Projektteam.
Es geht um die Mitträgerschaft der Verantwortung für ein
professionelles Projektmanagement durch den Projektleiter.
Das Projektteam unterstützt den Projektleiter beim
Projektmanagement.
Ein Projektteam ist nur erforderlich und zu empfehlen, wenn das
Projektmanagement des Projekts so umfangreich ist, dass es die
Kapazitäten der Person des Projektleiters überschreitet.
In ein Projektteam sollten nur Personen berufen werden, die
- bestimmte Schwerpunkte des Projektmanagements verantwortlich
übernehmen können, z.B. die Überwachung der Verträge und
Vereinbarungen,
- für die übernommenen Managementaufgaben die erforderliche
Erfahrungen und Fach- und Sachkompetenzen mitbringen,
- bereit und in der Lage sind, sich auf die übernommenen
Verantwortungen zu konzentrieren und zu beschränken, selbst wenn
die persönliche und fachliche Kompetenzen weit darüber hinaus
gehen,
- bereit und in der Lage sind, sich loyal zum Projekt, zum
Projektleiter und gegenüber den anderen Personen des
Projektteams zu verhalten,
- Stillschweigen bewahren (wollen, können und dürfen) über
alle Beobachtungen und Erkenntnisse sowie Ereignisse im
Projektteam und im gesamten Projektmanagement,
- keine anderen Weisungen zu befolgen haben als jene, die sie
vom Projektleiter erhalten.
Die Arbeit im Projektteam ist in der Regel unvertretbar, d.h. die
Personen des Projektteams haben ihre Leistungen in Persona zu
erbringen und können sich nicht stellvertreten lassen. Konsequenz:
Fällt eine Person des Projektteams aus, müssen die anderen Personen
des Projektteams dessen Aufgaben übernehmen.
Für die Arbeitsfähigkeit des Projektteams sind in der Regel
zumindest folgende Regelungen erforderlich:
- Vereinbarungen über die Art und Weise der Regelkommunikation
untereinander und miteinander,
- Vereinbarungen über die Art und Weise des Berichtswesens an
den Projektleiter,
- Vereinbarungen über die Regeln des Umgangs mit Personen, die
anderen Gremien angehören,
- Vereinbarungen über die Regeln des Umgang mit Dritten,
- Vereinbarungen über den Umgang mit sensiblen Daten,
Beobachtungen und Wahrnehmungen - auch für die Zeit nach der
Mitarbeit im Projektteam,
- Vereinbarungen über die Art und Weise der Beschlussfassung
und des Umgangs mit Beschlüssen,
- Vereinbarungen über die Weisungsbefugnisse des
Projektleiters und des Umgangs damit,
- Vereinbarungen über den Umgang mit
Meinungsverschiedenheiten, Konflikten und Störungen,
- Vereinbarungen über die Arbeitsmittel, Arbeitsmethoden und
Arbeitsweisen,
- Vereinbarungen über die Rechte und Pflichten.
Über die Berufung in das Projektteam sollte ausschließlich der
Projektleiter entscheiden. Die Zugehörigkeit zum Kernteam kann z.B.
- generell sein, d.h. für die Dauer der Projektleitung bzw.
den Zeitraum, für welchen es durch ein Projektteam unterstützt
werden kann und soll,
- für bestimmte Themen begrenzt werden, d.h. die Person wird
nur dann ins Projektteam berufen, wenn es sich um Themen des
bestimmten Gebietes handelt,
- auf eine bestimmte Zeit begrenzt werden, d.h. die Person
gehört dem Projektteam nur einen gewissen Zeitraum an, z.B.
während einer bestimmten Phase oder während einer bestimmten
Schwerpunktaufgabe des Projektmanagements.
Personen, die in der PMU Projektmanagement-Unterstützung, im
operativen Programmmanagement oder im Multiprojektmanagement
eingesetzt sind, sollten nur dann ins Projektteam berufen werden,
wenn ihre Beiträge und Leitungen über die administrativen Aufgaben
hinausgehen.
Personen, deren Hauptaufgaben in Stabsfunktionen liegen, sollten
ebenfalls nur dann in das Projektteam berufen werden, wenn sie über
ihre Fach- und Sachbeiträge hinaus auch die geforderten
Projektmanagementaufgaben erfüllen sollen, können, wollen und
dürfen. Das gilt insbesondere für das Controlling, das
Qualitätsmanagement, die Rechtsberatung, das Rechnungswesen und die
Personalbereiche.
Personen, die durch ihre Zugehörigkeit zum Projektteam einen
verkürzten Weg suchen, um eigene oder bestimmte Einzelinteressen
konsequent zu verfolgen, sollten nicht ins Projektteam berufen
werden bzw. alsbald das Projektteam wieder verlassen und durch
solche ersetzt werden, die bereit und in der Lage sind, die
Gesamtinteressen des Projekts zu fördern.