Prozesse, welche die Organisation überschreiten:
Prozesse des
Schutzes, Selbstschutzes, der Selbstbewahrung und Selbstverteidigung
nach innen und außen.
Organisationen vermitteln die Illusion von Festigkeit und
Stabilität. Nichts trügt mehr, denn gerade für und in Organisationen
gilt der Satz: "Nichts ist wie es scheint". Organisationen sind
stetig von innen und von außen bedroht und schützen sich gegen
die bestehenden, potenziellen, vermuteten und unbekannten Gefahren
und Gefährdungen permanent z.B. durch folgende Prozesse:
- Prozesse der Begrenzungen,
- Prozesse der Abgrenzungen,
- Prozesse der Grenzen, Grenzbefestigungen und
Grenzsicherungen.
- Prozesse des Grenzmanagements wie Durchlässigkeit von
Grenzen.
- Prozesse der Selektion, Prüfungen, Auswahl und Bewertungen
an den Grenzübergängen.
- Prozesse der Disziplinierungen nach innen.
- Prozesse der inneren Kontrolle.
- Prozesse des Monitoring (nach außen), Beobachtungen.
- Prozesse der strategischen Positionierungen.
- Prozesse der Selbstverteidigung und des Angriffs auf
entstehende oder bereits bestehende Angreifer.
Die Prozesse des Schutzes, Selbstschutzes, der Selbstbewahrung
und der Selbstverteidigung weisen in der Regel folgende
Prozessschritte auf:
- Ermittlung und Festlegung des Schutzwürdigen und
Schutzbedürftigen.
- Ermittlung und Festlegung der Verantwortung für den Schutz.
- Ermittlung und Bewertung der bestehenden und potenziellen
Gefahren und Gefährdungen, ihrer Ursachen und
Auslösebedingungen.
- Ermittlung und Bewertung der bestehenden und
voraussichtlichen Dynamik der Gefahren, der Gefährdungen und
ihrer Auswirkungen.
- Ermittlung und Bewertung des eigenen Potenzials zur
- Früherkennung von Veränderungen der Gefahren und
Gefährdungen.
- Mobilisierung der eigenen Kräfte zur Abwehr von
bestehenden oder entstehenden Gefahren und Gefährdungen.
- Umgehung und Vermeidung der Gefahren und Gefährdungen
bzw. Gestaltung des Umgangs mit den Gefahren und
Gefährdungen.
- Konsequenzen Entfernung der Gefahrenursachen.
- Ermittlung von notwendigen Schutzmaßnahmen,
Schutzeinrichtungen, Schutzvorrichtungen, Sonderregelungen im
Gefährdungsfalle und anderen strukturellen und organisatorischen
Maßnahmen.
- Ermittlung und Bewertung der Gefahren und Gefährdungen durch
die Unwägbarkeiten des Alltags (Imponderabilien) und des
notwendigen Schutzes zumindest gegen die Folgen bei Eintritt.
- Ermittlung der notwendigen und ausreichenden Übung des
Verhaltens bei Gefahren und Gefährdungen und des sachkundigen
Gebrauchs der Sicherungsmittel.
- Festlegung der Kriterien, in welcher das Verhalten von
Beobachten und Abwarten auf konsequentes Angreifen und
Verteidigen umgeschaltet wird.
- Ermittlung und Festlegung der Art und Weise, wie die
Schutzvorkehrungen auf ihre Wirksamkeit, Funktionsfähigkeit,
Funktionssicherheit, Tauglichkeit, Einsatzfähigkeit immer wieder
geprüft und gegebenenfalls rechtzeitig oder ergänzt ersetzt
werden.
Projekte und das Projektmanagement sind häufig als erstes
betroffen, wenn sich die Risiken und die Gefahrenlage der
Organisation verändert.
Mahnungen:
Projekte und das Projektmanagement bedürfen selbst einen
ausreichenden Schutz, der in den meisten Fällen durch einen
ausreichend mächtigen Auftraggeber, klare Verantwortlichkeiten für
das Projekt und das Projektmanagement geschaffen werden kann. In
anderen Fällen wird das Projekt oft in kleinere Schritte aufgeteilt,
die trotz der bestehenden Gefahrenlage auch (noch) ausreichende
Erfolgsaussichten haben.
Zum obligatorischen Selbstschutz zählen z.B. die
Zugangsbeschränkungen zu den Daten und Informationen sowie zu den
Prozessen und Entscheidungen im Projekt und über das Projekt sowie
im Projektmanagement und über das Projektmanagement.