HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Begriffe: Entscheide für den Sonderfall. Entscheide im Ausnahmefall.

Sonderfall

Sonderfälle fallen durch ihre Ausnahmen vom Regelfall auf. Es handelt sich z.B.

  1. um Unvorhergesehenes,
  2. Unerwartetes,
  3. Neues, Fremdes, noch nie da Gewesenes,
  4. um große Abweichungen vom Üblichen, Normalen,
  5. Einmaliges,
  6. Erstmaliges.

Die Ausnahmen werden meistens als allgemeine Unterschiede zum Normalen beschrieben wie größer, kleiner, umfangreicher, länger, kürzer, schwerer, schwächer, stärker. Gemeint sind häufig z.B.

  1. andere Bedeutungen,
  2. andere Wirkungen, Folgen,
  3. andere Risiken,
  4. andere Materialien,
  5. andere Verwendungen,
  6. andere Gefahren,
  7. andere Umfelder,
  8. andere Handlungsfelder,
  9. andere Partner,
  10. andere Konsequenzen für die Entscheidenden,

Die Entscheide für den Sonderfall umfassen häufig Regelungen für z.B.

  1. die Feststellung, was ein Sonderfall ist und was nicht und deshalb die Regelungen für den Regelfall gelten.
  2. die Festlegungen, wie im Sonderfall die Zuständigkeiten für die Entscheidungen festgelegt werden und wie die Entscheidungen ermöglicht, abverlangt und getroffen werden.
  3. die Regelungen, wann im Sonderfall die Personen, die im Regelfall entscheiden würden, im Sonderfall nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden dürfen, können oder müssen.
  4. die Regelungen, wie die Entscheidungen im Sonderfall zu dokumentieren sind, insbesondere die Entscheidungskriterien.
  5. die Regelungen, wie Entscheidungen im Sonderfall zu überprüfen und gegebenenfalls zu rechtfertigen sind.
  6. die Regelungen, wonach für häufige Sonderfälle allgemeine Regelungen für den Regelfall / Normalfall entstehen und verbindlich gemacht werden.
  7. die Regelungen, wie Missbrauch von Sonderregelungen erkannt, abgestellt und sanktioniert werden.
  8. die Regelungen, wie auch für Sonderfälle in jedem Fall die erforderliche Entscheidungsfähigkeit hergestellt und herbeigeführt wird, z.B. durch Pflicht bzw. Zwang zur Entscheidung bzw. Regelungspflicht.
  9. die Regelungen, die verhindern, dass Verzögerungen und Versäumnisse in Regelfällen zu "Sonderfällen" werden.
  10. die Regelungen, die verhindern, dass Sonderregelungen die Regelungen für die Regelfälle aufheben bzw. unwirksam machen, z.B. weil nur noch Sonderregelungen gelten und niemand mehr weiß, was eigentlich noch der Regelfall bzw. Normalfall ist.

Die Entscheidungen im Sonderfall, die im Rahmen der Regelungen für Sonderfälle erfolgen, werden im allgemeinen respektiert und akzeptiert. Entscheidungen in Sonderfällen, die auch durch die Regelungen für Sonderfälle nicht gedeckt sind, sollten umgehend den Vorgesetzen bzw. "Oberen" angezeigt werden, damit diese die Möglichkeit haben, die Entscheidung zu prüfen, zu genehmigen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Unterschiede, Abgrenzungen und Verbindungen zu Projekten und zum Projektmanagement:

Projekte lassen per se vermuten, dass Sonderfälle vorliegen, die Sonderregelungen bedürfen. Das ist meistens nur in wenigen Punkten zutreffend. Tatsächlich können, sollen und müssen die Projekte die Regelungen für den Normalfall weitestgehend nutzen. Die die Besonderheiten des Projekts sind jedoch durch das Projektmanagement konsequent und so früh wie möglich Anstalten zu machen, dass die notwendigen Sonderregelungen entwickelt und gültig werden.

Mahnung:

Mit jeder Sonderregelung nimmt auch der administrative Aufwand zu: Sonderregelungen ziehen meisten wieder Sonderregelungen für weitere und spezielle Sonderfälle nach sich, die wiederum Ausnahmen von den Ausnahmen ermöglichen.

Spurhalten und Widerstand gegen Sonderregelungen für Sonderfälle ist meistens unbequem und erfordert eine "harte, konsequente Linie", kann letztlich jedoch wirtschaftlicher sein.