HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Planungsstand: "Die Eigenleistungen sind bestimmt und erbringbar."

Eigenleistungen umfassen konkrete Leistungen und das so genannte Eigenkapital.

Konkrete eigene Leistungen ergeben sich aus eingebrachter Zeit und persönlichen bzw. eigenen Leistungen. Wie z.B.

  1. Dienstleistungen von anderen Personen und Organisationseinheiten im Rahmen ihrer allgemeinen Aufgaben, z.B. Personalbereich, Rechtsabteilung, Controlling, Qualitätssicherung, Rechnungswesen, Verwaltung, Datenverarbeitung, IT,
  2. Leistungen der Fachbereiche, Werke, im Rahmen ihrer allgemeinen Aufgaben und Prozesse,
  3. Leistungen der Vorgesetzten, die ohnehin im Rahmen ihrer Funktionen, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen zu erfüllen sind,
  4. Leistungen aller anderen Art, die als so genannte Gemeinkosten ohnehin anfallen,
  5. Leistungen der eigenen Mitarbeitenden, die durch entsprechende Beauftragungen ihre Arbeitszeit weisungsgemäß einbringen,
  6. Leistungen der beteiligten benachbarten Bereiche, die im Rahmen der allgemeinen Beauftragungen oder durch besondere Anweisungen der Hierarchie erbracht werden, ohne dass sie hierfür eine Vergütung vom (internen) Leistungsempfänger erhalten,
  7. Leistungen durch Externe, die für ihre Leistungen keine Vergütung erhalten (können), wie z.B. Öffentliche Einrichtungen, Behörden, Sponsoren, Förderer, Lobbyisten,
  8. Wert der Leistungen durch Externe und Interne, soweit dieser die Höhe der bezahlten Leistungen überschreitet, wie z.B. Überstunden, Mitarbeit, Einbringung von Ideen, Know how, Erfahrungen,
  9. Wert der durch die unbezahlten Leistungen Interner und Externer erbrachten Sachen, wie z.B. Erfindungen, eigene Patente,
  10. Wert der Leistungen der eingesetzten Personen und Einrichtungen aufgrund gegebener Bestimmungen, Zuständigkeiten, Eignungen, Einsätzen in Prozessen, Beziehungen, Kompetenzen, Erfahrungen, Routinen, die keine Kosten (mehr) auslösen bzw. die ohnehin anfallenden Kosten nicht übersteigen.

Das so genannte "Eigenkapital" besteht aus eigenen Vermögenswerten, welches eingebracht und verwendet werden kann. Z.B.

  1. Vorhandenes Bargeld, Kassenbestand,
  2. bestehende frei verfügbare Guthaben,
  3. bestehende Forderungen, denen keine Verbindlichkeiten entgegenstehen,
  4. Wert von bestehenden, bezahlten und einsatzfähigen Einrichtungen wie Maschinen, Fahrzeuge,
  5. Wert von bestehenden bezahlten und nutzbaren Grundstücke und Gebäude,
  6. Wert der Nutzung von Grundstücken, Gebäuden, Patenten, Rechten und Einrichtungen aller Art, für welche die Nutzungskosten nicht berechnet werden, weil sie sowieso anfallen. (So genannte "Eh-da"-Kosten).
  7. Wert der Leistungen von Personen, die für ihre Leistungen keine Vergütung erhalten, z.B. Ehrenamtliche,
  8. Wert der Leistungen von bereitgestellten Personen, deren Kosten anderweitig bezahlt werden, also gespendet werden,
  9. Zuschüsse aller Art, wenn die Bedingungen hierfür erfüllt sind,
  10. Spenden aller Art, deren Zweckbestimmungen erfüllt werden.

Bei Eigenleistungen fallen in der Regel dennoch einige Kosten an, die in den Kalkulationen zu berücksichtigen sind, wie z.B.

  1. Reisekosten,
  2. Verbrauchskosten für die Verwaltungsarbeiten,
  3. Verwaltungskosten,
  4. Vertretungskosten des Personals, welches die Eigenleistungen erbringt,
  5. Anschaffungen aller Art, um die Eigenleistungen erbringen zu können,
  6. Betriebskosten, Energiekosten für die Eigenleistungen, Kosten der Verpflegung der Helfenden,
  7. Umsatz-, Gewinn- oder Erfolgsbeteiligungen für die Personen und Organisationen, welche die Eigenleistungen erbringen,
  8. Kosten des Datenschutzes und der Datensicherheit, Personenschutzes, Objektschutzes, Werkschutzes,
  9. Kosten der Einweisung, Schulung, Qualifizierung der Personen für die Eigenleistungen,
  10. Kosten der Führung und Steuerung der Personen und Organisationen, welche Eigenleistungen erbringen.

In Projekten sind die Eigenleistungen für das Projekt und das Projektmanagement gesondert zu betrachten.

Mahnungen:

Eigenleistungen sind etwas anderes als Eigenfertigungen.

Es besteht das Risiko, dass die Eigenleistungen in den Kalkulationen mehrfach angerechnet werden, z.B. als Eigenleistung und als Eigenkapital. Dann fehlt Geld zur Gesamtfinanzierung.

Die Kosten der Eigenleistungen fallen oftmals indirekt an. Sie können erheblich sein.

Eigenleistungen müssen erbringbar sein. Die für die Eigenleistungen erforderlichen Kapazitäten werden häufig unterschätzt bzw. überhaupt nicht sorgfältig ermittelt. Die daraus zu erwartenden Störungen zeigen sich als Überforderungen, Überlastungen und Fehlerquellen für mitunter erheblichen Folgekosten aller Art.

Nicht erbringbare, fehlerhafter oder dilettantische Eigenleistungen führen erhöhen die Risiken und Kosten oft unkalkulierbar.

Was in Eigenleistung erbracht werden kann, soll auch in Eigenleistung erbracht werden.

Wenn ein Projekt oder das Projektmanagement die Möglichkeiten der Eigenleistungen überschreitet, bestimmen in der Regel die Geldgeber, was getan werden darf oder muss und was zu unterbleiben hat. Die eigenen Vorleistungen werden konsumiert, oft nicht honoriert und nicht mehr vergütet, wenn das Projekt gestoppt werden sollte: sie sind ersatzlos verloren.

Die Eigenleistungen sind durch entsprechende Organisation, Führungsmaßnahmen, Beauftragungen und Vereinbarungen frühzeitig zu sichern.

...und die Moral von der Geschichte oder: Was ist das Ergebnis?

"Geld regiert die Welt." Das gilt auch für die Auswahl der Projekte und den persönlichen Einsatz und des eigenen Geldes: Es ist notwendig, sorgsam zu prüfen, für wen, für was und mit welchen Erfolgsaussichten die Eigenleistungen bereitgestellt, erbracht und investiert werden.

Die im Zusammenhang mit Eigenleistungen anfallenden Kosten und der Aufwand für die Planungen, Organisation, Integration in die laufenden Prozesse und der dazu notwendigen Vereinbarungen wird häufig unterschätzt.

Das Ergebnis der Auseinandersetzung mit den Eigenleistungen sind die Übersicht und die verbindlichen Vereinbarungen und Beauftragungen, wann und wo durch wen welche Eigenleistungen erbracht bzw. eingebracht werden (können). Die Professionalität der Eigenleistungen ist gewährleistet. Die Verwendbarkeit der Leistungen und der in Eigenleistung erstellten Produkte ebenso.

Die Ermittlung, Festlegung und Einbindung der Eigenleistungen in Projekte und das Projektmanagement geschieht iterativ mit dem Projektfortschritt.