Projektauftraggeber. Träger des Projektrisikos.
Der Projektauftraggeber ist jene Person oder Organisation,
- die das Projekt beauftragt,
- die das Projektmanagement beauftragt, das Projekt
durchzuführen,
- welche die Ressourcen verantwortet, welche für das Projekt
und das Projektmanagement benötigt werden,
- in der Regel die Kosten des Projekts und des
Projektmanagements trägt bzw. verantwortet,
- die über den Projektfortschritt vom Projektleiter informiert
wird und z.B. zu den Meilensteinen über das weitere Schicksal
des Projekts entscheidet,
- die Entscheidungen über Fortführung, Stopp, Verkleinerung
oder Erweiterung des weiteren Projekts entscheidet,
- welche das Projektmanagement dem Projektfortschritt anpassen
bzw. gegebenenfalls ersetzen oder ganz oder teilweise
austauschen,
- den Projektleiter beurteilt am Ende seines Einsatzes bzw.
spätestens am Ende des Projekts,
- den Projektleiter entlastet am Ende seines Einsatzes bzw.
spätestens am Ende des Projekts.
- die über das Projekt Rechenschaft ablegt und z.B. die
öffentliche bzw. politische Verantwortung auch über das
Projektende hinaus übernimmt.
Der Projektauftraggeber verantwortet gegenüber sich selbst, den
Vorgesetzen oder gegenüber übergeordneten Organisationen z.B.
- das Projekt, d.h. die Existenz des Projekts.
- die Risiken und Chancen, die durch das Projekt per se
entstehen (können).
- die Auswahl der für das Projektmanagement vorgesehenen
Personen.
- den Auftrag für das Projektmanagement.
- die Vollmachten des Projektmanagements.
- die Entscheidungen, das Handeln und Verhalten des
Projektmanagements und aller Projektbeteiligten im Rahmen des
Projekts.
- die Weisungen im Rahmen des Projekts und des
Projektmanagements.
- die Verträge und Vereinbarungen mit Dritten im Rahmen des
Projekts und des Projektmanagements.
- den jeweiligen Projektstand mit den jeweiligen aktuellen
Risiken und Chancen bei Projektfortschritt, Abbruch oder anderen
wesentlichen Veränderungen.
- die jeweiligen Entscheidungen über die Freigabe des weiteren
Projektfortschritts, z.B. von weiteren Meilensteinen oder
Projektphasen.
Hinweise:
Der Projektauftraggeber sollte dem Projekt angemessen sein.
Insbesondere sollte er aus jener Hierarchieebene und jenem
Funktionsbereich kommen, welche üblicherweise alle Weisungen
erteilen kann, die voraussichtlich im Projekt und im
Projektmanagement anfallen. Das gilt auch und insbesondere für die
Fach- und Sachentscheidungen.
Werden Personenmehrheiten, Gremien, Organisationseinheiten oder
Organisationen als Projektauftraggeber benannt, sollte eine Person
bestimmt werden, welche "den Projektauftraggeber" z.B. gegenüber dem
Projektleiter vertritt.