HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Begriff: Aufträge im Projektmanagement.

Aufträge im Projektmanagement

Fall 1: Der Projektleiter ist der Auftragnehmer:

Als Auftraggeber der Aufträge im Projektmanagement sind in der Regel gleichzeitig zu beachten:

  1. Der Auftraggeber des Projekts.
  2. Der Vorgesetzte der Person, die mit dem Projektmanagement beauftragt wird. In der Regel wird diese Person als "Projektleiter" bezeichnet.
  3. Dritte, die mit dem Projekt oder dem Projektmanagement nichts oder nur indirekt etwas zu tun haben.

Der Auftrag zum Projektmanagement kann sich

  1. auf das gesamte Management des gesamten Projekts beziehen. Davon ist immer auszugehen, wenn der Auftrag zum Projektmanagement nicht spezifiziert oder eingegrenzt wird.
  2. auf eine Phase beziehen.
  3. auf einen bestimmte Dauer beschränken.
  4. auf die Durchsetzung bzw. Wahrung eines bestimmten Interessens begrenzen.
  5. auf bestimmte Inhalte einengen.
  6. auf bestimmte Entscheidungen und Verantwortungen verkürzen.

Fall 2: Der Projektleiter ist der Auftraggeber:

Die Aufträge im Projektmanagement enthalten z.B.:

  1. den Auftrag zur Information der Auftraggeber.
  2. den Auftrag, selbst zu entscheiden.
  3. den Auftrag zur Führung, z.B. der Projektmitarbeitenden.

Innerhalb des Projektes können keine weiterreichenden Aufträge erteilt werden als jene, die zum Auftrag für das Projektmanagement zählen: Werden die Grenzen der Vollmachten des Projektleiters erreicht, ist er auf Dritte angewiesen, um die innerhalb des Projektes erforderlichen Aufträge erteilen zu können. Dabei sind stets zu beachten:

  1. die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und Konsequenzen,
  2. die vertragsrechtlichen Rahmenbedingungen und Konsequenzen,
  3. die projektspezifischen Rahmenbedingungen und Konsequenzen.

Kompetenzüberschreitungen, die den Projektzwecken dienen, bzw. sich als nützlich erweisen, werden in der Regel "nachträglich genehmigt" bzw. bleiben sanktionsfrei für den Projektleiter. Bis dahin trägt der Projektleiter das Risiko in vollem Umfange selbst.

Unterschiede, Abgrenzungen und Verbindungen zu Projekten und zum Projektmanagement:

Wer einen Auftrag gibt, ist in der Regel auch verpflichtet, die zur Auftragserfüllung erforderlichen Ressourcen bereitzustellen und die erforderlichen Vollmachten zu erteilen.

Wer einen Auftrag annimmt, ist gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, den Auftrag zu erfüllen. In der Regel ist der Auftragnehmer auch verpflichtet, die Erfüllung des Auftrages zu melden.

Die Verantwortung für die Inhalte des Auftrages liegt beim Auftraggeber.

Die Verantwortung für die Art und Weise der Erfüllung des Auftrages liegt beim Auftragnehmer. Er ist in der Regel nur hierfür, nicht jedoch für die Ergebnisse verantwortlich (zu machen).

Die genannten Prinzipien gelten auch für die Aufträge im Projektmanagement.