HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Begriffe: Entscheide: Rahmen und Bedingungen.

Rahmen und Bedingungen

Rahmen und Bedingungen unterstützen z.B.

  1. das Spurhalten, (beharrliches und gegebenenfalls stures) Durchhalten von einmal getroffenen Entscheidungen, auch und gerade bei Widerstand,
  2. Orientierungen für Dritte, neu Hinzukommende,
  3. Transparenz der Entscheidungen, Nachvollziehbarkeit,
  4. die Erkennung von wesentlichen Veränderungen und Neuerungen, die auffallen, weil "der Rahmen oder die Bedingungen" nicht (mehr) passen,
  5. Disziplin, Gehorsam, Gefolgschaft,
  6. die Früherkennung und Ermöglichung von Widerstand, die Ursachenforschung und die Integration des Widerstandes in die Prozesse,
  7. Routinen, Wiederholungen,
  8. Optimierungen, Rationalisierungen, z.B. durch die Früherkennung von Vereinfachungsmöglichkeiten,
  9. bessere und treffendere Unterscheidungen zwischen Generellem und Speziellem,
  10. die Führung und Steuerung der Verantwortung nachgeordneter Personen und Organisationen.

Der Rahmen und die Bedingungen bilden das Referenzsystem für alle Entscheidungen, die im weiteren Verlauf anstehen. Es besteht meistens ein mehr oder weniger großer Entscheidungs- und Ermessensspielraum für alle weiteren Entscheidungen innerhalb der gesetzten Rahmenbedingungen. Die jeweilige Leitfrage lautet: "Liegt die neue / weitere Entscheidung im gesetzten Rahmen bzw. werden die Bedingungen erfüllt bzw. eingehalten?" Wenn Ja, ist die Entscheidung legitimiert. Bei Nein muss erst geklärt werden, ob der Rahmen oder die Bedingungen geändert werden können oder müssen.

Die Entscheidungen über den Rahmen und die Bedingungen werden in der Regel durch die Hierarchie getroffen: Die höhere Stufe legt den Rahmen und die Bedingungen für sich selbst und für die nachgeordneten fest.

Rahmen und Bedingungen für die gleiche Hierarchiestufe unterschiedlicher Personen, Organisationen oder Organisationseinheiten erfordern die Verhandlungen und Einigung unter den Beteiligten, für welche der (gemeinsame, akzeptierte) Rahmen und die (gemeinsamen, akzeptierten) Bedingungen gelten. Das geschieht z.B. für

  1. die AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  2. Qualitätsanforderungen,
  3. Preise, Budget,
  4. Zeitfenster, Termine,
  5. Schwerpunkte,
  6. Prioritäten, Hierarchien,
  7. Umgang mit Ressourcen,
  8. Zugänge, Zugehörigkeit,
  9. Zusammenarbeit,
  10. Trennungen, Auflösung der Beziehungen.

Die Entscheide über den Rahmen und die Bedingungen erfolgen z.B. durch

  1. Führungsorganisation, Stellenbeschreibungen, Funktionsbeschreibungen, Organigramme für die Entscheidungswege,
  2. Vereinbarungen, Setzungen, z.B. von Grenzen und Begrenzungen,
  3. Vorschriften, Gebote,
  4. Anleitungen, Checklisten,
  5. Regeln, Symbole,
  6. Spielregeln, Usancen, Umgangsformen,
  7. Benennung von Kriterien, Merkmalen, Anforderungen, Qualitäten,
  8. Festlegungen von z.B. Methoden,
  9. Verbote, gegebenenfalls strafbewehrt,
  10. Gesetze, Tarife.

Rahmen und Bedingungen gelten nur für jene Personen und Organisationen, die sie auch anerkennen. Das kann stillschweigend oder ausdrücklich, formlos oder z.B. schriftlich, erfolgen. Werden Rahmen und Bedingungen nicht anerkannt, erfolgen in der Regel Gegenvorschläge, über welche verhandelt werden kann - oder eben nicht.

Unterschiede, Abgrenzungen und Verbindungen zu Projekten und zum Projektmanagement:

In Projekten werden der Rahmen und Bedingungen fortlaufend konkretisiert:

  1. Im Projektauftrag werden die Ziele und die Inhalte sowie die Ressourcen, Grenzen und Begrenzungen des Projekts festgelegt und vereinbart.
  2. Im Rahmenheft werden die Ziele, Inhalte, Ressourcen, Grenzen und Begrenzungen präzisiert, verbindlich gemacht und mit dem Projektfeld bzw. der Projektumgebung verträglich.
  3. Im Lastenheft werden die innerhalb die wesentlichen Lasten des Projekts bzw. des Projektmanagements bestimmt und vereinbart, die durch das Projekt bzw. das Projektmanagement zu erfüllen bzw. zu tragen sind. Das können besondere Schwerpunkte sein, Verbote, Ausschlusskriterien, Abbruchkriterien, Anforderungen an das Verhalten oder einzuhaltende besondere Vorschriften, Gesetze, Auflagen oder Merkmale.
  4. Im Pflichtenheft werden die verbindlich und konkret zu erfüllenden Pflichten und einzuhaltenden bzw. zu erfüllenden Merkmale festgelegt und vereinbart.
  5. In den endgültigen Leistungsbeschreibungen werden die zu beschaffenden Produkte, Hilfsmittel, Materialien und Dienste konkret beschrieben, sowie die Leistungsorte und die Leistungstermine sowie die Qualitätsanforderungen festgelegt.

Die Schrittfolgen gelten für alle Gliederungen des Projekts. Sie stellen sicher, dass das Projekt vollständig in das Projektumfeld eingebunden ist, wird oder bleibt und die jeweils offenen Fragen und Anliegen frühzeitig erkannt, geklärt, entschieden und bezüglich der Realisation im Projekt bzw. durch das Projekt vereinbart werden.