HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Vertrag zum Projektmanagement - Kontrollpunkte ("Knackpunkte").

Die Verträge und Vereinbarungen zum Projektmanagement müssen in allen Projekten regelmäßig nach dem Projektfortschritt angepasst werden. Die Schlüsselfragen sind:

  1. Wer kann kontrahieren, d.h. den Auftrag verbindlich, verpflichtend und verantwortlich erteilen?
  2. Wer kann kontrahieren, d.h. den Auftrag verbindlich, verpflichtend und verantwortlich annehmen?
  3. Für welchen Zeitraum gelten die Vereinbarungen?
  4. Für welches Projekt oder welche Teile, Gliederungen oder Fälle des Projekts gelten die Vereinbarungen?
  5. Wen verpflichten die Vereinbarungen?
  6. Wozu verpflichten sich die Vertragspartner?
  7. Wie sind die Vereinbarungen (juristisch) durchsetzbar?
  8. Wer kann die Vereinbarungen kündigen, aufheben, ändern?
  9. Wer rechtfertigt gegenüber wem die Vereinbarungen?
  10. Wer haftet für die Vereinbarungen?

Strittige Knackpunkte, die zu klären und zu vereinbaren sind, sind häufig die Verantwortungen für:

  1. die Auftragsverfolgung,
  2. die Vertragseinhaltung,
  3. die Vertragserfüllung,
  4. den Umgang mit Verzögerungen,
  5. den Umgang mit Störungen,
  6. die Früherkennung und Beendigung von Fehlleistungen, Minderleistungen,
  7. die Verfolgung von Falschleistungen,
  8. den Umgang mit Verweigerungen,
  9. für einen Ausfall oder eine Unmöglichkeit der Leistungen,
  10. einen Schadenersatz.

Ungeklärtes führt zu Vermeidungsverhalten, Vertuschungen oder Schuldzuweisungen.

Mahnungen:

Professionelles Projektmanagement stellt sich den Aufgaben frühzeitig und bereitet rechtzeitig Lösungen vor. Es bleiben dennoch fast immer genügend Schwierigkeiten, die das Projektmanagement trotz aller Voraussicht noch zu bewältigen hat. Sind die Prinzipien jedoch klar, werden auch eher passende Lösungen gefunden.