Arbeitsumfang und Arbeitsvolumen von Nacharbeiten.
Nacharbeiten beginnen nach der "offiziellen" Arbeit: Sie scheint
abgeschlossen, ohne es zu sein.
Typische Nacharbeiten sind z.B.
- Erste Hilfe, Notfallversorgungen,
- Pannendienste,
- Verpacken und Versenden,
- Auslieferungen,
- Aufräumen, Saubermachen, Reinigen,
- Abrechnungen,
- Dokumentationen, Abschlussberichte, Bilanzen,
Geschäftsberichte,
- Kontrollen, Prüfungen,
- Anerkennung von Leistungen und Vergütungen,
- Ergebnissicherungen,
- Verteilungen, z.B. von Informationen, Produkten, Hinweisen,
Anleitungen,
- Nachbesserungen, Ersatzlieferungen, Kulanzleistungen, Leistungen der
Gewährleistungen,
- Bearbeitung von Reklamationen,
- Testate, Zertifizierungen, endgültige Freigaben,
- Juristische Sicherung und Verfolgung von noch offenen
Ansprüchen,
- Entlastungen,
- Entlassungen,
- Rückstellungen,
- Reparaturen,
- Pflege und Wartung,
- Zurückbildung und Auflösung überflüssig gewordener
Organisationsstrukturen,
- Rücknahme der Sondervollmachten,
- Anpassung der Verträge,
- Aktualisierungen von Vorlagen, Vorschriften, Regeln,
- Renaturierungen, Wiederaufforstungen,
- Wiederherstellungen von ursprünglichen Zuständen,
- Verwertung nicht mehr benötigter Arbeitsmittel,
- Rechtsschutz und Patentschutz.
Merkmale von Nacharbeiten sind z.B.:
- Der Zeitaufwand für die Nacharbeiten ist in der Regel nicht
begrenzbar. Zumindest nicht für Jene, die sie zu erledigen
haben.
- Die Nacharbeitenden erledigen ihre Arbeiten im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten entweder im erlaubten, vorgegebenen oder
festgelegten Rahmen sowie in der Art und Weise, die erlaubt bzw.
vorgeschrieben ist.
- Die Nacharbeiten können zeitlich begrenzt werden, z.B.
Garantieleistungen. Häufig fallen sie jedoch unvermittelt an.
wie z.B. erforderliche Reparaturen.
- Die Art und Weise der Nacharbeiten werden im Allgemeinen
festgelegt und gegenüber den Berechtigten bzw. Nutznießenden
allgemein
festgelegt. Sie können jedoch auch ausgehandelt und vereinbart
werden (sein). Freiräume und
Gestaltungsmöglichkeiten werden in der Regel klein zu halten
versucht.
- Der Umfang der Nacharbeiten wird von den hinterlassenen bzw.
vorgefundenen Ergebnissen und den aktuellen Rahmenbedingungen
bestimmt.
Die Nacharbeitenden sehen sich häufig gezwungen, zunächst
vorläufige Lösungen zu finden, damit der Umfang und die Dauer
von Nacharbeiten begrenzt werden kann.
- Die Nacharbeitenden haben die Nacharbeiten nach den speziellen
Weisungen zu erbringen bzw. so, dass sie die bereits bekannten Anforderungen erfüllen.
Vielfach ergeben sich die Nacharbeiten auch aus den gesetzlichen
und vertraglichen Verpflichtungen.
- Die Nacharbeiten werden nur selten von jenen vergütet, die
sie verursachen. In der Regel enthalten die
Vergütungen auch die Entgelte für die Mittel, die für die
Leistungserstellung erforderlich sind, wie z.B. Materialien,
Energie, Einrichtungen.
- Abweichungen von den zugelassenen, erwarteten bzw. vereinbarten
Nacharbeiten
sind in der Regel nur einvernehmlich mit den Kostenträgern möglich.
"Freiwillige" Mehrleistungen bei Nacharbeiten sind in der Regel
unerwünscht.
- Die Art und Weise, wie die Nacharbeiten zu erbringen sind,
können die Zahlenden vorgeben. Die Nacharbeitenden
sind in der Regel an die Weisungen gebunden. Gegebenenfalls
müssen sie selbst dafür sorgen, dass sie die notwendigen
Weisungen erhalten bzw. die Informationen, wie die Nacharbeiten
ordnungsgemäß zu erledigen sind.
- Die Nacharbeitenden müssen für die erforderlichen Ressourcen
für ihre Beiträge selbst besorgen bzw. stellen sie selbst zur
Verfügung. Werden Ressourcen zur Verfügung gestellt, dürfen
diese nur zum Zwecke der zu erbringenden Leistungen verwendet
werden.
Nacharbeiten sind in der Regel spätestens dann zu beenden, wenn
die dafür bereitgestellten Mittel aufgebraucht sind. (Der Rest wird
"sozialisiert".)
Verbindungen und Vergleiche zu Projekten:
Zu unterscheiden sind:
- Nacharbeiten, die durch das Projekt zu erbringen sind. Sie
können z.B. in Folgeprojekte münden.
- Nacharbeiten, die für das Projekt zu erbringen sind, z.B.
durch Fachbereiche, Stäbe, Experten, Dritte, Lieferanten,
Kunden, Dienstleister, welche die Produkte und Leistungen des
Projekts empfangen haben und nutzen.
- Nacharbeiten, die durch das Projektmanagement zu erbringen
sind, z.B. um die getroffenen Entscheidungen über das Projekt
oder das Projektmanagement umzusetzen.
- Nacharbeiten, die für das Projektmanagement zu erbringen sind.
Häufig sind dies z.B. die Erledigung der Formalitäten für
ausgehandelte Verträge und Vereinbarungen, Abrechnungen,
Dokumentationen und Abschlüssen.