HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Investoren in das Projekt und in das Projektmanagement.

Investoren übernehmen keine Verantwortung für das Projekt und das Projektmanagement, das jedoch in hohem Maße von den Investoren abhängig sein kann. Das ist der Grund, weshalb die Investoren hier unter der "Projektorganisation" und nicht unter "Diensten" aufgeführt werden.

Als Investoren werden häufig Personen und Organisationen bezeichnet, die durch ihr Geld vermehren oder mit hoher Rendite sicher anlegen wollen. Das Interesse ist in der Regel auch darauf begrenzt.

In Projekte und in das Projektmanagement investieren Investoren eher selten, weil immer unvorhersehbare und unbegrenzbare Risiken auftreten können. Die Investoren behalten sich deshalb Rückzugsrechte vor, die ihre Verpflichtungen zu weiteren Investitionen oder zumindest eine Nachschusspflicht ausschließen. (Volksmund: "Erst Regenschirme verleihen und dann einzusammeln, wenn Regen aufzieht.") Solche Rückzugsklauseln sind häufig:

  1. Verletzung oder Gefährdung der weiteren Einhaltung von Bedingungen und Voraussetzungen für das Investment,
  2. Zinserhöhung oder Auszahlungsverweigerung bei Bonitätsverschlechterungen, wie z.B. ein Rating,
  3. zusätzliche Sicherheitsleistungen bei neu auftretenden Risiken,
  4. außerordentliche Kündigungsgründe und Rückforderung der gesamten bereits getätigten Investitionen bei Missverhalten des Projektmanagements oder bei besonderen Ereignissen, z.B. öffentlicher Protest,
  5. Sicherstellung bzw. Wiederherstellung der Gesamtfinanzierung bei sich abzeichnenden Kostenüberschreitungen,
  6. ordentliche und außerordentliche Kündigungen der getätigten und noch offenen Investitionen bei Gefährdungen von wesentlichen Projektzielen,
  7. ordentliche und außerordentliche Kündigungen, wenn die Interessen des Investors nicht oder nicht mehr sicher gewahrt werden können oder Vorrang erhalten oder behalten (können),
  8. unvorhergesehene Veränderungen im Umfeld des Investors, z.B. gesetzliche Änderungen,
  9. Vermögensverschlechterungen des Investors,
  10. Zahlungsunfähigkeit, Konkurs oder Vergleich des Investors.

Die Investoren sichern sich meistens gut ab, dass ihre Forderungen im Falle ihres Ausstiegs bevorzugt befriedigt werden.

Typische Investoren sind z.B.

  1. Öffentliche Förderungen, wie z.B. durch Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen,
  2. Investmentfonds, Immobilienfonds,
  3. Versicherungen, Rentenfonds,
  4. Stiftungen,
  5. Hedge-Fonds,
  6. Beteiligungsgesellschaften,
  7. Banken, Kreditinstitute,
  8. Auffanggesellschaften, Rettungsfonds,
  9. Holdings, Muttergesellschaften,
  10. Verbände als Werbeträger, z.B. Dach- und Fachverbände im Sport, in der Gesundheit, mit sozialen Dienstleistungen.

Das Projektmanagement sollte

  1. die Macht und den Einfluss der Investoren niemals unterschätzen,
  2. die Macht und den Einfluss der Investoren möglichst begrenzen,
  3. immer mit vorhersehbaren, plötzlichen Veränderungen der Interessen und des Verhaltens der Investoren rechnen,
  4. immer mit massiven Eingriffen in das Projekt und in das Projektmanagement rechnen,
  5. immer mit unvorhersehbaren Störungen durch die Investoren und ihre Vertreter bzw. Interessenvertreter rechnen,
  6. immer die Anliegen nach Auskünften und vertrauensbildenden und vertrauenserhaltenden Maßnahmen erfüllen,
  7. immer mit der Möglichkeit des Rückzugs oder der Kündigung der Investition rechnen,
  8. stets über Alternativen verfügen, wie die Investoren erforderlichenfalls ersetzt werden können,
  9. immer mit erheblichen Veränderungen in der Organisation, der Geschäftspolitik und den Rahmenbedingungen der Investoren selbst rechnen,
  10. sich frühzeitig von ungeeigneten Investoren trennen.

Werden die verantwortlichen Personen für das Projektmanagement (Projektauftraggeber, Projektleiter, Projektausschuss) überwiegend von den Investoren benannt, sollte sorgfältig geprüft werden, wer das unternehmerische Risiko des Projekts trägt.