HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Begriffe: Leistungen: Arbeit. Handwerk.

Arbeit

Arbeit im Projekten und im Projektmanagement ist alles, was geplant, angewiesen und geleistet werden muss, was über das hinausgeht, was ohnehin getan wird oder würde. Mit "Handwerk" ist gemeint, dass die "Arbeit" durch Menschen erfolgt. "Handwerk" umfasst auch die geistige Arbeit, die irgendwann "über die Hände" in das Projekt oder das Projektmanagement einfließt.

Arbeit wird gemacht (getan, geleistet.

"Arbeit" setzt auch in Projekten und im Projektmanagement voraus,

  1. ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wobei "Arbeit" nur das ist, was der Arbeitnehmer zu leisten hat und wofür er als Gegenwert vom Arbeitgeber erhält:
    1. Vergütung (Lohn, Gehalt)
    2. Sozialleistungen,
    3. Arbeitsmittel (Materialien, Werkzeuge),
    4. Arbeitsplatz,
    5. Erstattung der Auslagen für die Arbeit.

      oder:
  2. einen Werkvertrag,
  3. einen Werkleistungsvertrag,
  4. einen Auftrag, z.B. für eine Gewerk.

Die Arbeit ist unter den jeweils gegebenen Bedingungen zu erbringen.
Das Arbeitsverhältnis kann gekündigt werden.
Der Arbeitnehmer ist lediglich verpflichtet, im Rahmen der Arbeitszeit die vereinbarten Arbeitsleistungen in der erwarteten Art und Weise zu erbringen. Für das Ergebnis ist er nicht verantwortlich.
Die Ergebnisse der Arbeit "gehören" dem Arbeitgeber.

Das Arbeitsverhältnis wird in der Regel geregelt im Arbeitsvertrag, in den Stellenbeschreibungen und in der Verortung in der Hierarchie der Arbeitsorganisation. Allgemeine professionelle Standards für die Art und Weise der Arbeitsleistungen werden normalerweise stillschweigend mit vereinbart. Das gilt auch für das jeweils greifende Arbeitsrecht, die Gesetze zum Arbeitsschutz, zur Arbeitssicherheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Arbeit ist persönlich zu leisten. Sie kann nicht delegiert werden. Das Risiko des Arbeitsausfalles z.B. durch Krankheit trägt der Arbeitgeber. Gegenüber Dritten ist auch der Arbeitgeber für die Arbeitsleistungen, das Verhalten und die Arbeitsergebnisse verantwortlich. Die Führungsverantwortung, d.h. das Recht und die Pflicht zur disziplinarischen Führung der Arbeitnehmer bleibt beim Arbeitgeber.

Arbeitsergebnisse werden anerkannt, wenn sie den Erwartungen oder den Vereinbarungen oder den beruflichen Standards entsprechen. Die Arbeitsergebnisse müssen nicht auch verwendbar, nützlich oder verwertbar sein.

Unterschiede, Abgrenzungen und Verbindungen zu Projekten und zum Projektmanagement:

In Projekten entstehen Arbeitsverhältnisse nur dann, wenn auch ein projektbezogenes Arbeitsverhältnis eingegangen wird. Die Arbeitsleistungen richten sich dann in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, erst dann nach den Anforderungen des Projekts und des Projektmanagements.

Meistens werden in Projekten und im Projektmanagement jedoch Personen eingesetzt, die ihre Projektarbeit im Rahmen eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses erbringen. Ihr formeller Arbeitgeber kann Weisungen erteilen, die der Arbeitnehmer zu beachten hat, wenn er das Arbeitsverhältnis nicht gefährden will. Es gilt vorrangig immer das Arbeitsrecht und das allgemeine Recht der Schuldverhältnisse, erst dann die projektspezifischen Vereinbarungen.

Die für das Projekt und das Projektmanagement zu leistende Arbeit ist also nicht nur mit den jeweiligen leistenden Personen, sondern auch mit deren Arbeitgebern zu vereinbaren, der für den Rahmen und die Bedingungen verantwortlich ist und bleibt, unter welchen die Arbeit zu leisten ist. Ist der Arbeitnehmer eigenständig oder freiberuflich, ist er für die Arbeitsbedingungen selbst verantwortlich, unter welchen er die Arbeit zu leisten bereit ist.

Die in Projekten und im Projektmanagement oft geforderte "Teamarbeit" gibt es streng genommen nicht: Es ist das Ergebnis des persönlichen Verhaltens und der individuellen Arbeitsleistungen der Personen, die dem Team zugerechnet werden.

Die Herausforderungen für das Projektmanagement liegen in der Notwendigkeit, die jeweiligen Arbeitseinheiten für jede Person so zu portionieren, dass sie innerhalb der Arbeitszeit und innerhalb der für das Projekt und das Projektmanagement davon vorgesehenem Zeitanteil geleistet werden kann (und muss.)