HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Reife der Umsetzung (Umsetzbarkeit) der Planungen:

Projektvertrag.

Jetzt wird zwischen allen Verantwortlichen besiegelt:

"Wir machen das gemeinsam und zusammen, so wie wir es uns versprochen und so wie wir es vereinbart haben."

Der Projektvertrag umfasst:

  1. den Projektauftrag,
  2. den Auftrag zum Projektmanagement,
  3. zusätzliche Vereinbarungen z.B. über
    1. Rechte und Pflichten aller Vertragspartner,
    2. Vollmachten,
    3. Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten,
    4. Treuepflichten, Verschwiegenheitspflichten,
    5. Informationsrechte,
    6. Informierungspflichten,
    7. Kontrollrechte und Kontrollpflichten,
    8. Art und Weise der Abnahme und Anerkennung von Leistungen,
    9. Art und Weise der Leistungen und Vergütungen sowie Abrechnungen,
    10. Art und Weise der Nachweispflichten und Dokumentationspflichten.
  4. Gemeinsame Vertretung nach außen,
  5. Anwendung und Gültigkeit der AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  6. Sonderbedingungen, Schiedsgerichte,
  7. Art und Weise und Rechte zur Verwendung und Verwertung der Projektergebnisse, z.B. der Zwischenergebnisse und Produkte,
  8. Kündigungsgründe und Form der Kündigung,
  9. Vereinbarungen zur Beilegung von Streitigkeiten (Schiedsgericht),
  10. Gerichtsstand, allgemeine Gerichtsbarkeit.

Bei größeren Projekten ist es häufig die erste Aufgabe des Projektmanagements, den Projektauftrag im Rahmen des Projektmanagementauftrages zu einem Projektvertrag zu entwickeln, in welchem dann sowohl für das Projekt als auch für das Projektmanagement ein angemessener Handlungs- und Entscheidungsrahmen verbindlich vereinbart ist.

Vereinbart werden auf der Basis des Projektvertrages:

  1. Mitspracherechte, Mitwirkungspflichten,
  2. Weisungsrechte, Weisungspflichten,
  3. Eingriffsrechte, Vetorechte,
  4. Zurückhaltungsrechte, Zurückbehaltungsrechte,
  5. Mitnutzungsrechte von Teilergebnissen, Zwischenprodukten,
  6. Arbeitsverträge,
  7. Dienstverträge, Serviceverträge,
  8. Dienstleistungsverträge,
  9. Regeln, Verhaltensregeln,
  10. Spielregeln für den Umgang miteinander und gegenüber Dritten.

Die Verträge können auch Teil des Projektvertrages sein.

Mahnungen:

Was nicht vereinbart ist, ist nicht vereinbart, d.h. kann von den Beteiligten in der Regel weder erwartet noch gefordert werden.

In der Regel versuchen die Projektpartner, ihre eigenen Pflichten relativ klein und die Rechte möglichst groß zu halten.

...und die Moral von der Geschichte oder: Was ist das Ergebnis?

Das Ergebnis des Auftrage zum Projektmanagement ist die verbindliche Zusammenarbeit zum wechselseitigen und gemeinsamen Nutzen durch das Projekt und das Projektmanagement und die Zusage der wechselseitigen Unterstützungen.

8. x Vollständigkeit des Projekts:

Die Gestalt des Projekts ist zum achten Mal vollständig: Alle Verantwortlichen beschließen das gemeinsame Projekt und verpflichten sich zum gemeinsamen Erfolg.

Der Projektvertrag durchläuft insbesondere bei größeren, organisationsübergreifenden, internationalen oder interkulturellen Projekten mehrere Iterationen, in welchen alle verantwortlichen Bereiche und Funktionen Gelegenheiten erhalten

  1. zur Stellungnahme,
  2. zur Klärung ihrer Bedingungen und Voraussetzungen zum Projektvertrag,
  3. zur Klärung ihrer verbindlichen Rechte und Pflichten im Projektvertrag,
  4. zu den zu übernehmenden Verpflichtungen durch den Projektvertrag.