HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Geltungsbereich: Regelfälle.

Für Regelfälle bestehen in der Regel Anleitungen und Anweisungen, wie bestehende Verfahren, Vorgehensweisen, Methoden, Instrumente, Werkzeuge, Daten, Programme, Einrichtungen und Materialien einzusetzen sind. Für Vorfälle, die im allgemeinen Geschäftsbetrieb als Regelfälle gelten, sollen vom Projektmanagement ebenfalls "in der Regel" behandelt werden. Dazu braucht das Projektmanagement in der Regel auch weder eine besondere Erlaubnis, noch eine besondere Vollmacht. Es kann jedoch sein, dass sich das Projektmanagement erst jeweils verlässigen muss, was als Regel gilt und wie in der Regel zu verfahren ist.

Will, darf, soll oder muss das Projektmanagement vom Regelfall abweichen, bedarf es dazu einer besonderen Erlaubnis oder eines entsprechenden Auftrages, z.B. im Auftrag für das Projektmanagement. Neue oder alternative Lösungen von Regelfällen in Projekten und im Projektmanagement dienen häufig dazu, die bestehenden Regelungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren (außerhalb des Projekts und des Projektmanagements).

Der Auftrag für das Projektmanagment kann sich stillschweigend oder ausdrücklich auf die Regelfälle beschränken. In solchen Fällen sind besondere formale Vollmachten für das Projektmanagement entweder nicht erforderlich oder sie gelten als so genannte "Schönwetter-Kompetenzen".

Mahnungen:

Die Häufigkeit von ähnlichen oder gleichen Fällen macht diese noch nicht zum Regelfall.

Jeder Fall ist und bleibt einzigartig. Einzelne Besonderheiten bei Fällen, die "eigentlich" zu den Regelfällen zählen, machen sie deshalb noch nicht gleich zum Ausnahmefall oder Sonderfall. Im Gegenteil: Das Projektmanagement ist häufig gehalten, auch die Besonderheiten wie im Regelfall zu behandeln.