Reife der Umsetzung (Umsetzbarkeit) der Planungen:
Projektvertrag.
Jetzt wird zwischen allen Verantwortlichen besiegelt:
"Wir machen das gemeinsam und zusammen, so wie wir es uns
versprochen und so wie wir es vereinbart haben."
Der Projektvertrag umfasst:
- den Projektauftrag,
- den Auftrag zum Projektmanagement,
- zusätzliche Vereinbarungen z.B. über
- Rechte und Pflichten aller Vertragspartner,
- Vollmachten,
- Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten,
- Treuepflichten, Verschwiegenheitspflichten,
- Informationsrechte,
- Informierungspflichten,
- Kontrollrechte und Kontrollpflichten,
- Art und Weise der Abnahme und Anerkennung von
Leistungen,
- Art und Weise der Leistungen und Vergütungen sowie
Abrechnungen,
- Art und Weise der Nachweispflichten und
Dokumentationspflichten.
- Gemeinsame Vertretung nach außen,
- Anwendung und Gültigkeit der AGB Allgemeinen
Geschäftsbedingungen,
- Sonderbedingungen, Schiedsgerichte,
- Art und Weise und Rechte zur Verwendung und Verwertung der
Projektergebnisse, z.B. der Zwischenergebnisse und Produkte,
- Kündigungsgründe und Form der Kündigung,
- Vereinbarungen zur Beilegung von Streitigkeiten
(Schiedsgericht),
- Gerichtsstand, allgemeine Gerichtsbarkeit.
Bei größeren Projekten ist es häufig die erste Aufgabe des
Projektmanagements, den Projektauftrag im Rahmen des
Projektmanagementauftrages zu einem Projektvertrag zu entwickeln, in
welchem dann sowohl für das Projekt als auch für das
Projektmanagement ein angemessener Handlungs- und
Entscheidungsrahmen verbindlich vereinbart ist.
Vereinbart werden auf der Basis des Projektvertrages:
- Mitspracherechte, Mitwirkungspflichten,
- Weisungsrechte, Weisungspflichten,
- Eingriffsrechte, Vetorechte,
- Zurückhaltungsrechte, Zurückbehaltungsrechte,
- Mitnutzungsrechte von Teilergebnissen, Zwischenprodukten,
- Arbeitsverträge,
- Dienstverträge, Serviceverträge,
- Dienstleistungsverträge,
- Regeln, Verhaltensregeln,
- Spielregeln für den Umgang miteinander und gegenüber
Dritten.
Die Verträge können auch Teil des Projektvertrages sein.
Mahnungen:
Was nicht vereinbart ist, ist nicht vereinbart, d.h. kann von den
Beteiligten in der Regel weder erwartet noch gefordert werden.
In der Regel versuchen die Projektpartner, ihre eigenen Pflichten
relativ klein und die Rechte möglichst groß zu halten.
...und die Moral von der Geschichte oder: Was ist das Ergebnis?
Das Ergebnis des Auftrage zum Projektmanagement ist die
verbindliche Zusammenarbeit zum wechselseitigen und gemeinsamen
Nutzen durch das Projekt und das Projektmanagement und die Zusage
der wechselseitigen Unterstützungen.
8. x Vollständigkeit des Projekts:
Die Gestalt des Projekts ist zum achten Mal vollständig:
Alle Verantwortlichen beschließen das gemeinsame Projekt und
verpflichten sich zum gemeinsamen Erfolg.
Der Projektvertrag durchläuft insbesondere bei größeren,
organisationsübergreifenden, internationalen oder interkulturellen
Projekten mehrere
Iterationen, in
welchen alle verantwortlichen Bereiche und Funktionen Gelegenheiten
erhalten
- zur Stellungnahme,
- zur Klärung ihrer Bedingungen und Voraussetzungen zum
Projektvertrag,
- zur Klärung ihrer verbindlichen Rechte und Pflichten im
Projektvertrag,
- zu den zu übernehmenden Verpflichtungen durch den
Projektvertrag.