HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement

Leistungen nutzen von Dritten

Es geht um die Leistungen von Dritten, die ohne besondere Vereinbarung oder Beauftragung bereitgehalten bzw. entgeltlich oder unentgeltlich erbracht werden z.B.

  1. von anderen Personen oder Organisationsteilen des gleichen Unternehmens,
  2. von Dritten,
  3. vom Staat.

Solche Leistungen sind z.B.

  1. Ausstattung und Bereitstellung des Arbeitsplatzes,
  2. Bereitstellung von Arbeitsmitteln, Arbeitsmaterialien, Verbrauchsmaterialien,
  3. Versorgungsleistungen aller Art, wie Energieversorgung, Müll, Wasser, Abwasser,
  4. Personalleistungen wie Einstellungen, Beförderungen, Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungen, Sozialleistungen, Entlassungen,
  5. Personalüberlassungen, z.B. für temporären Einsatz in Projekten, Laborleistungen, Untersuchungen, Prüfungen, Überprüfungen,
  6. Verpflegungsleistungen, Unterkunft,
  7. Beratungsleistungen, wie z.B. Rechtsberatung, Steuerberatung,
  8. Maschinenleistungen,
  9. Rechnerleistungen, Serverleistungen,
  10. Transferleistungen wie z.B. Datentransfer, Geldtransfer, Übersetzungen,
  11. Datenschutz, Datensicherheit,
  12. Feuerwehr, Brandschutz, Werkschutz, Schutz vor Unfällen,
  13. Sicherheitsleistungen wie z.B. Bürgschaft, Personenschutz, Objektschutz,
  14. Versicherungsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit,
  15. Garantieleistungen, Gewährleistungen, Kulanzleistungen,
  16. Finanzierungen wie Kredite, Bereitstellung von Liquidität,
  17. Controlling,
  18. Abrechnungsleistungen, Abnahmen,
  19. Buchhaltung und Rechnungslegung,
  20. Bilanzierung und Jahresabschluss,
  21. Serviceleistungen aller Art wie z.B. Reparaturen, Wartung, Reinigung,
  22. Dienstleistungen aller Art wie Erste Hilfe, Beschaffungen, (Zwischen-)Lagerungen, Transporte,
  23. Leistungen zum Naturschutz, Umweltschutz, Klimaschutz.

Für die beispielhaft genannten Leistungen verfügt jede Organisation entweder über eigene Fachleute oder ist über generelle Vereinbarungen mit Dritten verbunden, welche die Leistungen für die Organisation erbringen. Die Kosten werden in der Regel für jeweils einen Jahreszyklus kalkuliert und als "allgemeine Geschäftskosten" (Fixkosten, Strukturkosten) budgetiert. Die zu erbringenden Leistungen werden von Zeit zu Zeit "auf den Prüfstand gestellt" bzw. neu ausgehandelt oder durch Organisationsentwicklungsprozesse inhaltlich und qualitativ neu ausgerichtet.

Für den Abruf der Leistungen im konkreten Einzelfall werden Regeln aufgestellt.

Verbindungen und Vergleiche zu Projekten:

Die Leistungen stehen in der allgemein üblichen Art und Weise auch für Projekte und das Projektmanagement zur Verfügung. Meistens stillschweigend, d.h. ohne dass es besonderer Vereinbarungen oder Regelungen bedarf.

Projekte erfordern jedoch oftmals andere, zusätzliche oder besondere Leistungen. Durch das Projektmanagement sind die Leistungskomponenten und die Art und Weise der Leistungen zu ermitteln und mit den jeweils Zuständigen zu vereinbaren. Sind die internen Leistungsverpflichteten für die geforderten notwendigen und ausreichenden Leistungen nicht bereit oder nicht in der Lage, müssen Dritte verpflichtet werden. Vielfach kann dies nur in Kooperation mit den internen Leistungsverpflichteten geschehen bzw. durch diese.

Der zeitliche und auch finanzielle Aufwand für die Sicherstellung der projektspezifischen Leistungen kann erheblich sein. In der Regel wird er unterschätzt.