HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Begriff: Geltungsbereiche für das Projektmanagement.

Der Auftrag für das Projektmanagement kann für das gesamte Projekt gelten oder sich auf Teile, einzelne Gliederungen, Phasen, Abläufe, Schwerpunkte, Zeiträume, Funktionen oder andere Rahmenbedingungen beschränken.

Das Projektmanagement hat im Rahmen des Auftrages in der Regel mehr oder weniger große Freiräume, die es nutzen darf, kann, soll oder muss. Die Freiheiten und Freiräume des Projektmanagements umfassen in der Regel jedoch nicht, mehr als unbedingt und projektspezifisch notwendig von den allgemein gültigen Verfahren, Arbeitsweisen, Vorgehensweisen, Prozessen und Strukturen abzuweichen. Im Gegenteil: Vom Projektmanagement wird erwartet, dass es seine Arbeit "in den bereits bewährten Arten und Weisen" erfüllt.

In Organisationen bestehen vielfache Regelungen, wie in bestimmten Fällen allgemein oder speziell zu verfahren ist. Vom Projektmanagement wird erwartet, das es sich daran hält.

Darf oder soll das Projektmanagement ausdrücklich gegen bestehende Regeln verstoßen, ist es gut beraten, sich hierzu ausdrücklich bevollmächtigen und beauftragen zu lassen.

Mahnungen:

Die unterschiedlichen Annahmen, wozu das Projektmanagement berechtigt und verpflichtet ist und war, zeigen sich erst dann, wenn Störungen, Entscheidungsprobleme, unerwartete Schwierigkeiten auftreten. Wenn das Projektmanagement nicht sicher ist, was es darf und was nicht, kann es in der Regel auch nicht die bestmöglichen Leistungen für das Projekt erbringen.

Tipp:

Es wird empfohlen, die Gliederungen auch im Alltag und im professionellen Sprachgebrauch in Projekten und im Projektmanagement zu verwenden. Verstehen, Verständigung und Verstanden-Werden werden erheblich erleichtert.