Unternehmer.
Der Unternehmer trägt das unternehmerische Risiko
- des gesamten Projekts und
- des gesamten Projektmanagements
und zwar gleichgültig,
- ob das Projekt erfolgreich durchgeführt wird,
- ob das Projekt ganz oder teilweise die erwarteten Ergebnisse
nicht erreicht,
- ob das Projekt ganz oder teilweise abgebrochen wird,
- ob das Projekt aufgegeben wird,
- ob das Projekt nicht mehr fortgeführt werden kann,
- ob das Projektmanagement ganz oder teilweise wechselt,
- ob das Projektmanagement scheitert,
- ob das Projektmanagement ausfällt,
- ob das Projektmanagement eine gute Arbeit leistet,
- ob das Projektmanagement versagt.
Das unternehmerische Risiko umfasst:
- die Kosten des Projekts und des Projektmanagements bis zum
aktuellen Stand,
- die Kosten des Projekts und des Projektmanagements bis zum
vorgesehenen Projektende,
- die Kosten des Projekts und des Projektmanagements für die
Auflösung des Projekts und des Projektmanagements,
- die Folgekosten des Projekts für die Folgen des Projekts und
des Projektmanagements, z.B. für Haftungen, Gewährleistungen,
- den Nutzen des Projekts nach dem Projektende.
Der Umfang des unternehmerischen Risikos ist nicht kalkulierbar,
ebenso wenig die Chancen und der Nutzen, die sich tatsächlich aus
einem Projekt und dem Projektmanagement ergeben.
Der Träger des unternehmerischen Risikos ist z.B.
- bei Projekten von Einzelpersonen die Person selbst,
- bei Projekten von Organisationen die Organisation,
- bei allen Projekten "die Gesellschaft", soweit die Risiken
das Vermögen bzw. die Haftungsgrenzen der Einzelpersonen bzw.
der Organisation übersteigen.
Hinweise:
In Projekten und im Projektmanagement wird in der Regel
angestrebt:
- die Chancen und die Nutznießungen aus dem Projekt und dem
Projektmanagement im Unternehmen zu behalten,
- die Risiken und Folgelasten
- zu vermeiden, z.B. durch ein professionelles
Projektmanagement,
- klein zu halten, z.B. durch einen rechtzeitigen
Projektabbruch oder Austausch von unzuverlässigen,
inkompetenten oder überforderten Personen,
- zu begrenzen, z.B. durch Haftungsbegrenzungen oder
Höchstgrenzen für Schadensersatz,
- auf Dritte abzuwälzen, z.B. durch Versicherungen oder
Rückgriffsforderungen,