Die Beteiligten stellen in der Regel mehr oder weniger große Anforderungen an das Projekt und das Projektmanagement. Beteiligt sind in der Regel alle Fachbereiche, die zum Projekt etwas beitragen können, wollen, sollen und dürfen, sowie die Stabsbereiche Rechtsberatung, Controlling, Personalverwaltung, IT, Kommunikationsmedien, Marketing, Öffentlichkeitarbeit, Einkauf, Lagerhaltung, Immobilienverwaltung und Qualitätsmanagement.
Das Projektmanagement muss frühzeitig ermitteln, wer in welcher Art und Weise und wobei am Projekt oder am Projektmanagement
Die Beteiligungen von Personen oder Organisationen können betreffen z.B.
Eine Beteiligung kann erfolgen z.B.
Die Beteiligung kann z.B.
Beteiligungen setzen in der Regel keine Vorleistungen der Beteiligten oder besondere Eigenleistungen oder ein Eigenengagement voraus. Sie erhalten für ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen nur dann eine Vergütung, wenn sie entsprechend vereinbart oder anderweitig generell festgelegt ist.
Mit den zu Beteiligenden sollten in Projekten und im Projektmanagement immer klare Vereinbarungen getroffen werden, in welchen Leistungen, Gegenleistungen, Rahmenbedingungen, Voraussetzungen, Grenzen und Verfahren der Beteiligungen bestimmt werden. Insbesondere sind Regeln und Spielregeln erforderlich, nach welchen die Beteiligungen ausgeübt werden können und nach welchen die Beteiligten ausgeschlossen oder ersetzt werden können.
Die Beteiligten sind in der Regel weder für das Projekt noch für das Projektmanagement verantwortlich.