Arbeitspakete
Arbeitspakete bestehen aus einem Bündel von Leistungen, Aufgaben,
Maßnahmen, Aufträgen, die kombiniert zu einem Gesamtergebnis führen
(sollen).
Arbeitspakete werden gebildet, beauftragt oder delegiert, wenn
z.B.
- eine "Maßnahme" aus mehreren Einzelmaßnahmen besteht,
- mehrere Maßnahmen in der Verantwortung von einer Person oder
einer Organisation bleiben müssen,
- für eine umfangreiche oder für mehrere Maßnahmen bestimmte
Fachkompetenzen oder eine einheitliche Führung und Steuerung
gesichert werden soll,
- ein Ergebnis bzw. ein Ziel erreicht werden soll, das sich
nicht auf die Ergebnisse der Einzelmaßnahmen reduzieren lässt,
- die Ressourcen für alle im Arbeitspaket enthaltenen
Maßnahmen nur insgesamt (global) bereitgestellt werden,
- die Art und Weise, wie das Arbeitspaket abgearbeitet und
erfüllt wird, im Rahmen der vorgegebenen Anforderungen von
Arbeitspaketverantwortlichen selbst verantwortet, organisiert
und sichergestellt werden muss,
- die Art der Leistungen und Beiträge in die Zuständigkeiten
und die Hauptaufgaben von vorhandenen Organisationsstrukturen
fallen, z.B. von Teams, Abteilungen, Bereichen,
- das zu erwartende Ergebnis klar bestimmt werden kann,
- einzelne klar definierte Lösungen bzw. bestimmte Beiträge
unabhängig vom Gesamtgeschehen gesichert und erreicht werden
sollen.
- eine effiziente Steuerung und Koordination des Ablaufes
aller Komponenten des Arbeitspaketes ermöglicht und gesichert
werden soll.
Arbeitspakete werden entweder gebildet,
- um sie selbst zu organisieren und abzuarbeiten,
- um mit benachbarten Personen oder Organisationen des
gleichen Unternehmens solide Grundlagen für
Leistungsvereinbarungen zu haben,
- um sie an Dritte zu beauftragen,
- um die Planung und die Übersicht über die Planungen zu
vereinfachen,
- die Komplexität der Gesamtaufgaben zu gliedern und besser zu
steuern und zu überwachen,
- die Kompetenzen besser zu nutzen.
Arbeitspakete weisen in der Regel folgende Merkmale auf:
- Klarheit der Verortung des Arbeitspaketes in laufenden oder
übergeordneten Prozessen oder Projekten.
- Klarheit über den Auftraggeber des Arbeitspaketes.
- Klarheit über den Verantwortlichen für die Erfüllung bzw.
Erledigung des Arbeitspaketes (= Arbeitspaketverantwortliche).
- Klarheit über die Ziele und erwarteten Ergebnisse des
Arbeitspaketes.
- Klarheit über den Beginn, die Laufzeit und das Ende des
Arbeitspaketes bzw. dem Abgabetermin für die Ergebnisse.
- Klarheit über die Weisungsbefugnisse und Weisungsrechte bzw.
Verpflichtungen zur Wahrung der Weisungen.
- Bereitstellung der Mittel für das gesamte Arbeitspaket.
- Klarheit über die Kommunikationswege, Berichtspflichten und
Informationspflichten, z.B. bei unvorhergesehenen Störungen oder
Auffälligkeiten.
- Begrenzung der (Mit-)Verantwortung des
Arbeitspaketverantwortlichen auf die Führung, Steuerung, die
Prozesse und die Ergebnisse des Arbeitspaketes.
- Klarheit über die Art und Weise der Vergütungen für die
Aufwendungen, die durch das Arbeitspaket entstehen.
Die Arbeitspaketverantwortlichen verfügen in der Regel selbst
über das erforderliche Sach- und Fachwissen (Know how) oder sie
beschaffen sich es selbst, soweit es das Arbeitspaket erfordert.
Die Schnittstellen des Arbeitspaketes zu den laufenden Prozessen
werden entweder allgemein bestimmt und im Einzelfall konkret
ermittelt. Besondere Aufmerksamkeit bedarf die Kompatibilität und
Verwendbarkeit und Verträglichkeit der (voraussichtlichen)
Ergebnisse des Arbeitspaketes. Hierfür sind die Auftrag Gebenden
ebenso verantwortlich wie die Arbeitspaketverantwortlichen als
Auftragnehmer.
Verbindungen und Vergleiche zu Projekten:
Arbeitspakete machen die Projekte bzw. das Projektmanagement
handlicher: Die abgegrenzten Ereignisse lassen sich leichter
koordinieren und steuern als die einzelnen Komponenten der
Arbeitspakete.
Das Projektmanagement hat die Pflicht, die
Arbeitspaketverantwortlichen aus so auszustatten, dass sie durch die
Arbeitspakete jene Beiträge zum Projekt oder zum Projektmanagement
liefern, die nützlich sind. Zu den Pflichten des Projektmanagements
zählen z.B.
- Erstellung des Pflichtenheftes und gegebenenfalls der
konkreten Leistungsbeschreibungen für jedes Arbeitspaket. Dies
kann einen iterativen Prozess erfordern, in welchem zunächst die
Rahmenbedingungen, dann das Rahmenheft und das Lastenheft für
das Arbeitspaket ermittelt und vereinbart werden, aus welchem
schließlich das Pflichtenheft abgeleitet und vereinbart wird.
- Bereitstellung aller erforderlichen Informationen des
Projekts und über das Projekt für die
Arbeitspaketverantwortlichen.
- Festlegung der Art und Weise sowie des Zeitpunktes und des
Ortes der Integration der Ergebnisse de Arbeitspaketes in das
Projekt.
Die Arbeitspaketverantwortlichen sind zu verpflichten, frühzeitig
zu melden, wenn in der Planung, Organisation oder im Ablauf des
Arbeitspaketes Störungen auftreten oder zu erwarten sind, welche die
erwarteten Ergebnisse gefährden (können).