HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement

Aufträge

Aufträge werden vom Auftraggeber an den Auftragnehmer erteilt. Mit der Annahme des Auftrages verpflichtet sich der Auftragnehmer zur auftragsgemäßen Erfüllung.

Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer Weisungen erteilen, die ihn binden. Werden keine Weisungen erteilt, ist in der Regel der Auftraggeber (stillschweigend) damit einverstanden, dass der Auftragnehmer den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt.

Die Organisation von Aufträgen erfordert in der Regel:

  1. Ermittlung und Bestimmung des Auftraggebers.
  2. Ermittlung und Bestimmung des Auftragnehmers.
  3. Ermittlung des Inhaltes des Auftrages.
  4. Ermittlung und Bestimmung der Rahmenbedingungen des Auftrages, z.B. Zeit, Ort, Qualität, Vergütung, Ressourcen.
  5. Ermittlung der Informationen, welche der Auftragnehmer für seinen Auftrag benötigt.
  6. Ermittlung der Regeln und Spielregeln für das Auftragsverhältnis.
  7. Ermittlung der Weisungsbefugnisse für den Auftrag.
  8. Ermittlung der möglichen und voraussichtlichen Wahrscheinlichkeit von Leistungsstörungen.
  9. Erteilung und Annahme des Auftrages.
  10. Entlastung des Auftragnehmers nach der Erfüllung des Auftrages.

In vielen Organisationen, insbesondere in öffentlichen, sind bei der Erteilung von Aufträgen bestimmte Regularien einzuhalten wie z.B.

  1. Ausschreibungspflicht,
  2. Ausschreibungsverfahren, Ausschreibungsfristen,
  3. Mitwirkungspflichten, Mitspracherechte,
  4. Unterschriftsvollmachten, Kontrahierungsfähigkeit,
  5. Fähigkeit zur Vertretung der Organisation,
  6. Zuständigkeiten, z.B. nach Fachgebieten, Sachgebieten,
  7. Budgetierung, Rechnungswesen, Kontrollen,
  8. Leistungsanerkennung, Abrechnungen,
  9. Zustimmungspflichten, Genehmigungspflichten, z.B. von Gremien, Parlamenten,
  10. Haftung und Gewährleistung.

Verträge erfordern:

  1. innerhalb von Organisationen ein hierarchisches Unterstellungsverhältnis: Aufträge können nur an unterstellte Personen und Organisationseinheiten erteilt werden, denen gegenüber eine Weisungsbefugnis besteht.
  2. zwischen selbständigen Organisationen entsprechende Verträge und Vereinbarungen. Für häufige Aufträge oder wiederkehrende Aufträge werden zwischen den Organisationen vielfach Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgehandelt bzw. die AGB generell allen Aufträgen unterlegt.
  3. Leistungsvereinbarungen zwischen Personen und Organisationen des gleichen Unternehmens.

Der Auftragnehmer ist in der Regel nur für die Erfüllung des erteilten Auftrages gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.

Der Auftraggeber hat den Auftrag selbst und die Ergebnisse des Auftragnehmers gegebenenfalls gegenüber Dritten zu verantworten.

Verbindungen und Vergleiche zu Projekten:

Der Auftrag zum Projektmanagement ist ein eigenständiger Auftrag innerhalb des Projektauftrages oder ergänzend dazu.

In Projekten wird häufig angenommen, dass die Macht des Projektauftraggebers zur Erteilung von Aufträgen auf jene Personen überginge, die er mit dem Projektmanagement beauftragt habe. Das trifft nicht zu, auch wenn vielfach dennoch die Aufträge des Projektmanagements akzeptiert werden - zumindest unternehmensintern.

Gegenüber Dritten sind die Vollmachten und formalen Kompetenzen zur Erteilung und Annahme von Aufträgen strikt zu beachten, um die rechtliche Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit sowohl zu ermöglichen als auch zu sichern.