Als Auftraggeber der Aufträge im Projektmanagement sind in der Regel gleichzeitig zu beachten:
Der Auftrag zum Projektmanagement kann sich
Die Aufträge im Projektmanagement enthalten z.B.:
Innerhalb des Projektes können keine weiterreichenden Aufträge erteilt werden als jene, die zum Auftrag für das Projektmanagement zählen: Werden die Grenzen der Vollmachten des Projektleiters erreicht, ist er auf Dritte angewiesen, um die innerhalb des Projektes erforderlichen Aufträge erteilen zu können. Dabei sind stets zu beachten:
Kompetenzüberschreitungen, die den Projektzwecken dienen, bzw. sich als nützlich erweisen, werden in der Regel "nachträglich genehmigt" bzw. bleiben sanktionsfrei für den Projektleiter. Bis dahin trägt der Projektleiter das Risiko in vollem Umfange selbst.
Wer einen Auftrag gibt, ist in der Regel auch verpflichtet, die zur Auftragserfüllung erforderlichen Ressourcen bereitzustellen und die erforderlichen Vollmachten zu erteilen.
Wer einen Auftrag annimmt, ist gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, den Auftrag zu erfüllen. In der Regel ist der Auftragnehmer auch verpflichtet, die Erfüllung des Auftrages zu melden.
Die Verantwortung für die Inhalte des Auftrages liegt beim Auftraggeber.
Die Verantwortung für die Art und Weise der Erfüllung des Auftrages liegt beim Auftragnehmer. Er ist in der Regel nur hierfür, nicht jedoch für die Ergebnisse verantwortlich (zu machen).
Die genannten Prinzipien gelten auch für die Aufträge im Projektmanagement.