Es geht um die Sicherstellung der Mittelherkunft, Mittelverwendung, des Mittelbedarfs und des betriebswirtschaftlichen Standes des Projekts und des Projektmanagements.
Für das Controlling werden in allen Organisationen bewährte Systeme, Instrumente, Verfahren, Vorgehensweisen, Personen und Prozesse eingesetzt, die auch im Projekt anzuwenden sind.
Die projektspezifischen Anforderungen an das Controlling sind vom Projektmanagement mit den für das Controlling zuständigen Personen zu ermitteln und das Projektcontrolling entsprechend auszurichten. Mit dem Projektcontrolling sollten nur Personen betraut werden, die bereit und in der Lage sind, mit dem Projektmanagement eng und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten sowie über zumindest eine ausreichende Ahnung verfügen, worum es im Projekt und im Projektmanagement überhaupt geht.
Die mit dem Controlling betrauten Personen sind in der Regel weisungsgebunden:
Das Controlling hat in der Regel sowohl dem Projektleiter als auch der für das Gesamtcontrolling zuständigen Person zu berichten.
Es gehört zu den Aufgaben des Controllings, Möglichkeiten und Gelegenheiten zum effektiveren und effizienteren Einsatz zu erkennen und hierfür Vorschläge zu erarbeiten. Das Controlling hat jedoch nichts zu entscheiden, schon gar nicht Weisungen zu erteilen. Die Verantwortung über die Mittel und deren Verwendung liegt immer beim Projektmanagement, niemals bei den Erfüllungsgehilfen.
Ist eine vertrauensvolle und loyale Zusammenarbeit zwischen Projektmanagement und Controlling nicht (mehr) möglich, ist das Projekt im höchstem Maße gefährdet: Der Kampf um die Besserwisserei zerstört in der Regel jegliches vernünftiges Handeln, gleich von wem es (noch) möglich wäre.