Aufträge
Aufträge werden vom Auftraggeber an den Auftragnehmer erteilt.
Mit der Annahme des Auftrages verpflichtet sich der Auftragnehmer
zur auftragsgemäßen Erfüllung.
Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer Weisungen erteilen, die
ihn binden. Werden keine Weisungen erteilt, ist in der Regel der
Auftraggeber (stillschweigend) damit einverstanden, dass der
Auftragnehmer den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt.
Die Organisation von Aufträgen erfordert in der Regel:
- Ermittlung und Bestimmung des Auftraggebers.
- Ermittlung und Bestimmung des Auftragnehmers.
- Ermittlung des Inhaltes des Auftrages.
- Ermittlung und Bestimmung der Rahmenbedingungen des
Auftrages, z.B. Zeit, Ort, Qualität, Vergütung, Ressourcen.
- Ermittlung der Informationen, welche der Auftragnehmer für
seinen Auftrag benötigt.
- Ermittlung der Regeln und Spielregeln für das
Auftragsverhältnis.
- Ermittlung der Weisungsbefugnisse für den Auftrag.
- Ermittlung der möglichen und voraussichtlichen
Wahrscheinlichkeit von Leistungsstörungen.
- Erteilung und Annahme des Auftrages.
- Entlastung des Auftragnehmers nach der Erfüllung des
Auftrages.
In vielen Organisationen, insbesondere in öffentlichen, sind bei
der Erteilung von Aufträgen bestimmte Regularien einzuhalten wie
z.B.
- Ausschreibungspflicht,
- Ausschreibungsverfahren, Ausschreibungsfristen,
- Mitwirkungspflichten, Mitspracherechte,
- Unterschriftsvollmachten, Kontrahierungsfähigkeit,
- Fähigkeit zur Vertretung der Organisation,
- Zuständigkeiten, z.B. nach Fachgebieten, Sachgebieten,
- Budgetierung, Rechnungswesen, Kontrollen,
- Leistungsanerkennung, Abrechnungen,
- Zustimmungspflichten, Genehmigungspflichten, z.B. von
Gremien, Parlamenten,
- Haftung und Gewährleistung.
Verträge erfordern:
- innerhalb von Organisationen ein hierarchisches
Unterstellungsverhältnis: Aufträge können nur an unterstellte
Personen und Organisationseinheiten erteilt werden, denen
gegenüber eine Weisungsbefugnis besteht.
- zwischen selbständigen Organisationen entsprechende Verträge
und Vereinbarungen. Für häufige Aufträge oder wiederkehrende
Aufträge werden zwischen den Organisationen vielfach Allgemeine
Geschäftsbedingungen ausgehandelt bzw. die AGB generell allen
Aufträgen unterlegt.
- Leistungsvereinbarungen zwischen Personen und Organisationen
des gleichen Unternehmens.
Der Auftragnehmer ist in der Regel nur für die Erfüllung des
erteilten Auftrages gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
Der Auftraggeber hat den Auftrag selbst und die Ergebnisse des
Auftragnehmers gegebenenfalls gegenüber Dritten zu verantworten.
Verbindungen und Vergleiche zu Projekten:
Der Auftrag zum Projektmanagement ist ein eigenständiger Auftrag
innerhalb des Projektauftrages oder ergänzend dazu.
In Projekten wird häufig angenommen, dass die Macht des
Projektauftraggebers zur Erteilung von Aufträgen auf jene Personen
überginge, die er mit dem Projektmanagement beauftragt habe. Das
trifft nicht zu, auch wenn vielfach dennoch die Aufträge des
Projektmanagements akzeptiert werden - zumindest unternehmensintern.
Gegenüber Dritten sind die Vollmachten und formalen Kompetenzen
zur Erteilung und Annahme von Aufträgen strikt zu beachten, um die
rechtliche Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit sowohl zu ermöglichen
als auch zu sichern.