Prozesse, welche die Organisation überschreiten:
Prozesse der
Verantwortung.
Verantwortung kann nur übernehmen, wer auch die Macht hat zu
entscheiden oder maßgeblich zu bestimmen, was geschieht und was
nicht. Entscheidend ist die tatsächliche Macht als Bündel von
Kompetenz, Zuständigkeit, Vollmacht und Fähigkeit. Verantwortung ist
eine persönliche Leistung. Organisationen können niemals eine
Verantwortung übernehmen, sondern immer nur die Personen, die für
die Organisationen handeln.
Typische Prozesse der Verantwortung sind z.B.:
- Prozesse der Rekrutierung von Führungskräften und anderen
verantwortlichen Personen für die Organisation.
- Prozesse der Auseinandersetzungen.
- Prozesse der Meinungsbildung, Meinungsfindung, Mitwirkung
und Entscheidungsvorbereitungen.
- Prozesse des strittigen Auseinandersetzungen, Schlichtung
und Beendigung durch Entscheidungen.
- Prozesse der Erteilung von Vollmachten, Weisungsbefugnissen
und deren Durchsetzung.
- Prozesse der Kontrolle des Umgangs mit Vollmachten,
Freiräumen, Weisungsbefugnissen, Entscheidungsbefugnissen.
- Prozesse der Verhinderung, Umgehung, Vermeidung oder
Weigerung der Verantwortung.
- Prozesse des Missbrauchs von Macht und Verantwortung und
Prozesse zu deren Früherkennung, Verhinderung und Beendigung.
- Prozesse der Ablehnung von Verantwortung, die nicht
übernommen oder erfüllt werden kann, z.B. für unkalkulierbare
Folgen, Schäden, Nebenwirkungen.
- Prozesse der Transparenz des Umgangs mit Verantwortung, z.B.
mit öffentlichen Vorbildern, Belobigungen, Tadel und Entzug von
Status, Vollmacht und Ansehen.
Die Prozesse der Verantwortung
weisen in der Regel folgende Prozessschritte auf:
- Sicherung der Verantwortung für sich selbst.
- Sicherung der Verantwortung für Menschen in akuten Notlagen.
- Sicherung der Verantwortung für anvertraute Personen.
- Sicherung der Verantwortung für das soziale Atom (Familie,
Sippe).
- Sicherung der Verantwortung für übertragene Aufgaben.
- Sicherung der Verantwortung für die Erfüllung von Pflichten.
- Sicherung der Verantwortung für den Zuständigkeitsbereich
(formaler Verantwortungsbereich).
- Sicherung der Verantwortung für die Folgen des Entscheidens,
Tuns und Unterlassens sowie Verhaltens.
- Sicherung der Verantwortung für die Allgemeinheit.
- Sicherung der Verantwortung für die Wahrnehmung der Rechte.
Die Verantwortlichen legitimieren das Verhalten der ihnen
unterstellen Personen. Sie müssen deren Verhalten deshalb auch
gegenüber Dritten vertreten, verteidigen, rechtfertigen und
gegebenenfalls begründen.
Mahnungen:
Verantwortung kann immer nur VOR der Entscheidung, dem Handeln,
Unterlassen oder Verhalten übernommen werden. Ist geschehen, was
geschehen ist, ist nur noch Rechenschaft möglich. Die Rechenschaft
wird (im Nachhinein) im Volksmund ebenfalls als "Verantwortung"
bezeichnet z.B. als
- politische Verantwortung,
- formale Verantwortung,
- Haftung,
- Schuld,
- Fehler,
- Fehlverhalten,
- Verursacher,
- Versager.
- Dilettant,
- Fehlbesetzung (z.B. der Stelle).
In der Projektarbeit muss unterschieden werden zwischen
- der Verantwortung für das Projekt,
- der Verantwortung für das Projektmanagement.