HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement

Arbeitsumfang und Arbeitsvolumen von Nacharbeiten.

Nacharbeiten beginnen nach der "offiziellen" Arbeit: Sie scheint abgeschlossen, ohne es zu sein.

Typische Nacharbeiten sind z.B.

  1. Erste Hilfe, Notfallversorgungen,
  2. Pannendienste,
  3. Verpacken und Versenden,
  4. Auslieferungen,
  5. Aufräumen, Saubermachen, Reinigen,
  6. Abrechnungen,
  7. Dokumentationen, Abschlussberichte, Bilanzen, Geschäftsberichte,
  8. Kontrollen, Prüfungen,
  9. Anerkennung von Leistungen und Vergütungen,
  10. Ergebnissicherungen,
  11. Verteilungen, z.B. von Informationen, Produkten, Hinweisen, Anleitungen,
  12. Nachbesserungen, Ersatzlieferungen, Kulanzleistungen, Leistungen der Gewährleistungen,
  13. Bearbeitung von Reklamationen,
  14. Testate, Zertifizierungen, endgültige Freigaben,
  15. Juristische Sicherung und Verfolgung von noch offenen Ansprüchen,
  16. Entlastungen,
  17. Entlassungen,
  18. Rückstellungen,
  19. Reparaturen,
  20. Pflege und Wartung,
  21. Zurückbildung und Auflösung überflüssig gewordener Organisationsstrukturen,
  22. Rücknahme der Sondervollmachten,
  23. Anpassung der Verträge,
  24. Aktualisierungen von Vorlagen, Vorschriften, Regeln,
  25. Renaturierungen, Wiederaufforstungen,
  26. Wiederherstellungen von ursprünglichen Zuständen,
  27. Verwertung nicht mehr benötigter Arbeitsmittel,
  28. Rechtsschutz und Patentschutz.

Merkmale von Nacharbeiten sind z.B.:

  1. Der Zeitaufwand für die Nacharbeiten ist in der Regel nicht begrenzbar. Zumindest nicht für Jene, die sie zu erledigen haben.
  2. Die Nacharbeitenden erledigen ihre Arbeiten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entweder im erlaubten, vorgegebenen oder festgelegten Rahmen sowie in der Art und Weise, die erlaubt bzw. vorgeschrieben ist.
  3. Die Nacharbeiten können zeitlich begrenzt werden, z.B. Garantieleistungen. Häufig fallen sie jedoch unvermittelt an. wie z.B. erforderliche Reparaturen.
  4. Die Art und Weise der Nacharbeiten werden im Allgemeinen festgelegt und gegenüber den Berechtigten bzw. Nutznießenden allgemein festgelegt. Sie können jedoch auch ausgehandelt und vereinbart werden (sein). Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten werden in der Regel klein zu halten versucht.
  5. Der Umfang der Nacharbeiten wird von den hinterlassenen bzw. vorgefundenen Ergebnissen und den aktuellen Rahmenbedingungen bestimmt. Die Nacharbeitenden sehen sich häufig gezwungen, zunächst vorläufige Lösungen zu finden, damit der Umfang und die Dauer von Nacharbeiten begrenzt werden kann.
  6. Die Nacharbeitenden haben die Nacharbeiten nach den speziellen Weisungen zu erbringen bzw. so, dass sie die bereits bekannten Anforderungen erfüllen. Vielfach ergeben sich die Nacharbeiten auch aus den gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen.
  7. Die Nacharbeiten werden nur selten von jenen vergütet, die sie verursachen. In der Regel enthalten die Vergütungen auch die Entgelte für die Mittel, die für die Leistungserstellung erforderlich sind, wie z.B. Materialien, Energie, Einrichtungen.
  8. Abweichungen von den zugelassenen, erwarteten bzw. vereinbarten Nacharbeiten sind in der Regel nur einvernehmlich mit den Kostenträgern möglich. "Freiwillige" Mehrleistungen bei Nacharbeiten sind in der Regel unerwünscht.
  9. Die Art und Weise, wie die Nacharbeiten zu erbringen sind, können die Zahlenden vorgeben. Die Nacharbeitenden sind in der Regel an die Weisungen gebunden. Gegebenenfalls müssen sie selbst dafür sorgen, dass sie die notwendigen Weisungen erhalten bzw. die Informationen, wie die Nacharbeiten ordnungsgemäß zu erledigen sind.
  10. Die Nacharbeitenden müssen für die erforderlichen Ressourcen für ihre Beiträge selbst besorgen bzw. stellen sie selbst zur Verfügung. Werden Ressourcen zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur zum Zwecke der zu erbringenden Leistungen verwendet werden.

Nacharbeiten sind in der Regel spätestens dann zu beenden, wenn die dafür bereitgestellten Mittel aufgebraucht sind. (Der Rest wird "sozialisiert".)

Verbindungen und Vergleiche zu Projekten:

Zu unterscheiden sind:

  1. Nacharbeiten, die durch das Projekt zu erbringen sind. Sie können z.B. in Folgeprojekte münden.
  2. Nacharbeiten, die für das Projekt zu erbringen sind, z.B. durch Fachbereiche, Stäbe, Experten, Dritte, Lieferanten, Kunden, Dienstleister, welche die Produkte und Leistungen des Projekts empfangen haben und nutzen.
  3. Nacharbeiten, die durch das Projektmanagement zu erbringen sind, z.B. um die getroffenen Entscheidungen über das Projekt oder das Projektmanagement umzusetzen.
  4. Nacharbeiten, die für das Projektmanagement zu erbringen sind. Häufig sind dies z.B. die Erledigung der Formalitäten für ausgehandelte Verträge und Vereinbarungen, Abrechnungen, Dokumentationen und Abschlüssen.