HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Planungsstand: "Die Leistungsorte und Erfüllungsorte sind festgelegt und vereinbart."

Die Leistungsorte und Erfüllungsorte sind ermittelt und festgelegt. An den entsprechenden Orten können die Leistungen erbracht und abgenommen werden.

Ein Leistungsort ist der Ort, an welchem die Leistung zu erbringen ist bzw. erbracht werden kann.

Erfüllungsort ist jener Ort, an welchem die Leistung übergeben, bewertet, abgenommen, anerkannt oder verworfen wird. ermöglicht werden muss. verweigert wird.

Leistungsorte und Erfüllungsorte können identisch oder unterschiedlich sein. Es geht dabei z.B. um

  1. Orte der Produktion, Herstellung, Erzeugung,
  2. Orte der Bearbeitung und Verarbeitung,
  3. Orte der Lagerung, einschließlich von Zwischenlägern,
  4. Orte der Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen,
  5. Orte, an welche die zu erbringenden Leistungen gebunden sind, wie z.B. Reinigung, Aufsicht,
  6. Orte mit Zugangsbeschränkungen z.B. nur für das Projektmanagement oder bestimmte Personen,
  7. Orte mit Öffentlichkeit, öffentliche Räume,
  8. Virtuelle Orte wie z.B. Internet, Foren, Cloud,
  9. Orte mit festgelegten Verwendungszwecken und Zweckbestimmungen, wie z.B. Parkhaus, Tresor, Sitzungszimmer,
  10. Orte mit (völliger) Fremdsteuerung wie z.B. Datenverkehr zwischen Rechnern, Telekommunikation.

Für alle Orte gelten individuelle Regelungen für die Nutzung. Sie umfassen z.B.

  1. Zugangsregeln,
  2. Aufenthaltsrechte,
  3. Schlüsselgewalt, Schlüsselrechte,
  4. Verhaltensregeln, Verhaltensvorschriften,
  5. Sicherheitsregeln,
  6. Verbote,
  7. Nutzungsbestimmungen, Nutzungsbeschränkungen,
  8. Pflichten z.B. zur Wartung, Reinigung,
  9. Unterlassungsregeln, Unterlassungsvorschriften,
  10. Regeln für das Verlassen wie z.B. für Wiederherstellung der ursprünglichen Zustände, Beseitigung von Müll und anderen Hinterlassenschaften.

Mit den Orten sind vielfach auch Dienste verbunden, die nach eigenen, vielfach starren Regeln und Ritualen erfüllt werden. Z.B.:

  1. Schlüsseldienste,
  2. Pflege und Wartungsdienste, Reinigungsdienste, Prüfdienste,
  3. Zugangswege, Zufahrten, "Portale", Werkstore,
  4. Energieversorgung und Energienutzung für z.B. Heizung, Kälte, Klima,
  5. Entsorgung,
  6. Stauräume, Zwischenräume, Gemeinschaftsräume, Verbindungsräume,
  7. Privilegien der Nutzung durch bestimmte Personen, Zielgruppen oder Organisationen,
  8. Privilegierte Zugriffsrechte,
  9. Reservierungsvorbehalte z.B. für bestimmte Nutzungen,
  10. Zugangskontrollen.

In Projekten und im Projektmanagement fallen bezüglich der Leistungs- und Erfüllungsorte besondere Aufgaben an, z.B. für

  1. Sicherung der Vertraulichkeit,
  2. Schutz vor zufälligem oder absichtlichem Untergang des eingebrachten Gutes,
  3. Schutz vor unerwünschten, unbeabsichtigten oder willkürlichen Veränderungen,
  4. Schutz vor Verderb, Missbrauch, anderweitiger Verwendung, Unbrauchbarmachung,
  5. Schutz vor Vandalismus, Diebstahl,
  6. Schutz vor äußeren Einflüssen und Einwirkungen,
  7. Schutz vor Beschädigungen,
  8. Schutz vor unsachgemäßem Umgang,
  9. Schutz vor Dummheit, Leichtsinn, Unerfahrenheit mit dem Neuen und Anderen,
  10. Sicherung der Herausgabe der eingebrachten Güter, gegebenenfalls durch Sicherung der Wiederherstellung oder durch Ersatz.

Die Orte werden ständig verändert, alleine schon durch Witterung, Erosion, Benutzung und Abnutzung. Entscheidend ist deshalb der jeweilige Ort, wie er aussieht bzw. beschaffen ist, zum Zeitpunkt, wo er im Projekt und im Projektmanagement genutzt werden soll.

Mahnungen:

Nur wer sich persönlich verlässigt weiß, wie ein Ort zu erreichen, verwendbar und zu nutzen ist. Prospekte, Beschreibungen und andere mündliche, schriftliche oder digitale Informationen von Dritten betonen jeweils bestimmte Aspekte. Sie müssen überprüft werden, ob sie die Raumanforderungen des Projekts und des Projektmanagements erfüllen.

Passen die üblichen Orte nicht, müssen andere gesucht werden oder durch Maßnahmen sichergestellt werden, dass sie passend (gemacht) werden.

...und die Moral von der Geschichte oder: Was ist das Ergebnis?

Erst die Festlegung der Orte verankert die Leistungen. Sie werden im wahrsten Sinne des Wortes "geerdet".

Das Ergebnis der Klärungen und Festlegungen der Leistungsorte sowie Erfüllungsorte liefert die Vorlagen und Anforderungen an die Logistik sowie der Mittel, um die Logistik zu bewältigen.

Die Leistungsorte und Erfüllungsorte gruppieren sich um das Hauptfeld des Projekts und des Projektmanagements. Sie werden iterativ entsprechend dem Projektfortschritt ermittelt, festgelegt und in den Vereinbarungen verbindlich gemacht.