Das Projektmanagement leistet und erfüllt, wozu es beauftragt wurde. In der Regel erfolgt dies unter der Leitung des (jeweiligen) Projektleiters.
Der Auftrag zum Projektmanagement ist erfüllt, wenn durch das Projektmanagement ausgeführt wurde, wozu es im Rahmen des Projektauftrages berechtigt und verpflichtet wurde. Dazu gehört in der Regel auch, die Beauftragung zum Projektmanagement im Zweifelsfall so auszulegen, dass das Projektmanagement berechtigt und verpflichtet ist, für Unvorhergesehenes sowie für Störungen, Hemmnisse, Widerstände, Schwierigkeiten, Probleme, Engpässe und Fehler eigene Lösungen zu entwickeln, um bestmöglich zum Projekt beizutragen.
Die während des Projekts auftretenden neuen Erkenntnisse, ungewöhnlichen Beobachtungen, entdeckten Schwächen und Fehler, Risiken und Chancen können erfordern, dass sich das Projektmanagement immer mit dem Auftraggeber für das Projektmanagement verlässigen muss, wie es damit im Projekt umgehen darf, kann, soll oder muss.
Läuft im Projekt "alles wie von selbst", können die Leistungen des Projektmanagements auch darin bestehen, alles zu unterlassen, was die Selbstorganisation stören könnte. Solche Leistungen werden von Dritten in der Regel kaum als "Leistung" wahrgenommen.
Die Beauftragung zum Projektmanagement kann vom Auftraggeber für das Projektmanagement jederzeit entzogen, erweitert, verkleinert, begrenzt oder konkretisiert werden.
Das Projektmanagement ist in der Regel eigenverantwortlich verpflichtet, die allgemeinen und speziellen Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Vorsätzliche oder in Kauf genommene Gesetzesverstöße oder die Missachtung von Vorschriften werden den entscheidenden und handelnden Personen in der Regel persönlich zur Last gelegt: Sie können sich nicht darauf berufen, "nur einen Auftrag ausgeführt zu haben".
Phasen, Reife, Stand des Projektmanagements
1. Die Notwendigkeit eines Projektmanagements für das Projekt ist festgestellt und bestimmt.
2. Die Verantwortung für das Projekt und das Projektmanagement sind festgestellt und bestimmt.
3. Der Auftrag für das Projekt ist erteilt und die Beauftragung des Projektmanagements ist erfolgt.
4. Die Arbeitsorganisation des Projektmanagements ist gesichert.
5. Die Arbeitsfähigkeit des Projektmanagements ist gesichert.
6. Das Projektmanagement erfüllt den Auftrag.
7. Das Projektmanagement ist entlastet (worden).
8. Die Leistungen des Projektmanagements sind anerkannt und dokumentiert.
9. Das Projektmanagement ist aufgelöst.
10. Die Personen des Projektmanagements sind zurückgegliedert.
"Projekt" gilt analog für alle Gliederungen des Projekts.
"Projektmanagement" gilt analog für alles Management aller Gliederungen des Projekts.