HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Begriff: Aufträge im Projekt.

Aufträge im Projekt

Zu unterscheiden sind:

  1. Aufträge, die im Rahmen des Projektauftrages erteilt wurden.
  2. Subaufträge, die sich aus dem Projektauftrag ergeben und durch den Projektauftrag bereits legitimiert sind.
  3. Aufträge, die das Projektmanagement im Rahmen seines Auftrages für das Projektmanagement erteilt.
  4. Aufträge an Experten, z.B. an Mitglieder des Projektteams, an das Projektcontrolling, das Qualitätsmanagement, an die Personalbereiche, Rechtsabteilungen.
  5. Aufträge, die durch Dritte zu erteilen sind, weil die Vollmachten bzw. Legitimationen des Projektmanagements für die Beauftragungen nicht ausreichen.
  6. Aufträge, die durch das Projektmanagement vorzubereiten und durch Dritte beauftragt werden, häufig z.B. Beschaffungen.
  7. Weisungen an Projektbeteiligte.
  8. Aufträge an interne Leistungserbringer, z.B. in Form von Leistungsvereinbarungen.
  9. Aufträge an Dienstleistende, z.B. im Rahmen des Datenschutzes, der Information und Kommunikation, des Rechnungswesens, der Dokumentation.
  10. Entscheidungsvorlagen: Auftrag an Vorgesetzte oder Projektauftraggeber, über das Projekt bzw. den Projektfortschritt zu entscheiden.

Während des Projekts wird der generelle Projektauftrag in der Regel immer weiter präzisiert, vielfach verändert, erweitert, eingegrenzt, ganz oder teilweise aufgehoben z.B. durch

  1. Zusatzaufträge,
  2. Sonderwünsche,
  3. Streichungen,
  4. Ersetzungen,
  5. Kündigungen, Aufgeben von Zielen, Anforderungen,
  6. Präzisierungen, z.B. von Anforderungen,
  7. Weisungen, Anweisungen,
  8. Auflagen,
  9. Eingriffe,
  10. Veränderungen im Projektumfeld.

Wer einen Auftrag gibt, ist in der Regel auch verpflichtet, die zur Auftragserfüllung erforderlichen Ressourcen bereitzustellen und die erforderlichen Vollmachten zu erteilen.

Wer einen Auftrag annimmt, ist gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, den Auftrag zu erfüllen. In der Regel ist der Auftragnehmer auch verpflichtet, die Erfüllung des Auftrages zu melden.

Die Verantwortung für die Inhalte des Auftrages liegt beim Auftraggeber.

Die Verantwortung für die Art und Weise der Erfüllung des Auftrages liegt beim Auftragnehmer. Er ist in der Regel nur hierfür, nicht jedoch für die Ergebnisse verantwortlich (zu machen).

Unterschiede, Abgrenzungen und Verbindungen zu Projekten und zum Projektmanagement:

Wenn ein Vorhaben aus als Auftrag formuliert werden kann, der im Rahmen der gegebenen Kompetenzen und Ressourcen erfüllt werden kann, liegt vermutlich kein Projekt vor, weil es an der Komplexität, der Einmaligkeit oder Erstmaligkeit mangelt.

Aufträge werden in der Regel nur erteilt, wenn von dem Auftragnehmer zu erwarten ist, dass er den Auftrag auch erfüllt bzw. erfüllen kann, auch wenn er dazu einige Vorkehrungen treffen muss, die dem Vorgehen in Projekten sehr ähnlich sind.

Aufträge sind in der Regel sehr viel eingegrenzter als Projekte, deren wesentliche Merkmale nun mal Komplexität, Einmaligkeit und Erstmaligkeit sind.

Die genannten Prinzipien gelten auch für die Aufträge im Projekt.