Prozesse, übergeordnete Prozesse:
Controlling, Controllingprozesse.
Die Controllingprozesse sind in der Regel in folgende Prozesse
gegliedert:
- Prozesse der Navigation,
- Prozesse der Transparenz,
- Prozesse der Durchsetzung betriebswirtschaftlicher Belange.
Die Controllingprozesse enden in der Regel mit der Entscheidung,
die nicht durch die Controller getroffen (werden kann), sondern nur
durch jene Personen, die für die Folgen der Entscheidung auch die
Verantwortung übernehmen können.
Controllingprozesse sind so genannte Stabsprozesse, die den
Führungs- und Leistungsprozess jeweils unterstützen.
Die Controllingprozesse der Navigation
weisen in der Regel folgende Prozessschritte auf:
- Ermittlung von Ausgangslage und Zielen.
- Ermittlung der zur Verfügung stehenden Ressourcen
(Schätzungen, Kalkulationen, Nachweise, Belege).
- Ermittlung der Art und Weise des zweckdienlichen Einsatzes
der Ressourcen.
- Ermittlung von Engpässen und Überschüssen.
- Ermittlung und Dokumentation des Fortschrittes von der
Ausgangslage zu den Zielen.
- Ermittlung der Haltbarkeit bisheriger Schätzungen und
Kalkulationen mit den eingetretenen Veränderungen.
- Ermittlung von Anzeichen für den Wegfall von Zielen oder
Veränderungen in der Attraktivität.
- Ermittlung von Alternativen für eventuell eintretende
Engpässe und deren Überwindung.
- Ermittlung und Festlegung der Entscheider, die über die
Vorlagen des Controllings befinden.
- Erstellung von Entscheidungsvorlagen, periodisch, zyklisch,
bei besonderen Vorkommnissen bzw. Beobachtungen oder
Erkenntnissen.
Die Controllingprozesse der Transparenz weisen in der Regel
folgende Prozessschritte auf:
- Ermittlung und Dokumentation des SOLL.
- Ermittlung und Dokumentation des (jeweils) aktuellen IST.
- Ermittlung und Dokumentation der bereits verwendeten
Ressourcen.
- Ermittlung und Dokumentation der Ressourcen, über welche
bereits verfügt (entschieden), die jedoch noch nicht eingesetzt
wurden.
- Ermittlung und Dokumentation der Ressourcen, die für das
restliche Projekt noch zur Verfügung stehen.
- Ermittlung und Dokumentation der noch verfügbaren Ressourcen
bezüglich Menge, Qualität, Angemessenheit, Verwendbarkeit,
Verfügbarkeit.
- Ermittlung und Dokumentation von wahrscheinlichen Risiken
für das Projekt bzw. die Projektergebnisse bei Beachtung der
begrenzten Ressourcen.
- Ermittlung und Dokumentation von Vorschlägen für
Entscheidungen über das Projekt, den Projektfortschritt, die
Ressourcenverwendung, Ziele und Prioritäten.
- Ermittlung, Festlegung und Vereinbarung des Berichtswesens.
- Ermittlung, Festlegung und Sicherstellung von Entscheidungen
über die Vorlagen des Controllings.
Die Controllingprozesse der Durchsetzung der
betriebswirtschaftlichen Belange weisen in der Regel folgende
Prozessschritte auf:
- Ermittlung der betriebswirtschaftlichen Kompetenzen der
entscheidenden und handelnden Personen.
- Ermittlung der verfügbaren Ressourcen.
- Ermittlung der potenziellen Ressourcen.
- Ermittlung des Bedarfs an Ressourcen, in der Regel mit den
sach- und fachkundigen, erfahrenen Personen.
- Kalkulation der Ressourcen (Mengengerüste, Preise,
Kapitalbedarf).
- Ermittlung der Möglichkeiten zu Kosteneinsparungen mit den
sach- und fachkundigen sowie erfahrenen Personen.
- Ermittlung von günstigen Beschaffungswegen sowie
ressourcenschonenden Bereitstellungen.
- Ermittlung des Nutzens des Mitteleinsatzes nach konkreten,
berechenbaren Nutzen, wahrscheinlichen Nutzen und immateriellen
und imaginären Nutzen.
- Berechnung und Bewertung von Kosten-/Nutzenverhältnissen und
Aufbereitung von Entscheidungsvorlagen, gegebenenfalls mit
Vorschlägen für Entscheidungen.
- Ermittlung, Festlegung der Art und Weise der Sicherstellung
des "Controllings des Controllings", d.h. der Durchsetzung der
betriebswirtschaftlichen Belange im Controlling selbst.
Die Strukturen des Controllings sind den jeweiligen Schwerpunkten
fortlaufend anzupassen.
Mahnung:
Sobald Controllingstrukturen, Controllingmethoden,
Controllinginstrumente und Controllingprozesse eingeführt sind,
beginnen sie ein Eigenleben: Controlling um des Controlling willen.
In Projekten und im Projektmanagement sollte sichergestellt sein,
dass das Controlling stets den Projektverantwortlichen zuarbeitet,
niemals umgekehrt.