HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Projektauftraggeber. Träger des Projektrisikos.

Der Projektauftraggeber ist jene Person oder Organisation,

  1. die das Projekt beauftragt,
  2. die das Projektmanagement beauftragt, das Projekt durchzuführen,
  3. welche die Ressourcen verantwortet, welche für das Projekt und das Projektmanagement benötigt werden,
  4. in der Regel die Kosten des Projekts und des Projektmanagements trägt bzw. verantwortet,
  5. die über den Projektfortschritt vom Projektleiter informiert wird und z.B. zu den Meilensteinen über das weitere Schicksal des Projekts entscheidet,
  6. die Entscheidungen über Fortführung, Stopp, Verkleinerung oder Erweiterung des weiteren Projekts entscheidet,
  7. welche das Projektmanagement dem Projektfortschritt anpassen bzw. gegebenenfalls ersetzen oder ganz oder teilweise austauschen,
  8. den Projektleiter beurteilt am Ende seines Einsatzes bzw. spätestens am Ende des Projekts,
  9. den Projektleiter entlastet am Ende seines Einsatzes bzw. spätestens am Ende des Projekts.
  10. die über das Projekt Rechenschaft ablegt und z.B. die öffentliche bzw. politische Verantwortung auch über das Projektende hinaus übernimmt.

Der Projektauftraggeber verantwortet gegenüber sich selbst, den Vorgesetzen oder gegenüber übergeordneten Organisationen z.B.

  1. das Projekt, d.h. die Existenz des Projekts.
  2. die Risiken und Chancen, die durch das Projekt per se entstehen (können).
  3. die Auswahl der für das Projektmanagement vorgesehenen Personen.
  4. den Auftrag für das Projektmanagement.
  5. die Vollmachten des Projektmanagements.
  6. die Entscheidungen, das Handeln und Verhalten des Projektmanagements und aller Projektbeteiligten im Rahmen des Projekts.
  7. die Weisungen im Rahmen des Projekts und des Projektmanagements.
  8. die Verträge und Vereinbarungen mit Dritten im Rahmen des Projekts und des Projektmanagements.
  9. den jeweiligen Projektstand mit den jeweiligen aktuellen Risiken und Chancen bei Projektfortschritt, Abbruch oder anderen wesentlichen Veränderungen.
  10. die jeweiligen Entscheidungen über die Freigabe des weiteren Projektfortschritts, z.B. von weiteren Meilensteinen oder Projektphasen.

Hinweise:

Der Projektauftraggeber sollte dem Projekt angemessen sein. Insbesondere sollte er aus jener Hierarchieebene und jenem Funktionsbereich kommen, welche üblicherweise alle Weisungen erteilen kann, die voraussichtlich im Projekt und im Projektmanagement anfallen. Das gilt auch und insbesondere für die Fach- und Sachentscheidungen.

Werden Personenmehrheiten, Gremien, Organisationseinheiten oder Organisationen als Projektauftraggeber benannt, sollte eine Person bestimmt werden, welche "den Projektauftraggeber" z.B. gegenüber dem Projektleiter vertritt.