HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement

Arbeitsumfang und Arbeitsvolumen von Leistungen.

Die Leistungen geschehen in der Regel im Rahmen von Leistungsbeziehungen. Leistungen werden erbracht, solange den Leistenden hierfür Ressourcen zur Verfügung stehen. Art der Leistung, der Leistungsumfang und die Menge der Leistungen werden

  1. entweder generell für bestimmte Zeitperioden
  2. oder speziell für bestimmte Einzelfälle

ermittelt, festgelegt und vereinbart. Dabei werden auch die Art und Weise der Abnahme und Anerkennung der Leistungen sowie der Vergütungen hierfür festgelegt.

Zu unterscheiden sind z.B.

  1. Eigenleistungen, d.h. die Leistung wird für sich selbst erbracht,
  2. Fremdleistungen, d.h. die Leistungen werden von Dritten erbracht,
  3. Dienstleistungen, die z.B. den Leistungsprozess unterstützen, z.B. Beratungsleistungen,
  4. Führungsleistungen,
  5. Transferleistungen,
  6. Gegenleistungen,
  7. Vorleistungen,
  8. Nacharbeiten,
  9. Vertragliche Leistungen,
  10. Sachleistungen, z.B. Produktion, Transport, Lagerung, Verarbeitungen, Bearbeitungen, Umwandlungen,
  11. Wiedergutmachungsleistungen,
  12. Ableistungen, Abgeltungen,
  13. Unterstützungsleistungen.

Von den Leistungsverpflichteten wird erwartet, dass sie ihre Leistung sachgemäß, fachkundig, termin- und zeitgerecht in der vereinbarten Qualität erbringen und haften, wenn dies nicht der Fall ist. Die Leistungen werden von den Leistungsempfängern abgenommen und anerkannt. Dabei sind z.B. festzustellen und zu bestätigen:

  1. ordnungsgemäße Leistungen,
  2. Leistungsstörungen, wie z.B. Verzögerungen,
  3. Leistungsmängel, wie z.B. Qualitätsmängel,
  4. Fehlleistungen,
  5. Minderleistungen,
  6. Falschleistungen.
  7. Leistungsverweigerungen,
  8. unterlassene Leistungen,
  9. Verweigerungen der Annahme der Leistungen,
  10. nicht erbrachte Leistungen.

Die Leistungsverpflichteten können ihre Haftungen vielfach begrenzen z.B. in Fällen von

  1. Unmöglich werden der Leistungen,
  2. Unzumutbarkeit der Leistungen,
  3. Wegfall des Leistungsgrundes,
  4. Verzicht auf die Leistungen.

Merkmale von Leistungen sind z.B.:

  1. Der Zeitaufwand für die Leistungen wird sorgfältig geschätzt, vereinbart und abgegolten (vergütet).
  2. Die Leistenden ermitteln den erforderlichen Aufwand aus vergleichbaren Fällen.
  3. Die Leistungen werden zeitlich konkret eingeplant und sind in der Regel zu bestimmten Zeiten oder bis zum Ablauf einer bestimmten Frist zu erbringen.
  4. Die Art und Weise der Leistungen werden individuell festgelegt oder ausgehandelt und vereinbart.
  5. Der Umfang der Leistungen wird von den Bestellern der Leistungen bestimmt. Die Leistungsverpflichteten haben sich so zu organisieren, dass sie die Leistungen vereinbarungsgemäß erbringen können.
  6. Die Leistenden haben die Leistungen nach den Anforderungen zu erbringen bzw. so, dass sie die Anforderungen erfüllen.
  7. Die Leistenden werden vergütet. In der Regel enthalten die Vergütungen auch die Entgelte für die Mittel, die für die Leistungserstellung erforderlich sind, wie z.B. Materialien, Energie, Einrichtungen.
  8. Abweichungen von den erwarteten bzw. vereinbarten Leistungen sind nur einvernehmlich möglich.
  9. Die Art und Weise, wie die Leistungen zu erbringen sind, können die Besteller der Leistungen vorgeben. Die Leistenden sind in der Regel an die Weisungen gebunden. Gegebenenfalls müssen sie selbst dafür sorgen, dass sie die notwendigen Weisungen erhalten.
  10. Die Leistenden müssen für die erforderlichen Ressourcen für ihre Beiträge selbst sorgen bzw. stellen sie selbst zur Verfügung. Werden Ressourcen zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur zum Zwecke der zu erbringenden Leistungen verwendet werden.

Verbindungen und Vergleiche zu Projekten:

Zu unterscheiden sind:

  1. Leistungen, die durch das Projekt zu erbringen sind,
  2. Leistungen, die für das Projekt zu erbringen sind,
  3. Leistungen, die durch das Projektmanagement zu erbringen sind,
  4. Leistungen, die für das Projektmanagement zu erbringen sind.

Mit Personen und Organisationen des gleichen Unternehmens werden die Leistungen häufig in so genannten Leistungsvereinbarungen festgehalten.

Mit Dritten werden Verträge und Vereinbarungen geschlossen. Häufig werden wiederkehrende ähnliche Leistungen auch in Rahmenverträgen generell geregelt, z.B. auch als Preislisten.

Die Leistungen in Projekten und im Projektmanagement durchlaufen in der Regel folgenden Prozess:

  1. zuerst wird der Rahmen der Leistungen bestimmt, z.B. Grenzen und Begrenzungen sowie die Rahmenbedingungen (Rahmenheft),
  2. dann werden die wesentlichen Lasten (Anforderungen) an die Leistungen ermittelt und festgelegt (Lastenheft),
  3. schließlich werden die konkret zu erfüllenden Pflichten der Leistungen ermittelt und festgelegt (Pflichtenheft).
  4. In den endgültigen Leistungsbeschreibungen werden dann die Leistungen so vereinbart, dass sie zu klaren, d.h. erfüllbaren Verträgen und Vereinbarungen als Grundlage dienen können.