Begriff: Maßnahmen.
Maßnahmen enthalten die Wortstämme "Maß" und "nehmen", sind also
spezielle, "maßgeschneiderte" Ereignisse, die zunächst geplant, dann
organisiert, schließlich beauftragt oder selbst durchgeführt werden.
Die Maßnahmen enthalten in der Regel
- die Festlegung, was geschieht bzw. wer was worüber zu
entscheiden hat,
- wann bzw. bis wann die Maßnahme durchgeführt wird oder wie
lange sie dauert,
- wer für die Erledigung zuständig ist,
- welche Mittel (Ressourcen, Hilfen) zur Verfügung stehen oder
eingesetzt werden müssen,
- wie die Erledigung bzw. Durchführung dokumentiert wird,
- wer die Ausführung kontrolliert bzw. an wen berichtet wird.
Maßnahmen bestehen meistens aus mehreren
Aufgaben,
die selbst durchgeführt werden können oder beauftragt bzw. delegiert
werden.
Um eine Maßnahme durchführen zu können, kann ein Management
erforderlich sein, das dem Projektmanagement ähnelt, weshalb im
Alltag umfangreiche Maßnahmen häufig auch als "Projekte" bezeichnet
werden. In großen Projekten oder Programmen können große Maßnahmen
auch als eigenständige (Unter-)Projekte organisiert werden, die
wiederum viele (kleinere) Maßnahmen enthalten.
Maßnahmen sind Handlungen, die geplant, durchgeführt, "erledigt"
und "abgehakt" werden. Sie sind Mittel zum Zweck. Merkmale von
Maßnahmen sind z.B.
- Es kommt auf die ordnungsgemäße bzw. vereinbarungsgemäße
oder professionelle Durchführung an.
- Bei der Durchführung werden Sinn und Zweck, Notwendigkeit
und Richtigkeit in der Regel nicht mehr diskutiert und auch
nicht mehr in Frage gestellt.
- Die für die Maßnahmen verantwortlichen Personen sind häufig
nicht auch für deren Durchführung verantwortlich, bleiben es
jedoch für die Ergebnisse und Folgen.
- Die Erledigung der Maßnahmen (Durchführung) gehört häufig zu
den allgemeinen Pflichten der durchführenden Personen, z.B. auch
aufgrund von Arbeitsverträgen oder Aufträgen oder Befehlen oder
Anweisungen.
- Die Verantwortlichen für die Maßnahmen stellen den
Durchführenden in der Regel die Mittel (Ressourcen) für die
Durchführung zur Verfügung, z.B. Informationen, Materialien,
Werkzeuge bzw. vergüten sie entsprechend.
- Die durchführenden Personen sind in der Regel nur für die
termin-, sach- und fachgerechte Durchführung der Maßnahmen
verantwortlich, nicht für die Maßnahme selbst.
- Ist die Maßnahme durchgeführt, wird Vollzug gemeldet: die
Maßnahme wird "abgehakt" als "erledigt".
- Die Durchführung einer Maßnahme ist vielfach eine Leistung,
die vergütet wird.
- Die nicht ordnungsgemäß oder vereinbarungsgemäß
durchgeführte Maßnahme führt zur Haftung für die Folgen des
Leichtsinns, Dilettantismus oder wird als Vertragsbruch,
Illoyalität oder Untreue ausgelegt.
- Mit der Durchführung von Maßnahmen werden in der Regel die
Experten beauftragt bzw. die "Zuständigen" nach der formalen
Organisation.
Von "Maßnahmen" wird in der Regel erst bzw. nur so lange
gesprochen, solange die "Maßnahmen" noch nicht durchgeführt sind.
Die Schritte bis zur Durchführung sind in der Regel z.B.:
- Handlungsbedarf erkennen oder bestimmen; "bestimmen: "Was
geschieht?" (im Sinne von "Was soll geschehen?).
- Denken, Kalkül (Ergebniserwartung) bestimmen und Maßnahmen
kalkulieren: Kosten und Nutzen abschätzen und bewerten.
- Entscheidung für eine "Maßnahme"; "Wer verantwortet die
Maßnahme?"
- Zeitpunkt und Ort der Maßnahme bestimmen; "zu erledigen
bis..."
- Verantwortliche für die Durchführung der Maßnahme bestimmen;
"zu erledigen durch..."
- Ressourcen für die Durchführung der Maßnahme bestimmen,
festlegen.
- Maßnahme entwerfen, planen, handeln, "durchführen" oder
Dritte mit der Ausführung beauftragen.
- Ausführung kontrollieren bzw. sich bestätigen lassen.
- Ergebnisse und Folgen der Ausführung feststellen.
- Informieren über besondere Beobachtungen, Ereignisse oder
Auffälligkeiten vor und während der Durchführung.
Eine Maßnahme kann alles sein, was durch Menschen erledigt werden
kann, bzw. wozu es zumindest einen Menschen braucht, damit etwas
geschieht.
Maßnahmen werden häufig auch gegliedert in
- Einzelmaßnahmen = eine in sich abgeschlossene Maßnahme,
- Einmalmaßnahmen = eine einmalige Maßnahme,
- Sondermaßnahmen = Maßnahme, die von den üblichen abweicht,
- wiederkehrende Maßnahmen, (werden oft zu Routinen, siehe
dort).
- Maßnahmen im Ausnahmefall,
- vorbeugende Maßnahmen,
- unterstützende Maßnahmen,
- flankierende Maßnahmen,
- Schutzmaßnahmen,
- Kontrollmaßnahmen.
Unterschiede, Abgrenzungen und Verbindungen zu Projekten und zum
Projektmanagement:
Maßnahmen können sehr einfache Handlungen sein. Sie können jedoch
auch so komplex sein, so dass sie erst sorgfältig geplant und
organisiert sowie die Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen,
bevor sie beauftragt oder durchgeführt werden können mit den
erwünschten Ergebnissen. Die Maßnahmenplanungen ähneln deshalb
häufig den Planungen von und in Projekten. Sehr umfangreiche
Maßnahmen innerhalb von Projekten werden mitunter als eigene
Projekte oder Teilprojekte strukturiert und organisiert.
Maßnahmen, die einfach nur getan werden müssen (oder können),
sind jedoch keine "Projekte". Maßnahmen können erledigt werden.
Projekte nicht: sie werden beendet.
Projekte und das Projektmanagement besteht in der Regel aus
ungezählten Maßnahmen aller Art.
Mahnung:
Projekte und das Projektmanagement lassen sich jedoch niemals
ausschließlich auf "Maßnahmen" reduzieren zu lassen.