Es geht um den Bedarf für Organisation, Management und Administration für das jeweils zu leistende Arbeitsvolumen bzw. die zu leistenden Arbeit.
Die Gliederung zeigt einen zunehmenden administrativen Organisationsaufwand für z.B.
Der administrative Organisationsbedarf kann aufsteigend umfassen z.B.
Die tatsächlich im Alltag verwendeten Bezeichnungen sind auch abhängig von der Gestalt der betroffenen Verantwortlichen bzw. Leistungsverpflichteten. Die daraus resultierenden unterschiedlichen Sichtweisen können zu einer sprachlichen Verwirrung führen, z.B. kann etwas aus "der Sicht des Projekts" ein "Teilprojekt" sein, das vom ausführenden Fachbereich jedoch lediglich als ein "normaler Auftrag" betrachtet und entsprechend behandelt wird.
Die Sichtweise ist deshalb vielfach erst zu klären bzw. zu vereinbaren, damit dieselben Begriffe auch das Gleiche benennen (können).
Eine einmal eingeführte Sprachregelung sollte mit den jeweils Betroffenen und Beteiligten beibehalten werden: Im Vordergrund sollte Verstehen und Verständigung, weniger die akademische Korrektheit der verwendeten Begriffe stehen.
Die umgangssprachlichen und projektbezogenen Begriffe können sich erheblich von den Begriffen unterscheiden, die in der rechtlichen Sichtweise gelten. Um alle Zweifel über die juristische Bedeutungen zu zerstreuen bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen, sollten niemals juristische Begriffe umgangssprachlich verwendet werden, wenn sie nicht auch tatsächlich zutreffen.