HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Planungsstand: "Die Berechtigten sind geklärt und beschrieben in der Liste der Berechtigten."

Die Liste der Berechtigten ergänzt das Pflichtenheft bzw. die Pflichtenhefte, indem es z.B. aufzeigt,

  1. wem gegenüber das Projekt oder das Projektmanagement verpflichtet ist,
  2. wer von seinen Berechtigungen ausgeschlossen wird,
  3. worin die Berechtigungen bestehen,
  4. wie die Berechtigungen ausgeübt werden (können),
  5. ob und wie die Berechtigungen beachtet werden,
  6. wie die Ausübung der Berechtigungen ermöglicht bzw. unterbunden wird,
  7. wie die Ausübung der Berechtigungen gesteuert werden,
  8. wie unangemessene Ausübungen von Berechtigungen erkannt, korrigiert oder beendet werden,
  9. wer bei Zweifeln über Berechtigungen vermittelt oder entscheidet,
  10. welche Pflichten das Projekt und das Projektmanagement übernehmen bzw. übernommen bzw. auch ohne besondere Regelungen zu erfüllen haben.

Der Kreis der Berechtigten ist in der Regel immer größer als angenommen.

Der Weihnachtsmann ist immer willkommen. Nur: In Organisationen besteht selten Anlass und Gelegenheit dazu. Schon gar nicht in Projekten.

Spätestens wenn der jeweilige Rahmen, die Lasten und die Pflichten geklärt sind, ist es erforderlich und zweckdienlich zu klären,

  1. wem gegenüber die Pflichten bestehen,
  2. wer weitere Ansprüche stellen kann (und wird),
  3. wer Erwartungen offen anmeldet oder geheim verfolgt,
  4. wer berücksichtigt werden will, gleich aus welchem Grunde,
  5. wer zu berücksichtigen ist, gleich wobei und aus welchem Grunde,
  6. wer auf das Projekt einwirken kann, gleich aus welchem Grunde,
  7. wer auf das Projektmanagement einwirken kann, gleich aus welchem Grunde,
  8. wer Nutzen aus dem Projekt oder dem Projektmanagement ziehen darf,
  9. wer bestimmte Ergebnisse festlegen darf,
  10. wer bestimmte Nutznießungen aus dem Projekt, dem Projektmanagement oder nach dem Abschluss des Projekts ziehen darf.

Die Berechtigten sollten aufgelistet werden z.B. als

  1. Anspruchsberechtigte,
  2. Bevorrechtigte,
  3. Gleichstellungsberechtigte,
  4. Weisungsberechtigte,
  5. Nutzungsberechtigte,
  6. Erstattungsberechtigte,
  7. Empfangsberechtigte,
  8. Prüfungsberechtige,
  9. Kontrollberechtigte,
  10. Lehrberechtigte,
  11. Führungsberechtigte,
  12. Einsichtsberechtigte,
  13. Bewertungsberechtigte,
  14. Urteilsberechtigte,
  15. Zahlungsberechtigte,
  16. Abnahmeberechtigte,
  17. Bezugsberechtigte,
  18. Anerkennungsberechtigte,
  19. Ablehnungsberechtigte,
  20. Reklamationsberechtigte,
  21. Entscheidungsberechtigte,
  22. Mitwirkungsberechtigte,
  23. Mitentscheidungsberechtigte,
  24. Unterschriftsberechtigte,
  25. Anhörungsberechtigte,
  26. Auskunftsberechtigte,
  27. Vertretungsberechtigte,
  28. Leistungsberechtigte,
  29. Sonderberechtigte,
  30. Schutzberechtigte,
  31. Pflegeberechtigte,
  32. Verfügungsberechtigte,
  33. Informationsberechtigte,
  34. Sanktionsberechtigte.

Die Berechtigungen können sich berufen z.B. auf

  1. Gesetz und Satzung, Eigentum und Besitz,
  2. Betriebsvereinbarungen, speziellen Regelungen,
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen,
  4. Usancen, Gewohnheitsrechte, praktische Übung, Tradition,
  5. Status, Stellung, Hierarchie, Position, Funktion, Zuständigkeiten,
  6. Auftrag, Legitimation, Weisung,
  7. Vertrag, Vereinbarungen, Versprechen,
  8. Beziehungen,
  9. Vorleistungen,
  10. Verantwortungen, die übertragen wurden.

Von den tatsächlich Berechtigten, gegenüber welchen die Pflicht zur Pflichterfüllung besteht, sind zu unterscheiden z.B.

  1. "Trittbrettfahrer", "Wegelagerer", die eine günstige Gelegenheit nutzen (wollen),
  2. Scheinberechtigte,
  3. vorgetäuschte Berechtigungen,
  4. erschlichene Berechtigungen,
  5. erloschene Berechtigungen.

Mahnungen:

Die Berechtigungen sind meistens auch mit bestimmten Verpflichtungen (der Berechtigten) verbunden.

Alle (berechtigt) Berechtigen sind in der Regel allergisch gegen jeden Versuch, die Berechtigungen zu verändern, zu kürzen oder gar ersatzlos aufzugeben. Ferner können die Berechtigten vielfach fordern, dass die Art und Weise, wie ihre Rechte wahrgenommen und durchgesetzt werden können, auf eine bestimmte Art und Weise zu erfolgen hat. Daraus ergeben sich vielfach erhebliche Dokumentations- und Nachweispflichten, wie z.B. nach dem Steuerrecht.

Bestimmte Berechtigte können ihre Rechte auch sichern lassen bzw. eine Absicherung oder eine bevorrechtigte Ausübung oder Befriedigung verlangen. Solche Sicherheiten sind neben den gesetzlichen Vorrechten für z.B. Steuern und Sozialabgaben häufig Ausfallversicherungen, Bürgschaften, Grundschulden und die Eigentumsvorbehalte.

...und die Moral von der Geschichte oder: Was ist das Ergebnis?

Den Berechtigten geht es in der Regel nur um ihr Recht und nicht um das Projekt oder das Projektmanagement.

Das Ergebnis der Listung der Berechtigten ist eine Übersicht über die Personen und Organisationen, die direkt oder indirekt oder bei bestimmten Gelegenheiten und Anlässen auf das Projekt und das Projektmanagement einwirken werden. Die sich daraus ergebenden Pflichten des Projekts und des Projektmanagements werden im Pflichtenheft ergänzt.

Die Liste der Berechtigten entsteht in einem iterativen Prozess und wird manchmal zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart, um den Kreis der offiziell Berechtigten zu begrenzen zu versuchen.

Die Liste der Berechtigten ist im Projektfortschritt stetig zu aktualisieren. Die sich weiter ergebenden Pflichten ebenso