Prozesse, übergeordnete Prozesse:
Prozesse der Personalarbeit.
Die Personalarbeit in Organisationen muss widersprüchliche
Anforderungen ausgleichen. Folgende Personalprozesse sind in allen
Organisationen gegeben:
- Prozesse des Menschenbildes, d.h. der Bedeutung der Menschen
für die Organisation.
- Prozesse der Methodik, der Verfahren und Instrumente der
Personalarbeit: Welche Mittel sind erlaubt und welche nicht.
- Prozesse der Leistung und Vergütung wie Tarife,
Stellenpläne, Stellenbewertungen, Sozialleistungen,
Erfolgsbeteiligungen.
- Prozesse der Beschaffung und Einstellung des geeigneten
Personals.
- Prozesse der Entwicklung des vorhandenen Personals.
- Prozesse der Disziplinierung des Personals.
- Prozesse der Karrierewege.
- Prozesse der Personalauswahl und Eignungsdiagnostik.
- Prozesse der Trennung von Personal.
- Prozesse der Ersetzung von Personal, z.B. auch durch
Drittleister.
- Prozesse der Personalvertretung und der Wahrung der
Mitbestimmungsrechte z.B. des Betriebsrates.
- Prozesse der Fürsorge.
In größeren Unternehmen sind die Personalbereiche häufig
entsprechend gegliedert, um die konkurrierenden Anforderungen für
die dort beschäftigten Personen leichter auflösen zu können.
Die Personalprozesse
weisen in der Regel folgende Prozessschritte auf:
- Ermittlung und Festlegung der formalen Struktur und
Hierarchie (Organigramm, Stellenpläne).
- Ermittlung und Festlegung der Leistungen der einzelnen
Stellen.
- Ermittlung der erforderlichen Kapazitäten für die einzelnen
Leistungen und deren Wichtigkeit.
- Ermittlung und Festlegung der Art und Weise von
Mitwirkungsmöglichkeiten des jeweiligen Stelleninhabers bei
Entscheidungen.
- Ermittlung und Festlegung der Vollmachten für Entscheidungen
des jeweiligen Stelleninhabers.
- Ermittlung und Festlegung der Verantwortung des jeweiligen
Stelleninhabers.
- Ermittlung des Anforderungsprofils an Stelleninhaber oder
Bewerbende für die Stellen.
- Ermittlung und Festlegung des jeweiligen Verfahrens für die
Auswahl von Bewerbenden für offene Stellen.
- Ermittlung und Festlegung der jeweiligen Verfahren bei
Fehlverhalten des Personals.
- Ermittlung, Festlegung, Durchsetzung und Überwachung der
Einhaltung der arbeitsrechtlichen Verträge und Vereinbarungen.
Für Projekte und das Projektmanagement sind häufig
Sonderregelungen notwendig. Sie können generell für alle Projekte
oder auch nur für ein einzelnes gelten.
Mahnungen:
In Projekten und im Projektmanagement werden die Vollmachten für
die Personalarbeit in der Regel nicht erteilt.
Die allgemeinen Instrumente der Personalarbeit erweisen sich sehr
oft als zu träge und ungeeignet für die Personalarbeit für die
Projekte und das Projektmanagement. Gangbare Wege für alle
Betroffenen und Beteiligten, insbesondere jedoch für die
Verantwortlichen zeigt das Konzept für den HCPM-Pass.