Begriff: Entscheide im Projekt.
Folgende Entscheide sind entsprechend den
Projektkonkretisierungen für den weiteren
Projektverlauf verbindlich für alle Betroffenen und Beteiligten zu
treffen:
- Projektmerkmale, Produktmerkmale wie Größe, Umfang,
Laufzeit, Tragweite, Eigenschaften,
- Qualitätsmerkmale für Projekt, Projektmanagement, Produkte
und Leistungen,
- Anforderungen an das Projekt und das (weitere)
Projektmanagement,
- Messgrößen und Messquellen z.B. für die Zielerreichung,
Erfüllung der Qualitäten, Erfüllung der Anforderungen,
- Auftraggeber, Auftragnehmer, Partner, Betroffene,
Beteiligte,
- Gültigkeit und Geltungsbereich der allgemeinen und
speziellen Geschäftsbedingungen,
- Regeln, Spielregeln,
- Regelungen, Verfahren, Vorgehensweisen,
- Ressourcen wie Materialien, Werkzeuge, z.B. Mengen,
Beschaffungsart, Bereitstellungart, Verfügungsrechte,
Einsatzort,
- Kosten, Preise, Konditionen, Kostenträger.
Damit die Entscheide auch durchgesetzt werden können, sind sie
von jenen Personen zu treffen, die z.B.
- das Projekt verantworten,
- das Projekt beauftragen,
- das Projekt leiten,
- die Ergebnisse des Projekts feststellen,
- die Ergebnisse des Projektmanagements feststellen,
- die Ergebnisse anerkennen und abnehmen,
- die Folgen des Projekts verantworten.
In der Regel besteht eine Aufgabenteilung für die Entscheide in
Projekten wie folgt:
- Festlegung des generellen Rahmen und der generellen
Bedingungen durch die Träger des unternehmerischen Risikos für
das Projekt.
- Entwicklung und Vorbereitung der Entscheidungsvorlage für
den Projektauftraggeber.
- Festlegung des speziellen Rahmens und der speziellen
Bedingungen durch den Projektauftraggeber.
- Entwicklung und Vorbereitung des Projektantrages und
Projektauftrages.
- Entwicklung und Vorbereitung des Auftrages für das
Projektmanagement.
- Festlegungen und Vereinbarungen im Projektvertrag.
- Planung der Realisation des Projekts.
- Festlegung der Gliederungen des Projekts,
Leistungserbringer, Objekte, Subaufträge, Gewerke, Objekte,
Arbeitspakete, Aufträge
- Entwicklung und Vorbereitung der jeweiligen Beauftragungen.
- Verbindliche Beauftragungen.
- Anerkennung Abnahme der Beiträge oder Festlegung von
Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen oder Schadensersatz,
- Freigabe von Zahlungen,
- Freigabe oder Stopp des nächsten Projektschrittes.
In den Projekten ist jeweils klar zu regeln, wer für welche
Entscheidungen befugt und verpflichtet ist. Für Entscheide, welche
den Auftrag bzw. die Befugnisse und Vollmachten des
Projektmanagements überschreiten, ist das Projektmanagement
verpflichtet, rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen
vorzubereiten, einzufordern oder gegebenenfalls zu erzwingen.
Die Entscheide in der Regel nur dann Ernst genommen und damit
tatsächlich wirksam und durchsetzbar, wenn der jeweilige Entscheid
folgende Qualitäten erfüllen:
- konkret: "Wer hat entschieden?",
- einfach, plausibel, zumindest für Sach- und Fachkundige,
- klar: "Was wurde entschieden?",
- unmissverständlich, d.h. ein klares "Ja" (Wofür wurde
entschieden? Was wurde ausgewählt?) und "Nein" (Wogegen wurde
entschieden? Was wurde abgelehnt?),
- verbindlich, gültig,
- verlässlich, d.h. ernst gemeint,
- verpflichtend, d.h. die Umsetzung der Entscheidung ist die
Pflicht,
- legitimierend, d.h. die Erfüllenden können sich auf den
Entscheid berufen,
- verantwortlich, d.h. der Entscheidende kann oder muss die
Verantwortung für den Entscheid übernehmen,
- rechtzeitig, d.h. so früh, dass die Entscheidung überhaupt
noch eine Bedeutung hat bzw. erhalten kann.
Auch für die Entscheide in Projekten gilt: Keine Entscheidung ist
auch eine Entscheidung. Alle Entscheidungen sind letztlich
subjektiv. Entscheidungen können nur von Menschen, niemals von
Maschinen oder Technologien oder Programmen getroffen werden.
Unterschiede, Abgrenzungen und Verbindungen zu Projekten und zum
Projektmanagement:
In den Projekten ist jeweils klar zu regeln, wer für welche
Entscheidungen befugt und verpflichtet ist. Dies geschieht durch die
Projektorganisation. Sie ist dem Projektfortschritt fortlaufend
anzupassen.
Es ist jeweils strikt zu unterscheiden zwischen
- Entscheidungsvorbereitungen (häufig durch Hilfskräfte,
Stabskräfte oder das Projektmanagement),
- Schiede (Kriterien, Orte und Zeitpunkte für die Scheidungen,
Entscheidungen, Verzweigungen, Auswahl); Schiede werden häufig
von Experten vorgeschlagen z.B. als Gutachten, Vorschläge,
Stellungnahmen.
- Entscheidungsträger (Wer trifft die Entscheidung?)
- Entscheide (als Ergebnisse von Entscheidungen): Was wurde
entschieden?
- Umsetzung der Entscheidung: Mit der Entscheidung beginnt
häufig erst die Arbeit.
Es ist eine hohe Kunst des Projektmanagements, die für das
Projekte notwendigen und richtigen Entscheidungen frühzeitig zu
erkennen und innerhalb der ohnehin laufenden Führungs- und
Leitungsprozesse zu treffen bzw. treffen zu lassen.