Begriffe: Entscheide für den Sonderfall. Entscheide im Ausnahmefall.
Sonderfälle fallen durch ihre Ausnahmen vom Regelfall auf. Es
handelt sich z.B.
- um Unvorhergesehenes,
- Unerwartetes,
- Neues, Fremdes, noch nie da Gewesenes,
- um große Abweichungen vom Üblichen, Normalen,
- Einmaliges,
- Erstmaliges.
Die Ausnahmen werden meistens als allgemeine Unterschiede zum
Normalen beschrieben wie größer, kleiner, umfangreicher, länger,
kürzer, schwerer, schwächer, stärker. Gemeint sind häufig z.B.
- andere Bedeutungen,
- andere Wirkungen, Folgen,
- andere Risiken,
- andere Materialien,
- andere Verwendungen,
- andere Gefahren,
- andere Umfelder,
- andere Handlungsfelder,
- andere Partner,
- andere Konsequenzen für die Entscheidenden,
Die Entscheide für den Sonderfall umfassen häufig Regelungen für
z.B.
- die Feststellung, was ein Sonderfall ist und was nicht und
deshalb die Regelungen für den Regelfall gelten.
- die Festlegungen, wie im Sonderfall die Zuständigkeiten für
die Entscheidungen festgelegt werden und wie die Entscheidungen
ermöglicht, abverlangt und getroffen werden.
- die Regelungen, wann im Sonderfall die Personen, die im
Regelfall entscheiden würden, im Sonderfall nach bestem Wissen
und Gewissen entscheiden dürfen, können oder müssen.
- die Regelungen, wie die Entscheidungen im Sonderfall zu
dokumentieren sind, insbesondere die Entscheidungskriterien.
- die Regelungen, wie Entscheidungen im Sonderfall zu
überprüfen und gegebenenfalls zu rechtfertigen sind.
- die Regelungen, wonach für häufige Sonderfälle allgemeine
Regelungen für den Regelfall / Normalfall entstehen und
verbindlich gemacht werden.
- die Regelungen, wie Missbrauch von Sonderregelungen erkannt,
abgestellt und sanktioniert werden.
- die Regelungen, wie auch für Sonderfälle in jedem Fall die
erforderliche Entscheidungsfähigkeit hergestellt und
herbeigeführt wird, z.B. durch Pflicht bzw. Zwang zur
Entscheidung bzw. Regelungspflicht.
- die Regelungen, die verhindern, dass Verzögerungen und
Versäumnisse in Regelfällen zu "Sonderfällen" werden.
- die Regelungen, die verhindern, dass Sonderregelungen die
Regelungen für die Regelfälle aufheben bzw. unwirksam machen,
z.B. weil nur noch Sonderregelungen gelten und niemand mehr
weiß, was eigentlich noch der Regelfall bzw. Normalfall ist.
Die Entscheidungen im Sonderfall, die im Rahmen der Regelungen
für Sonderfälle erfolgen, werden im allgemeinen respektiert und
akzeptiert. Entscheidungen in Sonderfällen, die auch durch die
Regelungen für Sonderfälle nicht gedeckt sind, sollten umgehend den
Vorgesetzen bzw. "Oberen" angezeigt werden, damit diese die
Möglichkeit haben, die Entscheidung zu prüfen, zu genehmigen und
gegebenenfalls zu korrigieren.
Unterschiede, Abgrenzungen und Verbindungen zu Projekten und zum
Projektmanagement:
Projekte lassen per se vermuten, dass Sonderfälle vorliegen, die
Sonderregelungen bedürfen. Das ist meistens nur in wenigen Punkten
zutreffend. Tatsächlich können, sollen und müssen die Projekte die
Regelungen für den Normalfall weitestgehend nutzen. Die die
Besonderheiten des Projekts sind jedoch durch das Projektmanagement
konsequent und so früh wie möglich Anstalten zu machen, dass die
notwendigen Sonderregelungen entwickelt und gültig werden.
Mahnung:
Mit jeder Sonderregelung nimmt auch der administrative Aufwand
zu: Sonderregelungen ziehen meisten wieder Sonderregelungen für
weitere und spezielle Sonderfälle nach sich, die wiederum Ausnahmen
von den Ausnahmen ermöglichen.
Spurhalten und Widerstand gegen Sonderregelungen für Sonderfälle
ist meistens unbequem und erfordert eine "harte, konsequente Linie",
kann letztlich jedoch wirtschaftlicher sein.