Jetzt geht es um das Kompromisslose und Vorbehaltlose.
"Ja, genau so!", "Ja, genau jetzt!" und "Ja, genau durch diese Personen und Organisationen!", (die im Projektantrag genannt sind).
Der Auftrag bzw. die Genehmigung bzw. Freigabe kann - kompromisslos und ohne Vorbehalte umfassen z.B.
Mit dem Auftrag bzw. der Genehmigung bzw. der Freigabe sind in der Regel immer untrennbar verbunden:
Der Projektauftrag bzw. die Genehmigung bzw. die Freigabe muss verbindlich und verpflichtend sein für alle daran Beteiligten.
Der Projektauftrag sollte unmissverständlich formuliert sein: Auftraggeber, Auftragnehmer sollten stets Personen sein, gegebenenfalls beschrieben in ihrer Funktion und Verantwortung für die von ihnen vertretene Organisation.
Ziele, erwartete Ergebnisse, Kostenrahmen und verfügbare Kapazitäten sind sowohl zu benennen als auch zu begrenzen. Eventuelle Bedingungen an die Verfügbarkeit sind so klar zu bestimmen, dass die beauftragten Personen unmissverständlich ableiten können, wann die Ressourcen zur Verfügung stehen und wann nicht (mehr).
Der Projektauftrag sollte schriftlich formuliert werden, schon aus Beleggründen und Beweisgründen im Falle von möglichen juristischen Auseinandersetzungen.
Das Ergebnis des Projektauftrages ist der Auftrag: "Tu es!!!" Was daraus folgt, ist legitimiert.
Die Gestalt des Projekts ist zum sechsten Mal vollständig: Es wurde -erstmals- durch eine verantwortliche Person in der entsprechenden Hierarchie angewiesen und beauftragt und wird von ihr verantwortet.
Die Projektaufträge bzw. die Genehmigungen bzw. Freigaben erfordern meistens mehrere Iterationen, in welchen die immer wieder neuen Erkenntnisse und Anforderungen sowie Grenzen eingearbeitet werden. Die Aufträge sind fertig, wenn sie unterschrieben werden bzw. "durch Handschlag besiegelt" werden.