Die Vereinbarungen über den Projektmanagementvertrag als Dienstleistungsvertrag werden zwischen dem Auftraggeber und dem Projektleiter als Auftragnehmer geschlossen. Der Dienstleistungsvertrag kann alles enthalten, begrenzen oder ausschließen, was als Dienstleistung im Rahmen des Projekts oder des Projektmanagements für notwendig, ausreichend, erwünscht oder unerwünscht ist.
Das Projektmanagement ist auf der Basis eines Dienstleistungsvertrages meistens nur verpflichtet, die geforderten und erlaubten Dienste zu erbringen oder dafür zu sorgen, dass sie vertragsgemäß erbracht werden (können).
Auch ohne ausdrückliche Vereinbarungen gehören meistens zu den Dienstleistungen des Projektmanagements:
Beschränkt sich der Projektmanagementauftrag auf einen Dienstleistungsvertrag kann das Projektmanagement nicht oder nicht mehr verantwortlich sein für die Leistungen und Beiträge, die über die Dienstleistungen hinaus erforderlich sein, um die Projektergebnisse zu erreichen.