HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement

Gliederungen nach dem Bedarf an Organisation, Management und Administration für das jeweils zu leistende Arbeitsvolumen bzw. die zu leistenden Arbeit.

Es geht um den Bedarf für Organisation, Management und Administration für das jeweils zu leistende Arbeitsvolumen bzw. die zu leistenden Arbeit.

Die Gliederung zeigt einen zunehmenden administrativen Organisationsaufwand für z.B.

  1. die Organisation der Verantwortung,
  2. die Organisation der Entscheidungen,
  3. die Organisation der Ressourcen,
  4. die Organisation der Weisungen,
  5. die Organisation der Rechte und Pflichten,
  6. die Organisation der Art und Weise der Durchführung,
  7. die Organisation der Regelungen und Steuerungen,
  8. die Organisation der Führung,
  9. die Organisation von Leistung und Vergütung,
  10. die Organisation der Rechenschaft.

Der administrative Organisationsbedarf kann aufsteigend umfassen z.B.

  1. die Berücksichtigung in die laufende Arbeitsplanung und Terminplanung,
  2. die Selbstorganisation im Rahmen der ohnehin bestehenden Zuständigkeiten,
  3. die Bildung und Zulassung von Sonderregelungen,
  4. die Bildung von (arbeitsrechtlichen) Sonderaufgaben und Zusatzaufgeben und deren Zuweisung an bestimmte Personen,
  5. die Bildung von Stellen mit entsprechenden Stellenbeschreibungen,
  6. die Bildung von Aufträgen,
  7. die Bildung von Leistungsvereinbarungen,
  8. die Bildung von zeitlich begrenzten Organisationsstrukturen, wie Teams,
  9. die Bildung von neuen Organisationseinheiten, wie Abteilungen,
  10. die Bildung von eigenständigen Organisationen, wie neue Unternehmen in eigener Rechtsform.

Verbindungen und Vergleiche zu Projekten:

Die tatsächlich im Alltag verwendeten Bezeichnungen sind auch abhängig von der Gestalt der betroffenen Verantwortlichen bzw. Leistungsverpflichteten. Die daraus resultierenden unterschiedlichen Sichtweisen können zu einer sprachlichen Verwirrung führen, z.B. kann etwas aus "der Sicht des Projekts" ein "Teilprojekt" sein, das vom ausführenden Fachbereich jedoch lediglich als ein "normaler Auftrag" betrachtet und entsprechend behandelt wird.

Die Sichtweise ist deshalb vielfach erst zu klären bzw. zu vereinbaren, damit dieselben Begriffe auch das Gleiche benennen (können).

Eine einmal eingeführte Sprachregelung sollte mit den jeweils Betroffenen und Beteiligten beibehalten werden: Im Vordergrund sollte Verstehen und Verständigung, weniger die akademische Korrektheit der verwendeten Begriffe stehen.

Mahnungen:

Die umgangssprachlichen und projektbezogenen Begriffe können sich erheblich von den Begriffen unterscheiden, die in der rechtlichen Sichtweise gelten. Um alle Zweifel über die juristische Bedeutungen zu zerstreuen bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen, sollten niemals juristische Begriffe umgangssprachlich verwendet werden, wenn sie nicht auch tatsächlich zutreffen.