Zu unterscheiden sind:
Während des Projekts wird der generelle Projektauftrag in der Regel immer weiter präzisiert, vielfach verändert, erweitert, eingegrenzt, ganz oder teilweise aufgehoben z.B. durch
Wer einen Auftrag gibt, ist in der Regel auch verpflichtet, die zur Auftragserfüllung erforderlichen Ressourcen bereitzustellen und die erforderlichen Vollmachten zu erteilen.
Wer einen Auftrag annimmt, ist gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, den Auftrag zu erfüllen. In der Regel ist der Auftragnehmer auch verpflichtet, die Erfüllung des Auftrages zu melden.
Die Verantwortung für die Inhalte des Auftrages liegt beim Auftraggeber.
Die Verantwortung für die Art und Weise der Erfüllung des Auftrages liegt beim Auftragnehmer. Er ist in der Regel nur hierfür, nicht jedoch für die Ergebnisse verantwortlich (zu machen).
Wenn ein Vorhaben aus als Auftrag formuliert werden kann, der im Rahmen der gegebenen Kompetenzen und Ressourcen erfüllt werden kann, liegt vermutlich kein Projekt vor, weil es an der Komplexität, der Einmaligkeit oder Erstmaligkeit mangelt.
Aufträge werden in der Regel nur erteilt, wenn von dem Auftragnehmer zu erwarten ist, dass er den Auftrag auch erfüllt bzw. erfüllen kann, auch wenn er dazu einige Vorkehrungen treffen muss, die dem Vorgehen in Projekten sehr ähnlich sind.
Aufträge sind in der Regel sehr viel eingegrenzter als Projekte, deren wesentliche Merkmale nun mal Komplexität, Einmaligkeit und Erstmaligkeit sind.
Die genannten Prinzipien gelten auch für die Aufträge im Projekt.