HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Unternehmer.

Der Unternehmer trägt das unternehmerische Risiko

  1. des gesamten Projekts und
  2. des gesamten Projektmanagements

und zwar gleichgültig,

  1. ob das Projekt erfolgreich durchgeführt wird,
  2. ob das Projekt ganz oder teilweise die erwarteten Ergebnisse nicht erreicht,
  3. ob das Projekt ganz oder teilweise abgebrochen wird,
  4. ob das Projekt aufgegeben wird,
  5. ob das Projekt nicht mehr fortgeführt werden kann,
  6. ob das Projektmanagement ganz oder teilweise wechselt,
  7. ob das Projektmanagement scheitert,
  8. ob das Projektmanagement ausfällt,
  9. ob das Projektmanagement eine gute Arbeit leistet,
  10. ob das Projektmanagement versagt.

Das unternehmerische Risiko umfasst:

  1. die Kosten des Projekts und des Projektmanagements bis zum aktuellen Stand,
  2. die Kosten des Projekts und des Projektmanagements bis zum vorgesehenen Projektende,
  3. die Kosten des Projekts und des Projektmanagements für die Auflösung des Projekts und des Projektmanagements,
  4. die Folgekosten des Projekts für die Folgen des Projekts und des Projektmanagements, z.B. für Haftungen, Gewährleistungen,
  5. den Nutzen des Projekts nach dem Projektende.

Der Umfang des unternehmerischen Risikos ist nicht kalkulierbar, ebenso wenig die Chancen und der Nutzen, die sich tatsächlich aus einem Projekt und dem Projektmanagement ergeben.

Der Träger des unternehmerischen Risikos ist z.B.

  1. bei Projekten von Einzelpersonen die Person selbst,
  2. bei Projekten von Organisationen die Organisation,
  3. bei allen Projekten "die Gesellschaft", soweit die Risiken das Vermögen bzw. die Haftungsgrenzen der Einzelpersonen bzw. der Organisation übersteigen.

Hinweise:

In Projekten und im Projektmanagement wird in der Regel angestrebt:

  1. die Chancen und die Nutznießungen aus dem Projekt und dem Projektmanagement im Unternehmen zu behalten,
  2. die Risiken und Folgelasten
    1. zu vermeiden, z.B. durch ein professionelles Projektmanagement,
    2. klein zu halten, z.B. durch einen rechtzeitigen Projektabbruch oder Austausch von unzuverlässigen, inkompetenten oder überforderten Personen,
    3. zu begrenzen, z.B. durch Haftungsbegrenzungen oder Höchstgrenzen für Schadensersatz,
    4. auf Dritte abzuwälzen, z.B. durch Versicherungen oder Rückgriffsforderungen,