Pflichten bestehen meistens aus persönlichen Leistungen oder Unterlassungen, die erst nach einer gewissen Zeit ihrer Entstehung erfüllbar sind bzw. erfüllt werden können oder müssen. Die Auftraggeber der Pflichten und die Nutznießenden aus der Pflichterfüllung können gleich oder unterschiedlich sein; es kann sich auch um Pflichten und Verpflichtungen gegenüber sich selbst handeln, bei welchen Auftraggeber, Erfüllungsverpflichtender und Nutznießender identisch sind.
Pflichten gibt es z.B. als
Die Pflichten des Einen sind das Recht des Anderen. Ist eine Organisation verpflichtet, gehört es in der Regel zu den Pflichten der formellen Vertreter der Organisation sicherzustellen, dass die Verpflichtungen der Organisation erfüllt werden.
In Projekten werden neben den speziellen Pflichten des Projektmanagements die allgemein bestehenden Pflichten und Verpflichtungen in der Regeln erst dann offensichtlich, wenn ihre Erfüllung auch unter den besonderen Gegebenheiten des Projekts verlangt wird. Nicht selten wird erst dann offensichtlich, welche Pflichten stillheimlich übernommen wurden.
Pflichten im Projekten und im Projektmanagement bestehen z.B.
Werden die Pflichten und Verpflichtungen in Projekten nicht erfüllt, wird dies als Inkompetenz, Verstoß gegen den Arbeitsvertrag oder die allgemeinen Regeln, Spielregeln oder Usancen ausgelegt, gleichgültig, ob die verpflichteten Personen ihre Pflichten kannten oder in der Lage waren, zum Zeitpunkt der Erfüllungspflicht tatsächlich auch die Pflichten erfüllen zu können.
Die Erfüllung der Pflichten ist vielfach nicht justiziabel. Die Folgen für die Nichterfüllung von Pflichten und Verpflichtungen können dennoch erheblich sein: Verlust des Ansehens, der Ehre, der Kompetenzvermutung, des Respekts und der Karrierechancen sind Strafe genug.