Das Projektmanagement kann durch Verträge und Vereinbarungen auch begrenzt werden auf die Praxisbegleitung der Personen und Organisationen, welche das Projekt gemeinsam durchführen. Häufige Formen sind:
Das Projektmanagement hat in solchen Fällen -ausdrücklich- keinen Auftrag zum eigenen Projektmanagement. Es kann also weder etwas entscheiden, noch planen oder im Projekt oder Projektmanagement aktiv tun. Es hat als Praxisbegleitung sich auch allen Eingriffen in das Projekt oder das Projektmanagement zu enthalten.
Projektmanagement als reine Praxisbegleitung empfiehlt sich (nur) in solchen Projekten, in welchen die entscheidenden Personen sich alle Entscheidungen im Projekt und über das Projekt vorbehalten.