HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Prozesse, welche die Organisation überschreiten:

Prozesse des Schutzes, Selbstschutzes Prozesse des Schutzes, Selbstschutzes, der Selbstbewahrung und Selbstverteidigung nach innen und außen.

Organisationen vermitteln die Illusion von Festigkeit und Stabilität. Nichts trügt mehr, denn gerade für und in Organisationen gilt der Satz: "Nichts ist wie es scheint". Organisationen sind stetig von innen und von außen bedroht und schützen sich gegen die bestehenden, potenziellen, vermuteten und unbekannten Gefahren und Gefährdungen permanent z.B. durch folgende Prozesse:

  1. Prozesse der Begrenzungen,
  2. Prozesse der Abgrenzungen,
  3. Prozesse der Grenzen, Grenzbefestigungen und Grenzsicherungen.
  4. Prozesse des Grenzmanagements wie Durchlässigkeit von Grenzen.
  5. Prozesse der Selektion, Prüfungen, Auswahl und Bewertungen an den Grenzübergängen.
  6. Prozesse der Disziplinierungen nach innen.
  7. Prozesse der inneren Kontrolle.
  8. Prozesse des Monitoring (nach außen), Beobachtungen.
  9. Prozesse der strategischen Positionierungen.
  10. Prozesse der Selbstverteidigung und des Angriffs auf entstehende oder bereits bestehende Angreifer.

Die Prozesse des Schutzes, Selbstschutzes, der Selbstbewahrung und der Selbstverteidigung weisen in der Regel folgende Prozessschritte auf:

  1. Ermittlung und Festlegung des Schutzwürdigen und Schutzbedürftigen.
  2. Ermittlung und Festlegung der Verantwortung für den Schutz.
  3. Ermittlung und Bewertung der bestehenden und potenziellen Gefahren und Gefährdungen, ihrer Ursachen und Auslösebedingungen.
  4. Ermittlung und Bewertung der bestehenden und voraussichtlichen Dynamik der Gefahren, der Gefährdungen und ihrer Auswirkungen.
  5. Ermittlung und Bewertung des eigenen Potenzials zur
    1. Früherkennung von Veränderungen der Gefahren und Gefährdungen.
    2. Mobilisierung der eigenen Kräfte zur Abwehr von bestehenden oder entstehenden Gefahren und Gefährdungen.
    3. Umgehung und Vermeidung der Gefahren und Gefährdungen bzw. Gestaltung des Umgangs mit den Gefahren und Gefährdungen.
    4. Konsequenzen Entfernung der Gefahrenursachen.
  6. Ermittlung von notwendigen Schutzmaßnahmen, Schutzeinrichtungen, Schutzvorrichtungen, Sonderregelungen im Gefährdungsfalle und anderen strukturellen und organisatorischen Maßnahmen.
  7. Ermittlung und Bewertung der Gefahren und Gefährdungen durch die Unwägbarkeiten des Alltags (Imponderabilien) und des notwendigen Schutzes zumindest gegen die Folgen bei Eintritt.
  8. Ermittlung der notwendigen und ausreichenden Übung des Verhaltens bei Gefahren und Gefährdungen und des sachkundigen Gebrauchs der Sicherungsmittel.
  9. Festlegung der Kriterien, in welcher das Verhalten von Beobachten und Abwarten auf konsequentes Angreifen und Verteidigen umgeschaltet wird.
  10. Ermittlung und Festlegung der Art und Weise, wie die Schutzvorkehrungen auf ihre Wirksamkeit, Funktionsfähigkeit, Funktionssicherheit, Tauglichkeit, Einsatzfähigkeit immer wieder geprüft und gegebenenfalls rechtzeitig oder ergänzt ersetzt werden.

Projekte und das Projektmanagement sind häufig als erstes betroffen, wenn sich die Risiken und die Gefahrenlage der Organisation verändert.

Mahnungen:

Projekte und das Projektmanagement bedürfen selbst einen ausreichenden Schutz, der in den meisten Fällen durch einen ausreichend mächtigen Auftraggeber, klare Verantwortlichkeiten für das Projekt und das Projektmanagement geschaffen werden kann. In anderen Fällen wird das Projekt oft in kleinere Schritte aufgeteilt, die trotz der bestehenden Gefahrenlage auch (noch) ausreichende Erfolgsaussichten haben.

Zum obligatorischen Selbstschutz zählen z.B. die Zugangsbeschränkungen zu den Daten und Informationen sowie zu den Prozessen und Entscheidungen im Projekt und über das Projekt sowie im Projektmanagement und über das Projektmanagement.