HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Reife der Umsetzung (Umsetzbarkeit) der Planungen:

Projektauftrag. Genehmigung und Freigabe.

Jetzt geht es um das Kompromisslose und Vorbehaltlose.

"Ja, genau so!", "Ja, genau jetzt!" und "Ja, genau durch diese Personen und Organisationen!", (die im Projektantrag genannt sind).

Der Auftrag bzw. die Genehmigung bzw. Freigabe kann - kompromisslos und ohne Vorbehalte umfassen z.B.

  1. den nächsten Planungsschritt,
  2. das nächste Arbeitspaket,
  3. den nächsten Meilenstein,
  4. den nächsten Schritt im Projekt,
  5. die nächste Projektphase,
  6. das nächste Teilprojekt,
  7. den nächsten Projektabschnitt,
  8. das geplante Projektgeschehen in einem bestimmten Zeitraum,
  9. das geplante Projektgeschehen bis zu einem bestimmten Termin,
  10. das gesamte Projekt.

Mit dem Auftrag bzw. der Genehmigung bzw. der Freigabe sind in der Regel immer untrennbar verbunden:

  1. die Verantwortung für den durch den Auftrag verursachten Ressourcenverbrauch,
  2. die Verantwortung, dass die Personen und Organisationen sich zur Erfüllung des Auftrages organisieren,
  3. die Verantwortung, dass die in der Folge entscheidenden und handelnden Personen sich auf den Auftrag berufen,
  4. die Verantwortung, dass die vom Auftrag erfassten Personen ihr Tun und Unterlassen damit legitimieren,
  5. die Verantwortung für die Ergebnisse, die erzielt werden,
  6. die Verantwortung für die Risiken, die mit dem Auftrag verbunden sind,
  7. die Verantwortung für die Kosten, die durch den Auftrag entstehen,
  8. die Verantwortung für die Folgen, die durch den Auftrag, das Tun und Unterlassen der beauftragten Personen und die Ergebnisse eintreten,
  9. die Verantwortung für die Verpflichtung zur Haftungsfreiheit der Personen und Organisationen, die den Auftrag ausführen,
  10. die Verantwortung für die Wirkungen und Auswirkungen des Auftrages gegenüber Dritten und Unbeteiligten.

Mahnungen:

Der Projektauftrag bzw. die Genehmigung bzw. die Freigabe muss verbindlich und verpflichtend sein für alle daran Beteiligten.

Der Projektauftrag sollte unmissverständlich formuliert sein: Auftraggeber, Auftragnehmer sollten stets Personen sein, gegebenenfalls beschrieben in ihrer Funktion und Verantwortung für die von ihnen vertretene Organisation.

Ziele, erwartete Ergebnisse, Kostenrahmen und verfügbare Kapazitäten sind sowohl zu benennen als auch zu begrenzen. Eventuelle Bedingungen an die Verfügbarkeit sind so klar zu bestimmen, dass die beauftragten Personen unmissverständlich ableiten können, wann die Ressourcen zur Verfügung stehen und wann nicht (mehr).

Der Projektauftrag sollte schriftlich formuliert werden, schon aus Beleggründen und Beweisgründen im Falle von möglichen juristischen Auseinandersetzungen.

...und die Moral von der Geschichte oder: Was ist das Ergebnis?

Das Ergebnis des Projektauftrages ist der Auftrag: "Tu es!!!" Was daraus folgt, ist legitimiert.

6. x Vollständigkeit des Projekts:

Die Gestalt des Projekts ist zum sechsten Mal vollständig: Es wurde -erstmals- durch eine verantwortliche Person in der entsprechenden Hierarchie angewiesen und beauftragt und wird von ihr verantwortet.

Die Projektaufträge bzw. die Genehmigungen bzw. Freigaben erfordern meistens mehrere Iterationen, in welchen die immer wieder neuen Erkenntnisse und Anforderungen sowie Grenzen eingearbeitet werden. Die Aufträge sind fertig, wenn sie unterschrieben werden bzw. "durch Handschlag besiegelt" werden.