HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Beteiligte am Projekt und am Projektmanagement.

Die Beteiligten stellen in der Regel mehr oder weniger große Anforderungen an das Projekt und das Projektmanagement. Beteiligt sind in der Regel alle Fachbereiche, die zum Projekt etwas beitragen können, wollen, sollen und dürfen, sowie die Stabsbereiche Rechtsberatung, Controlling, Personalverwaltung, IT, Kommunikationsmedien, Marketing, Öffentlichkeitarbeit, Einkauf, Lagerhaltung, Immobilienverwaltung und Qualitätsmanagement.

Das Projektmanagement muss frühzeitig ermitteln, wer in welcher Art und Weise und wobei am Projekt oder am Projektmanagement

  1. auf jeden Fall zu beteiligen ist,
  2. von einer Beteiligung auszuschließen ist,
  3. nur nach Maßgabe des Projektmanagements beteiligt wird.

Die Beteiligungen von Personen oder Organisationen können betreffen z.B.

  1. Beteiligung durch Mitarbeit.
  2. Beteiligung durch Mitwirkung.
  3. Beteiligung am Erfolg.
  4. Beteiligung an den Entscheidungen, z.B. Mitspracherechte, Zustimmungsvorbehalte, Vetorechte.
  5. Beteiligung an Genehmigungen, Genehmigungsverfahren, Abnahmeverfahren, Prüfungsverfahren,
  6. Beteiligung an der Finanzierung,
  7. Beteiligung am Risiko,
  8. Beteiligung am Gewinn,
  9. Beteiligung an der Nutzung der Projektergebnisse.
  10. Beteiligung an den Projektfolgen,

Eine Beteiligung kann erfolgen z.B.

  1. freiwillig, aus eigenem Antrieb,
  2. auf Grund von Vereinbarungen,
  3. durch Vorgaben, Vorrechte,
  4. durch Routinen, Tradition,
  5. aus Zweckmäßigkeit, Bequemlichkeit,
  6. im Auftrag, z.B. des Projektmanagements,
  7. nach Gesetz und Satzung,
  8. auf Anordnung von Vorgesetzten, Behörden, Gerichten,
  9. unabsichtlich,
  10. durch Zufall.

Die Beteiligung kann z.B.

  1. direkt, unmittelbar, aktiv geschehen,
  2. indirekt, mittelbar, passiv geschehen,
  3. bei besonderen Anlässen, Vorkommnissen z.B. bei Vorrechten geschehen,
  4. als Schutz bestimmter Ansprüche z.B. bei Vorgehalten wie z.B. Genehmigungsvorbehalten geschehen,
  5. erwünscht sein,
  6. unerwünscht sein,
  7. stören, störend oder hinderlich sein,
  8. förderlich sein,
  9. angemessen, passend sein,
  10. unangemessen, unpassend sein.

Beteiligungen setzen in der Regel keine Vorleistungen der Beteiligten oder besondere Eigenleistungen oder ein Eigenengagement voraus. Sie erhalten für ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen nur dann eine Vergütung, wenn sie entsprechend vereinbart oder anderweitig generell festgelegt ist.

Hinweise:

Mit den zu Beteiligenden sollten in Projekten und im Projektmanagement immer klare Vereinbarungen getroffen werden, in welchen Leistungen, Gegenleistungen, Rahmenbedingungen, Voraussetzungen, Grenzen und Verfahren der Beteiligungen bestimmt werden. Insbesondere sind Regeln und Spielregeln erforderlich, nach welchen die Beteiligungen ausgeübt werden können und nach welchen die Beteiligten ausgeschlossen oder ersetzt werden können.

Mahnungen:

Die Beteiligten sind in der Regel weder für das Projekt noch für das Projektmanagement verantwortlich.