Der Auftrag zum Projektmanagement ist in der Regel umfassender als die persönliche Beauftragung des Projektleiters.
In der Regel hat der Auftragnehmer des Auftrages zum Projektmanagement kein Recht zur Kündigung: Will oder kann der für das Projektmanagement verantwortliche Projektleiter seinen Auftrag nicht mehr weiter ausführen, wird von ihm erwartet, dass er dies so frühzeitig dem Auftraggeber anzeigt, dass ein Ersatz gesucht und gefunden werden kann. Der Auftrag des bisherigen Projektleiters endet mit der ordnungsgemäßen "Stabübergabe".
Der Auftrag zum Projektmanagement kann jederzeit beendet werden. Er endet immer von selbst:
Ist der Auftrag zum Projektmanagement beendet, hat in der Regel der verantwortliche Projektleiter selbst dafür zu sorgen, dass das Projektmanagement formell entlastet wird. Damit ist gemeint, dass der oder die Auftraggeber für das Projektmanagement die Leistungen und die Beiträge des Projektmanagements anerkennen, akzeptieren und die weitere Verantwortung für das Projekt und das Projektmanagement (wieder) übernehmen.
Wird das Projekt gestoppt, begrenzt oder vorzeitig beendet, ist der Auftrag zum Projektmanagement in der Regel so auszulegen, dass die Entscheidungen über das Projekt entsprechend ausgeführt werden.
Wird das Projekt erweitert, bedeutet es meistens auch stillschweigend eine Änderung des Auftrages zum Projektmanagement, die Erweiterungen mit zu gestalten.
Werden einzelne oder mehrere Projektziele nicht erreicht, wird es häufig dem Projektmanagement zur Last gelegt. Die persönliche Verantwortung wird beim Projektleiter gesehen, gleichgültig, ob dies auch zutreffen kann. Im Zweifelsfall ist es geboten, sowohl den Projektleiter persönlich als auch das Projektmanagement insgesamt getrennt und ausdrücklich zu entlasten.
Erfolgt keine Entlastung, hat das Projektmanagement in der Regel ein "Nachspiel".
Phasen, Reife, Stand des Projektmanagements
1. Die Notwendigkeit eines Projektmanagements für das Projekt ist festgestellt und bestimmt.
2. Die Verantwortung für das Projekt und das Projektmanagement sind festgestellt und bestimmt.
3. Der Auftrag für das Projekt ist erteilt und die Beauftragung des Projektmanagements ist erfolgt.
4. Die Arbeitsorganisation des Projektmanagements ist gesichert.
5. Die Arbeitsfähigkeit des Projektmanagements ist gesichert.
6. Das Projektmanagement erfüllt den Auftrag.
7. Das Projektmanagement ist entlastet (worden).
8. Die Leistungen des Projektmanagements sind anerkannt und dokumentiert.
9. Das Projektmanagement ist aufgelöst.
10. Die Personen des Projektmanagements sind zurückgegliedert.
"Projekt" gilt analog für alle Gliederungen des Projekts.
"Projektmanagement" gilt analog für alles Management aller Gliederungen des Projekts.