HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Vertrag zum Projektmanagement als Dienstleistungsvertrag.

Die Vereinbarungen über den Projektmanagementvertrag als Dienstleistungsvertrag werden zwischen dem Auftraggeber und dem Projektleiter als Auftragnehmer geschlossen. Der Dienstleistungsvertrag kann alles enthalten, begrenzen oder ausschließen, was als Dienstleistung im Rahmen des Projekts oder des Projektmanagements für notwendig, ausreichend, erwünscht oder unerwünscht ist.

Das Projektmanagement ist auf der Basis eines Dienstleistungsvertrages meistens nur verpflichtet, die geforderten und erlaubten Dienste zu erbringen oder dafür zu sorgen, dass sie vertragsgemäß erbracht werden (können).

Auch ohne ausdrückliche Vereinbarungen gehören meistens zu den Dienstleistungen des Projektmanagements:

  1. die Organisation des Projekts und des Projektmanagements,
  2. die Projektkoordination,
  3. die Abstimmungen zwischen den Projektbeteiligten,
  4. die Informationsarbeit,
  5. die Aufrechterhaltung und Pflege der Kommunikation zwischen den Projektbeteiligten,
  6. die Übersetzungen von Entscheidungen in konkrete Anweisungen an die Beteiligten,
  7. die Vorbereitung von Entscheidungen über das Projekt und das Projektmanagement,
  8. die Information der Verantwortlichen über den Verlauf des Projekts,
  9. die Information der Verantwortlichen über zu erwartende, zu befürchtende oder bereits eingetretene Störungen oder außergewöhnliche Vorkommnisse.

Mahnungen:

Beschränkt sich der Projektmanagementauftrag auf einen Dienstleistungsvertrag kann das Projektmanagement nicht oder nicht mehr verantwortlich sein für die Leistungen und Beiträge, die über die Dienstleistungen hinaus erforderlich sein, um die Projektergebnisse zu erreichen.