Investoren in das Projekt und in das Projektmanagement.
Investoren übernehmen keine Verantwortung für das Projekt und das
Projektmanagement, das jedoch in hohem Maße von den Investoren
abhängig sein kann. Das ist der Grund, weshalb die Investoren hier
unter der "Projektorganisation" und nicht unter "Diensten"
aufgeführt werden.
Als Investoren werden häufig Personen und Organisationen
bezeichnet, die durch ihr Geld vermehren oder mit hoher Rendite
sicher anlegen wollen. Das Interesse ist in der Regel auch darauf
begrenzt.
In Projekte und in das Projektmanagement investieren Investoren
eher selten, weil immer unvorhersehbare und unbegrenzbare Risiken
auftreten können. Die Investoren behalten sich deshalb
Rückzugsrechte vor, die ihre Verpflichtungen zu weiteren
Investitionen oder zumindest eine Nachschusspflicht ausschließen.
(Volksmund: "Erst Regenschirme verleihen und dann einzusammeln, wenn
Regen aufzieht.") Solche Rückzugsklauseln sind häufig:
- Verletzung oder Gefährdung der weiteren Einhaltung von
Bedingungen und Voraussetzungen für das Investment,
- Zinserhöhung oder Auszahlungsverweigerung bei
Bonitätsverschlechterungen, wie z.B. ein Rating,
- zusätzliche Sicherheitsleistungen bei neu auftretenden
Risiken,
- außerordentliche Kündigungsgründe und Rückforderung der
gesamten bereits getätigten Investitionen bei Missverhalten des
Projektmanagements oder bei besonderen Ereignissen, z.B.
öffentlicher Protest,
- Sicherstellung bzw. Wiederherstellung der Gesamtfinanzierung
bei sich abzeichnenden Kostenüberschreitungen,
- ordentliche und außerordentliche Kündigungen der getätigten
und noch offenen Investitionen bei Gefährdungen von wesentlichen
Projektzielen,
- ordentliche und außerordentliche Kündigungen, wenn die
Interessen des Investors nicht oder nicht mehr sicher gewahrt
werden können oder Vorrang erhalten oder behalten (können),
- unvorhergesehene Veränderungen im Umfeld des Investors, z.B.
gesetzliche Änderungen,
- Vermögensverschlechterungen des Investors,
- Zahlungsunfähigkeit, Konkurs oder Vergleich des Investors.
Die Investoren sichern sich meistens gut ab, dass ihre
Forderungen im Falle ihres Ausstiegs bevorzugt befriedigt werden.
Typische Investoren sind z.B.
- Öffentliche Förderungen, wie z.B. durch Zuschüsse,
zinsgünstige Darlehen,
- Investmentfonds, Immobilienfonds,
- Versicherungen, Rentenfonds,
- Stiftungen,
- Hedge-Fonds,
- Beteiligungsgesellschaften,
- Banken, Kreditinstitute,
- Auffanggesellschaften, Rettungsfonds,
- Holdings, Muttergesellschaften,
- Verbände als Werbeträger, z.B. Dach- und Fachverbände im
Sport, in der Gesundheit, mit sozialen Dienstleistungen.
Das Projektmanagement sollte
- die Macht und den Einfluss der Investoren niemals
unterschätzen,
- die Macht und den Einfluss der Investoren möglichst
begrenzen,
- immer mit vorhersehbaren, plötzlichen Veränderungen der
Interessen und des Verhaltens der Investoren rechnen,
- immer mit massiven Eingriffen in das Projekt und in das
Projektmanagement rechnen,
- immer mit unvorhersehbaren Störungen durch die Investoren
und ihre Vertreter bzw. Interessenvertreter rechnen,
- immer die Anliegen nach Auskünften und vertrauensbildenden
und vertrauenserhaltenden Maßnahmen erfüllen,
- immer mit der Möglichkeit des Rückzugs oder der Kündigung
der Investition rechnen,
- stets über Alternativen verfügen, wie die Investoren erforderlichenfalls ersetzt werden können,
- immer mit erheblichen Veränderungen in der Organisation, der
Geschäftspolitik und den Rahmenbedingungen der Investoren selbst
rechnen,
- sich frühzeitig von ungeeigneten Investoren trennen.
Werden die verantwortlichen Personen für das Projektmanagement
(Projektauftraggeber, Projektleiter, Projektausschuss) überwiegend
von den Investoren benannt, sollte sorgfältig geprüft werden, wer
das unternehmerische Risiko
des Projekts trägt.