Begriffe: Entscheide für den Notfall. Entscheide im Notfall.
Notfälle sind z.B.
- Pannen,
- Unfälle, Verletzungen,
- Störungen, Stockungen,
- Schäden,
- plötzlich Drohende Gefahren, Hinterhalt,
- Ausfälle, Tod,
- Unwetter,
- die Verquickung unglücklicher Umstände,
- Zufälle,
- Fehleinschätzungen, Irrtum, Unachtsamkeit.
Notfälle können auch verursacht werden z.B.
- durch Schlamperei, Nachlässigkeit, Leichtsinn,
- durch Ungezogenheiten, Eigenmächtigkeiten,
Disziplinlosigkeit,
- durch Tests, für welche keine Erfahrungen vorliegen,
- durch fehlende oder fehlerhafte oder falsche Planungen,
- Unterlassungen,
- "Vergessen", Verschieben,
- mangelhafte Vorsicht, Ordnungswidrigkeit,
- Unwissenheit, Dummheit,
- Unerfahrenheit,
- Vorsatz (Sabotage), Straftaten.
Notfälle werden nicht vorgesehen und deshalb auch in der Regel
nicht geplant. Zu planen sind jedoch die Einsatzbereitschaft und die
Einsatzfähigkeit von allgemeinen Notfällen wie z.B.
- Schutz gegen Brand: z.B. durch die Feuerwehr, Brandschutz,
- Schutz gegen Krankheiten und Verletzungen, z.B. durch
Arbeitsschutz,
- Schutz gegen zufälligen Untergang, z.B. Kopien,
- Schutz gegen Diebstahl, Raub, z.B. durch
Sicherheitsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen,
- Schutz gegen Willkür, z.B. durch Gesetze, Vereidigungen,
- Schutz gegen Kriminalität, z.B. durch Polizei,
Ordnungsbehörden,
- Schutz gegen Verlust von Leib und Leben, z.B. durch Ärzte
und Apotheken,
- Schutz gegen Störungen, z.B. durch Sorgfalt, Wachheit,
Information, Aufmerksamkeit, Unterstützungen,
- Schutz gegen Folgen von Notfällen, z.B. durch Notprogramme,
Hilfsprogramme, Ersatzprogramme,
- Schutz gegen Hilflosigkeit, z.B. durch Experten,
Flugpersonal, Aufsicht, Rettungskräfte.
Von Notfällen zu unterscheiden sind die unbequemen Fälle z.B.
- situative Engpässe,
- Entscheidungsdilemmata, Entscheidungskonflikte,
- unbequeme Entscheidungen, z.B. Entscheidungen, die
angreifbar sind oder auf heftigen Widerstand stoßen,
- Fehlende Alternativen für Entscheidungen, Ausweglosigkeit,
- Entscheidungen, die in Zeitnot oder unter Zeitdruck oder
sonstigem Druck z.B. von Dritten, Außenstehenden,
Mitarbeitenden, Vorgesetzten, Kunden, Partner oder
Dienstleistenden zu treffen sind,
- Entscheidungen, für welche keine Entscheidungskriterien
vorliegen,
- Entscheidungen bei erkannten Fehlern, entdeckten
Fehlentscheidungen,
- Entscheidungen, die dringlich sind,
- Entscheidungen, von denen z.B. Dritte abhängig sind,
- Entscheidungen, weil z.B. der Prozess ins Stocken geraten
ist.
In diesen unangenehmen und vielfach emotionell sehr belastenden
Entscheidungssituationen liegen bezüglich den Entscheidungspunkten
meistens Regelfälle vor, d.h. die äußeren Rahmenbedingungen sollten
nicht zum Anlass genommen werden, anders als im Regelfall zu
entscheiden und eventuelle Sonderfälle strikt nach der größten
Wahrscheinlichkeit, wie im Regelfall zu entscheiden wäre.
Notfälle sind in der Regel örtlich und zeitlich begrenzt bzw.
begrenzbar. Die allgemeinen Regeln für Regelfälle und Sonderfälle
gelten (vorübergehend) nicht, sondern z.B. die allgemeinen
Verhaltensregeln:
- Sich selbst, d.h. das eigene Leben und Überleben sichern.
- Ruhe bewahren.
- Menschen aus der Gefahrenzone bringen.
- Rettungs- und Hilfsdienste verständigen, gegebenenfalls auch
die Polizei.
- Erste Hilfe leisten.
- Ausbreitung, Ausdehnung der Not möglichst begrenzen.
- Rettungs- und Hilfskräfte bei Eintreffen informieren.
Wo keine fremde Hilfen möglich sind, helfen für die Entscheide
oftmals nur noch z.B.
- Würfeln (Kopf oder Zahl?),
- Parole (z.B. zum Durchhalten) ausgeben,
- Stoßgebet (Gottvertrauen),
- Handeln und Tun, ohne Nachzudenken (Selbstvertrauen),
- Stillhalten, bis die Gefahr vorüber ist (Vertrauen auf Hilfe
von Außen).
Unechte Notfälle liegen vor, wenn Personen oder Organisation
"Not" vorgeben oder künstlich erzeugen (möglichst "mit auf Opfer
gehaltener, laufender Kamera", um ihren eigenen Interessen zu
verfolgen. Erkennbar sind die unechten Notfällen meistens an der
Abwesenheit von jeglichem Eigenengagement für die Beendigung der Not
oder der Folgen, bis die Eigeninteressen gesichert sind.
Unterschiede, Abgrenzungen und Verbindungen zu Projekten und zum
Projektmanagement:
In Projekten und im Projektmanagement wird der Notfall in der
Regel nicht vorgesehen. Der Auftrag und die zeitliche Begrenzung des
Projekts lassen hoffen, dass zumindest während der Projektlaufzeit
auch ansonsten drohende Notfälle vermieden werden können bzw. gerade
durch das Projektmanagement nicht auftreten. Meistens trifft dies
auch zu.
Durch die Projekte können jedoch selbst neue Formen von Notfällen
entstehen oder Notfälle mit anderen als "gewöhnlichen" Dimensionen.
Durch das Projektmanagement sind deshalb entsprechende Szenarien
durchzuspielen und gegebenenfalls die Hilfen und Anweisungen sowie
Anleitungen für die Notfälle zu erstellen, bereitzuhalten,
durchzusetzen und einzuhalten.
Insbesondere sollte es zur Selbstverständlichkeit des
Risikomanagements in Projekten und im Projektmanagement gehören,
dass sich das Projektmanagement mit den vorhandenen Sicherungs- und
Schutzsystemen und Einrichtungen vertraut macht und immer Bescheid
weiß, wer in Notfällen mit einspringen und helfen kann.