HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Phase 09:

Phase09 Realisierung des Nutzens.

Die Phase "Realisierung des Nutzens" beginnt

  1. bereits in der Phase "Initialisierung". Dort werden die Vorstellungen über den Projektnutzen entwickelt, der schließlich zur Entscheidung über das Projekt führt.
  2. durch die Entscheidung zum Verzicht auf das Projekt bzw. dessen Ablehnung.
  3. mit der Entscheidung über das Projektmanagement,
  4. mit der Entscheidung über die Projektorganisation,
  5. mit der Entscheidung zum Abbruch des Projekts,
  6. spätestens mit dem Ende des Projekts.

Der Nutzen fällt in der Regel nicht mehr innerhalb des Projekts an, sondern in den Strukturen und Prozessen nach dem Projekt.

Der Nutzen kann bestehen aus:

  1. Einmaligem Nutzen, z.B. einmalige Erträge oder Kosteneinsparungen,
  2. sockelwirksamen Nutzen, d.h. z.B. dauerhafte Erhöhung der Erträge oder Verringerung von Kosten,
  3. wiederkehrende Nutzen, z.B. bei Eintritt bestimmter Bedingungen,
  4. nachhaltiger Nutzen,
  5. immaterieller Nutzen, z.B. Veränderungen im Image,
  6. imaginärer Nutzen, z.B. Nutzen, der angenommen wird aber nicht real festgestellt werden kann, wie z.B. Abwesenheit von Brand, Diebstahl, Reparaturen.

Der Nutzen ist immer vielschichtig. Er ist die Differenz zwischen Nutzen und Schäden als Folgen des Projekts und des Projektmanagements.

Der Nutzen kann nicht "hergestellt" werden: Er ist ein Resultat, das so eintritt, wie die Bedingungen gegeben sind.

Ziele der Phase "Realisierung des Nutzens":

  1. Sicherung des Nutzens aus dem Projekt, z.B. durch Erweiterung oder Verlängerung des Nutzens.
  2. Sicherung des Nutzens aus dem Projektmanagement, z.B. durch Übernahme der Erkenntnisse und Verbesserungen in die allgemeine Organisation und in die Führungs- und Leistungsprozesse.
  3. Sicherung des Nutzens aus den Projektstrukturen, z.B. durch Übertragung neuer Aufgaben an die bewährten Strukturen.
  4. Sicherung des Nutzens aus den projektspezifischen Sonderrechten, Sonderregelungen für vergleichbare Fälle des Alltags.
  5. Sicherung des Wissens und der Erfahrungen der Projektbeteiligten, z.B. durch Integration in andere Projekte oder Verantwortungen.
  6. Sicherung des Know hows und der Kompetenzen vor Diebstahl, Kopien, unerlaubte Verwendungen, Missbrauch.
  7. Sicherung der Multiplikation von neuen Erfahrungen, Verfahren, Methoden, Instrumenten.
  8. Schutz vor Wiederholungen von Fehlverhalten, Fehlentscheidungen, Missbrauch von Ressourcen, Vollmachten, Befugnissen oder Macht.
  9. Schutz vor Wiederholungen von Fehlern der Projektorganisation, der Projektsteuerung und der Führung im Projekt und des Projekts.
  10. Ermittlung der tatsächlichen Kriterien des Erfolgs und der Ergebnisse des Projekts und des Projektmanagements und Übertragung auf die bestehende Organisation (Organisationslernen).

Die Phase "Realisierung des Nutzens" endet, sobald die Ergebnisse des Projekt und des Projektmanagements alltäglich ("normal") geworden sind.

Mahnungen:

Der Nutzen kann sich einstellen wie befürchtet oder erwartet. Er kann sich auch völlig anders darstellen. Er ist niemals gleich den Berechnungen und Annahmen, die zum Projekt geführt haben.

Für die Folgen des Projekt und damit für den Nutzen ist in der Regel niemand mehr verantwortlich zu machen, es sei denn als so genannte "politische Verantwortung", die an den Fakten jedoch nicht mehr zu ändern vermag.

Sind die nützlichen Folgen höher als erwartet, "hat der Erfolg viele Väter". Manchmal werden jene vergessen, die tatsächlich den Erfolg und damit den Nutzen ermöglicht haben.

Sind die Folgen nachteiliger oder gar schädlich, wird unter den Projektbeteiligten und Projektverantwortlichen ein "Sündenbock" gesucht und in der Regel auch gefunden und bestraft.