HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Begriffe: Verträge und Vereinbarungen für das Projektmanagement.

Das Projektmanagement richtet sich zunächst nach den Anforderungen des Projekts an das Projektmanagement. Das Projektmanagement bindet Ressourcen, verursacht Kosten und greift in die laufenden Abläufe ein. Dazu ist ein Auftrag erforderlich, der die Inhalte, die Schwerpunkte, die Möglichkeiten und Grenzen des Projektmanagements bestimmt. Die entsprechenden Vereinbarungen können auf unterschiedlicher Grundlage beruhen.

Allgemeine Hinweise:

Wo nichts individuell geregelt ist, treten meistens die allgemeinen Regelungen in Kraft.

Entscheidend ist meistens der Wille der Vertragspartner, insbesondere des Verpflichteten aus dem Vertrag. In Organisationen oder bei Verträgen zwischen Organisationen gilt jedoch meistens eher der Buchstabe als der Sinn des Vereinbarten.

Unter Personen kann ein Handschlag oder ein Wort ("Ein Mann, ein Wort") gelten. Unter Organisationen gilt in der Regel das Papier "Schwarz auf Weiß".

Verträge, die gehalten werden wollen und können, sind häufig kurz und auf das Wesentliche begrenzt.

Verträge unter Personen oder Organisationen, die sich misstrauen oder noch nicht über genügend Erfahrungen miteinander verfügen, sind in der Regel sehr umfangreich.

Die Vertragsverhandlungen sind besonders schwierig bezüglich Detailregelungen z.B.

  1. wie im Zweifelsfall die eigenen Ansprüche besser als die der anderen bewiesen und durchgesetzt werden können.
  2. wie die eigenen Verpflichtungen kleiner zu halten als die vereinbarten Gegenleistungen,
  3. wie die Gegenansprüche abgewehrt werden können, ohne auf die eigenen Vorteile verzichten zu müssen,
  4. wie die Ansprüche der Gegner klein zu halten,
  5. wie die Folgen von selbst verursachten, verschuldeten oder zu verantwortenden Vertragsstörungen auf Dritte abzuwälzen.

Juristisch "wasserdichte" Verträge gibt es nicht. Es kann immer etwas anderes geschehen als vorgesehen war oder für möglich gehalten wurde.

Stillschweigende Verträge und Vereinbarungen entstehen häufig durch:

  1. Duldungen,
  2. sanktionsfreie Überschreitungen von Grenzen, Kompetenzen und Zuständigkeiten,
  3. Selbstbeauftragung.

Unsichere Verträge und Vereinbarungen als vorauseilender Gehorsam, Übereifer und in Notlagen entstehen durch:

  1. Eigenmächtigkeiten,
  2. Anmaßungen, "sich aus dem Fenster lehnen",
  3. Geschäftsführung ohne Auftrag,
  4. unbestellte, unbeauftragte Vorleistungen.

Die Vertragsgrundlagen für das Projektmanagement können auch Erweiterungen bestehender Verträge und Vereinbarungen darstellen, wie:

  1. Arbeitsverträge,
  2. Dienstverträge,
  3. Dienstleistungsverträge,
  4. Werkverträge,
  5. Serviceverträge, Wartungsverträge,
  6. Beratungsverträge,
  7. Rahmenverträge.

Spezielle Verträge und Vereinbarungen für das Projektmanagement

Die Verträge und Vereinbarungen für das Projektmanagement sind immer ein Bündel von Einzelverträgen, die oftmals mit verschiedenen Vertragspartnern bereits bestehen oder ausdrücklich zum Zwecke des Projektmanagements geschlossen werden. 

Mahnungen:

Projekte und das Projektmanagement bewegen sich gerade wegen ihres Neuigkeitswertes immer in einem Bereich, der im Vorfeld weder vollständig juristisch erfassbar noch regelbar ist. Es besteht immer das Risiko, dass Fragen auftauchen und sich etwas ereignet, was bisher - auch juristisch - noch nicht da war und deshalb geklärt werden kann und muss.

Das Projektmanagement ist gut beraten, sich rechtzeitig zu informieren und zu verlässigen, wo und wie es gegebenenfalls sich juristisch beraten (lassen) kann. 

In Projekten können die entscheidenden Personen, welche bereit und in der Lage sind, das Projektmanagement zu beauftragen, rasch ändern. Das Projektmanagement kann mitunter im Zweifel sein:

  1. wem es zugeordnet und unterstellt ist,
  2. wem es rechenschaftspflichtig ist,
  3. wem es zu berichten hat,
  4. wer über das (weitere) Projektmanagement entscheiden darf, kann oder muss,
  5. wer über das (weitere) Projekt entscheiden darf, kann oder muss,
  6. wer die Verantwortung für den derzeitigen Stand des Projekt und des Projektmanagements trägt,
  7. wer dem Projektmanagement Weisungen erteilen darf, kann, soll oder muss,
  8. wer die Projektergebnisse abnehmen (anerkennen) darf, kann, soll oder muss.

Die Unsicherheiten entstehen und bestehen insbesondere bei Phasenübergängen oder bei der Erreichung von Zwischenzielen oder bei unerwarteten Störungen. In der Regel ist und bleibt es die Aufgabe des Projektmanagements, alsbald wieder für eine klare Vertragsgrundlage seines Handelns zu sorgen.