HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Hierarchieebene 0:

Begriffe: Vorstand "Projektmanagement". Geschäftsführung. Gesetzliche Vertretung.

Bei Kapitalgesellschaften, Behörden und öffentlichen Einrichtungen richten sich die Befugnisse nach den gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen.

Die Personen, welche mit der gesetzlichen Vertretung und der Geschäftsführung beauftragt werden, werden von den entsprechenden Gremien bestellt oder von Amts wegen eingesetzt oder vom Eigentümer ausgewählt und beauftragt.

Besteht die gesetzliche Vertretung aus mehreren Personen, können sie untereinander Zuständigkeiten regeln. Nach außen bleibt die Gesamtverantwortung für die gesamte Organisation in der Regel bestehen.

Erfolgt die "Geschäftsführung ohne Auftrag", ist es oftmals schwierig, die nachträgliche Genehmigung oder die Entlastung für die Art und Weise, die Ergebnisse und Folgen der Geschäftsführung durch eine formelle Entlastung zu erhalten.

Verantwortung für Projekte:

Die Verantwortung umfasst die Verantwortung für alle Projekte, auch für die unterlassenen, abgebrochenen, falsch beauftragten oder erfolglosen der gesamten Organisation. Die Personen sind den Eigentümern gegenüber in der Regel rechenschaftspflichtig. Die persönliche Haftung für die Geschäftsführung erlischt in der Regel mit der Entlastung, z.B. in der Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung.

Mahnungen:

Vorstand und Geschäftsführung sind keine Titel, sondern bezeichnen die Funktion und den Status innerhalb der Gesamtorganisation.

Die Personen erhalten in der Regel nur befristete Verträge. Der zeitliche Horizont ihrer Entscheidungen ist (allzu) häufig auf die Laufzeit der persönlichen Verträge beschränkt. Projekte werden deshalb häufig so zugeschnitten, dass sie innerhalb der verantworteten Laufzeit auch abgeschlossen oder zumindest zu einem abgeschlossenen Zwischenergebnis führen.