HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Begriff: Maßnahmen.

Maßnahmen

Maßnahmen enthalten die Wortstämme "Maß" und "nehmen", sind also spezielle, "maßgeschneiderte" Ereignisse, die zunächst geplant, dann organisiert, schließlich beauftragt oder selbst durchgeführt werden. Die Maßnahmen enthalten in der Regel
  1. die Festlegung, was geschieht bzw. wer was worüber zu entscheiden hat,
  2. wann bzw. bis wann die Maßnahme durchgeführt wird oder wie lange sie dauert,
  3. wer für die Erledigung zuständig ist,
  4. welche Mittel (Ressourcen, Hilfen) zur Verfügung stehen oder eingesetzt werden müssen,
  5. wie die Erledigung bzw. Durchführung dokumentiert wird,
  6. wer die Ausführung kontrolliert bzw. an wen berichtet wird.

Maßnahmen bestehen meistens aus mehreren Aufgaben, die selbst durchgeführt werden können oder beauftragt bzw. delegiert werden.

Um eine Maßnahme durchführen zu können, kann ein Management erforderlich sein, das dem Projektmanagement ähnelt, weshalb im Alltag umfangreiche Maßnahmen häufig auch als "Projekte" bezeichnet werden. In großen Projekten oder Programmen können große Maßnahmen auch als eigenständige (Unter-)Projekte organisiert werden, die wiederum viele (kleinere) Maßnahmen enthalten.

Maßnahmen sind Handlungen, die geplant, durchgeführt, "erledigt" und "abgehakt" werden. Sie sind Mittel zum Zweck. Merkmale von Maßnahmen sind z.B.

  1. Es kommt auf die ordnungsgemäße bzw. vereinbarungsgemäße oder professionelle Durchführung an.
  2. Bei der Durchführung werden Sinn und Zweck, Notwendigkeit und Richtigkeit in der Regel nicht mehr diskutiert und auch nicht mehr in Frage gestellt.
  3. Die für die Maßnahmen verantwortlichen Personen sind häufig nicht auch für deren Durchführung verantwortlich, bleiben es jedoch für die Ergebnisse und Folgen.
  4. Die Erledigung der Maßnahmen (Durchführung) gehört häufig zu den allgemeinen Pflichten der durchführenden Personen, z.B. auch aufgrund von Arbeitsverträgen oder Aufträgen oder Befehlen oder Anweisungen.
  5. Die Verantwortlichen für die Maßnahmen stellen den Durchführenden in der Regel die Mittel (Ressourcen) für die Durchführung zur Verfügung, z.B. Informationen, Materialien, Werkzeuge bzw. vergüten sie entsprechend.
  6. Die durchführenden Personen sind in der Regel nur für die termin-, sach- und fachgerechte Durchführung der Maßnahmen verantwortlich, nicht für die Maßnahme selbst.
  7. Ist die Maßnahme durchgeführt, wird Vollzug gemeldet: die Maßnahme wird "abgehakt" als "erledigt".
  8. Die Durchführung einer Maßnahme ist vielfach eine Leistung, die vergütet wird.
  9. Die nicht ordnungsgemäß oder vereinbarungsgemäß durchgeführte Maßnahme führt zur Haftung für die Folgen des Leichtsinns, Dilettantismus oder wird als Vertragsbruch, Illoyalität oder Untreue ausgelegt.
  10. Mit der Durchführung von Maßnahmen werden in der Regel die Experten beauftragt bzw. die "Zuständigen" nach der formalen Organisation.

Von "Maßnahmen" wird in der Regel erst bzw. nur so lange gesprochen, solange die "Maßnahmen" noch nicht durchgeführt sind. Die Schritte bis zur Durchführung sind in der Regel z.B.:

  1. Handlungsbedarf erkennen oder bestimmen; "bestimmen: "Was geschieht?" (im Sinne von "Was soll geschehen?).
  2. Denken, Kalkül (Ergebniserwartung) bestimmen und Maßnahmen kalkulieren: Kosten und Nutzen abschätzen und bewerten.
  3. Entscheidung für eine "Maßnahme"; "Wer verantwortet die Maßnahme?"
  4. Zeitpunkt und Ort der Maßnahme bestimmen; "zu erledigen bis..."
  5. Verantwortliche für die Durchführung der Maßnahme bestimmen; "zu erledigen durch..."
  6. Ressourcen für die Durchführung der Maßnahme bestimmen, festlegen.
  7. Maßnahme entwerfen, planen, handeln, "durchführen" oder Dritte mit der Ausführung beauftragen.
  8. Ausführung kontrollieren bzw. sich bestätigen lassen.
  9. Ergebnisse und Folgen der Ausführung feststellen.
  10. Informieren über besondere Beobachtungen, Ereignisse oder Auffälligkeiten vor und während der Durchführung.

Eine Maßnahme kann alles sein, was durch Menschen erledigt werden kann, bzw. wozu es zumindest einen Menschen braucht, damit etwas geschieht.

Maßnahmen werden häufig auch gegliedert in

  1. Einzelmaßnahmen = eine in sich abgeschlossene Maßnahme,
  2. Einmalmaßnahmen = eine einmalige Maßnahme,
  3. Sondermaßnahmen = Maßnahme, die von den üblichen abweicht,
  4. wiederkehrende Maßnahmen, (werden oft zu Routinen, siehe dort).
  5. Maßnahmen im Ausnahmefall,
  6. vorbeugende Maßnahmen,
  7. unterstützende Maßnahmen,
  8. flankierende Maßnahmen,
  9. Schutzmaßnahmen,
  10. Kontrollmaßnahmen.

Unterschiede, Abgrenzungen und Verbindungen zu Projekten und zum Projektmanagement:

Maßnahmen können sehr einfache Handlungen sein. Sie können jedoch auch so komplex sein, so dass sie erst sorgfältig geplant und organisiert sowie die Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, bevor sie beauftragt oder durchgeführt werden können mit den erwünschten Ergebnissen. Die Maßnahmenplanungen ähneln deshalb häufig den Planungen von und in Projekten. Sehr umfangreiche Maßnahmen innerhalb von Projekten werden mitunter als eigene Projekte oder Teilprojekte strukturiert und organisiert.

Maßnahmen, die einfach nur getan werden müssen (oder können), sind jedoch keine "Projekte". Maßnahmen können erledigt werden. Projekte nicht: sie werden beendet.

Projekte und das Projektmanagement besteht in der Regel aus ungezählten Maßnahmen aller Art.

Mahnung:

Projekte und das Projektmanagement lassen sich jedoch niemals ausschließlich auf "Maßnahmen" reduzieren zu lassen.