Arbeitsumfang und Arbeitsvolumen von Leistungen.
Die Leistungen geschehen in der Regel im Rahmen von
Leistungsbeziehungen. Leistungen werden erbracht, solange den
Leistenden hierfür Ressourcen zur Verfügung stehen. Art der
Leistung, der Leistungsumfang und die Menge der Leistungen werden
- entweder generell für bestimmte Zeitperioden
- oder speziell für bestimmte Einzelfälle
ermittelt, festgelegt und vereinbart. Dabei werden auch die Art
und Weise der Abnahme und Anerkennung der Leistungen sowie der
Vergütungen hierfür festgelegt.
Zu unterscheiden sind z.B.
- Eigenleistungen, d.h. die Leistung wird für sich selbst
erbracht,
- Fremdleistungen, d.h. die Leistungen werden von Dritten
erbracht,
- Dienstleistungen, die z.B. den Leistungsprozess
unterstützen, z.B. Beratungsleistungen,
- Führungsleistungen,
- Transferleistungen,
- Gegenleistungen,
- Vorleistungen,
- Nacharbeiten,
- Vertragliche Leistungen,
- Sachleistungen, z.B. Produktion, Transport, Lagerung,
Verarbeitungen, Bearbeitungen, Umwandlungen,
- Wiedergutmachungsleistungen,
- Ableistungen, Abgeltungen,
- Unterstützungsleistungen.
Von den Leistungsverpflichteten wird erwartet, dass sie ihre
Leistung sachgemäß, fachkundig, termin- und zeitgerecht in der
vereinbarten Qualität erbringen und haften, wenn dies nicht der Fall
ist. Die Leistungen werden von den Leistungsempfängern abgenommen
und anerkannt. Dabei sind z.B. festzustellen und zu bestätigen:
- ordnungsgemäße Leistungen,
- Leistungsstörungen, wie z.B. Verzögerungen,
- Leistungsmängel, wie z.B. Qualitätsmängel,
- Fehlleistungen,
- Minderleistungen,
- Falschleistungen.
- Leistungsverweigerungen,
- unterlassene Leistungen,
- Verweigerungen der Annahme der Leistungen,
- nicht erbrachte Leistungen.
Die Leistungsverpflichteten können ihre Haftungen vielfach
begrenzen z.B. in Fällen von
- Unmöglich werden der Leistungen,
- Unzumutbarkeit der Leistungen,
- Wegfall des Leistungsgrundes,
- Verzicht auf die Leistungen.
Merkmale von Leistungen sind z.B.:
- Der Zeitaufwand für die Leistungen wird sorgfältig
geschätzt, vereinbart und abgegolten (vergütet).
- Die Leistenden ermitteln den erforderlichen Aufwand aus
vergleichbaren Fällen.
- Die Leistungen werden zeitlich konkret eingeplant und sind
in der Regel zu bestimmten Zeiten oder bis zum Ablauf einer
bestimmten Frist zu erbringen.
- Die Art und Weise der Leistungen werden individuell
festgelegt oder ausgehandelt und vereinbart.
- Der Umfang der Leistungen wird von den Bestellern der
Leistungen bestimmt. Die Leistungsverpflichteten haben sich so
zu organisieren, dass sie die Leistungen vereinbarungsgemäß
erbringen können.
- Die Leistenden haben die Leistungen nach den Anforderungen
zu erbringen bzw. so, dass sie die Anforderungen erfüllen.
- Die Leistenden werden vergütet. In der Regel enthalten die
Vergütungen auch die Entgelte für die Mittel, die für die
Leistungserstellung erforderlich sind, wie z.B. Materialien,
Energie, Einrichtungen.
- Abweichungen von den erwarteten bzw. vereinbarten Leistungen
sind nur einvernehmlich möglich.
- Die Art und Weise, wie die Leistungen zu erbringen sind,
können die Besteller der Leistungen vorgeben. Die Leistenden
sind in der Regel an die Weisungen gebunden. Gegebenenfalls
müssen sie selbst dafür sorgen, dass sie die notwendigen
Weisungen erhalten.
- Die Leistenden müssen für die erforderlichen Ressourcen
für ihre Beiträge selbst sorgen bzw. stellen sie selbst zur
Verfügung. Werden Ressourcen zur Verfügung gestellt, dürfen
diese nur zum Zwecke der zu erbringenden Leistungen verwendet
werden.
Verbindungen und Vergleiche zu Projekten:
Zu unterscheiden sind:
- Leistungen, die durch das Projekt zu erbringen sind,
- Leistungen, die für das Projekt zu erbringen sind,
- Leistungen, die durch das Projektmanagement zu erbringen
sind,
- Leistungen, die für das Projektmanagement zu erbringen sind.
Mit Personen und Organisationen des gleichen Unternehmens werden
die Leistungen häufig in so genannten Leistungsvereinbarungen
festgehalten.
Mit Dritten werden Verträge und Vereinbarungen geschlossen.
Häufig werden wiederkehrende ähnliche Leistungen auch in
Rahmenverträgen generell geregelt, z.B. auch als Preislisten.
Die Leistungen in Projekten und im Projektmanagement durchlaufen
in der Regel folgenden Prozess:
- zuerst wird der Rahmen der Leistungen bestimmt, z.B. Grenzen
und Begrenzungen sowie die Rahmenbedingungen (Rahmenheft),
- dann werden die wesentlichen Lasten (Anforderungen) an die
Leistungen ermittelt und festgelegt (Lastenheft),
- schließlich werden die konkret zu erfüllenden Pflichten der
Leistungen ermittelt und festgelegt (Pflichtenheft).
- In den endgültigen Leistungsbeschreibungen werden dann die
Leistungen so vereinbart, dass sie zu klaren, d.h. erfüllbaren
Verträgen und Vereinbarungen als Grundlage dienen können.