HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Hierarchieebene 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6:

Begriffe: Leiter von Arbeitspaketen.

Es geht um die Personen, welche vom Projektleiter beauftragt werden, die verantwortliche Leitung für Arbeitspakete, Teilprojekte oder Teilen von Projekten im Rahmen des Projekts und innerhalb des gesamten Projektmanagement szu übernehmen. Die Personen können jeder Hierarchieebene angehören.

Die Leiter von Arbeitspaketen, Teilprojekten und Teilen von Projekten sind im Rahmen des Projekts dem Projektleiter unterstellt. Er ist berechtigt und verpflichtet, die notwendigen Weisungen und Mittel zur Verfügung zu stellen.

Die disziplinarische Führung der Personen, die mit der Leitung von Arbeitspaketen, Teilprojekten und Teilen von Projekten beauftragt werden, verbleibt in der Regel bei den Vorgesetzten der Personen. Eine disziplinarische Unterstellung unter den Projektleiter erfolgt nur dann, wenn für das Projektmanagement eine eigenständige Organisationseinheit gebildet wird bzw. wegen der Größe, der Laufzeit des Umfangs des Projekts gebildet werden muss.

Gehören die Leiter der Arbeitspakete einer höheren Hierarchiestufe als der Projektleiter an, erfolgt die Beauftragung in der Regel über die Hierarchie des Projekts (Projektauftraggeber) oder über den oder die Vorgesetzten des Projektleiters. Die Beauftragung muss dann so weit "die Treppe hoch delegiert" werden, bis die höhere Hierarchieebene erreicht ist, welche die für das Arbeitspaket verantwortliche Person auch beauftragen kann.

Gehören die Leiter der Arbeitspakete anderen Organisationseinheiten an, können die Arbeitspakete in der Regel nur durch entsprechende Leistungsvereinbarungen mit den Herkunftsbereichen gesichert werden. In der Regel ist eine zusätzliche ausdrückliche Erlaubnis oder Anweisung der Vorgesetzten der Leiter der Arbeitspakete erforderlich, damit diese zu gegebener Zeit den Beiträgen zum Projekt Vorrang vor den anderen Aufgaben und Pflichten einräumen.

Art und Umfang der Arbeitspakete, Teilprojekt und Teilen von Projekten, welche eine eigene Leitung benötigen, werden vom Projektleiter festgelegt. Er ist auch dafür verantwortlich, die Gliederungen so zu bemessen, dass sie von den jeweiligen Beauftragten im Rahmen ihrer Gegebenheiten und mit den ihnen zur Verfügung stehenden oder gestellen Mitteln, Einrichtungen und Vorrichtungen auch durchführbar sind. Gegebenenfalls ist es die Pflicht des Projektleiters, mit den für die Leitung der Arbeitspakete, Teilprojekte und Teilen von Projekten verantwortlichen Personen Lösungen zu erarbeiten, wie die geforderten und erwarteten Beiträge für das Projekt und das Projektmanagement erfüllt werden können. Versäumt der Projektleiter, sich über die Leistungsbereitschaft und die Leistungsfähigkeit der Leiter der Arbeitspakete, Teilprojekte und Teilen von Projekte zu verlässigen, wird es häufig als grobes Fehlverhalten, Vorsatz oder Inkompetenz ausgelegt. Die Störungen im Projekt und im Projektmanagement bleiben dennoch und können oftmals nur durch andere Personen mit entsprechenden Erfahrungen oder Vollmachten oder Zugriffsrechten auf die Ressourcen behoben werden.

Mahnungen:

Das eigene, persönliche Risiko der mit der Leitung von Arbeitspakten, Teilprojekten oder Teilen von Projekten beauftragten Personen beginnt mit Annahme, dass die Beiträge zum Projekt und zum Projektmanagement sich mit den laufenden Prozessen leicht vereinbaren lassen. Der Aufwand für die zu erbringenden Beiträge wird häufig unterschätzt, insbesondere der Aufwand für die inhaltlichen, zeitlichen und örtlichen Abstimmungen der notwendigen Zusammenarbeit mit dem Projekt, dem Projektmanagement und anderen Beteiligten.