Die Verantwortung des Projektmanagements und für das Projektmanagement endet erst mit der Auflösung der Strukturen, Prozesse, Methoden, Arbeiten und Verträge und Vereinbarungen mit den am Projektmanagement beteiligten Personen.
Es sind mitunter ausdrückliche, oft erst nachträgliche, zusätzliche Beauftragungen erforderlich, dass das Projektmanagement sich auch ordentlich auflöst. In der Regel kann bei der Beauftragung des Projektmanagements nicht bedacht werden, welche Aufgaben erforderlich sind, damit das Projektmanagement sich selbst auflöst oder durch speziell beauftragte Personen aufgelöst und abgewickelt werden kann (darf, soll muss).
Die für das Projektmanagement beauftragten Personen verstehen ihren Projektmanagementauftrag nur selten auch als Verpflichtung, ihre Arbeit, die Arbeitsorganisation und die Arbeitsmittel mitsamt den Ergebnissen des Projektmanagements ordentlich an Dritte zu übergeben. In laufenden Projekten sind es die nachfolgenden Projektleiter und am Ende des Projekts die Bereiche, welche die Ressourcen für das Projekt und das Projektmanagement bereitgestellt haben oder "mit den Ergebnissen des Projektmanagements leben müssen".
Unaufgelöste Reste des Projektmanagements erweisen sich häufig als Einflugschneisen für unbefugte Dritte, die sich über die ungeschützten Zugänge zu Daten, Informationen, Beziehungen, Problemen, Lösungen und Ideen sich im Nachhinein des Projekts oder des Projekterfolgs bemächtigen oder ihn beeinträchtigen oder sogar zerstören.
In vielen Projekten läuft das Projektmanagement nach getaner Arbeit vom Projekt "wie eine Sau vom Trog": Arbeitsreste, unaufgeräumte Schreibtische, Arbeitsplätze, Müll, beschädigte Werkzeuge, nicht mehr benötigtes Material wird sich selbst oder jenen überlassen, die folgen.
Eine Entlastung des Projektmanagements und insbesondere des Projektleiters sollte nur erfolgen, wenn die ordnungsgemäße Übergabe ("Stabsübergabe" oder "Rückgabe" oder "Auflösung") nachgewiesen wurde.
Phasen, Reife, Stand des Projektmanagements
1. Die Notwendigkeit eines Projektmanagements für das Projekt ist festgestellt und bestimmt.
2. Die Verantwortung für das Projekt und das Projektmanagement sind festgestellt und bestimmt.
3. Der Auftrag für das Projekt ist erteilt und die Beauftragung des Projektmanagements ist erfolgt.
4. Die Arbeitsorganisation des Projektmanagements ist gesichert.
5. Die Arbeitsfähigkeit des Projektmanagements ist gesichert.
6. Das Projektmanagement erfüllt den Auftrag.
7. Das Projektmanagement ist entlastet (worden).
8. Die Leistungen des Projektmanagements sind anerkannt und dokumentiert.
9. Das Projektmanagement ist aufgelöst.
10. Die Personen des Projektmanagements sind zurückgegliedert.
"Projekt" gilt analog für alle Gliederungen des Projekts.
"Projektmanagement" gilt analog für alles Management aller Gliederungen des Projekts.