HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Planungsstand: "Die jederzeitige Zahlungsfähigkeit ist gesichert."

Die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft (Liquidität) ist jederzeit gesichert.

Die Liquidität ist gegeben, wenn ausreichend Geld zur Verfügung steht, um die jeweils fälligen Rechnungen sofort bezahlen zu können.

Fehlende Liquidität führt zur Insolvenz (Zahlungsstockung, Zahlungsunfähigkeit, Vergleich oder Konkurs).

Es ist kriminell, von vornherein die eigene Zahlungsunfähigkeit einzukalkulieren, um zwar von Dritten Leistungen zu erhalten, sie aber nicht bezahlen zu müssen. Viele verstehen das als Cleverness und damit falsch.

Die Liquidität kann gesichert werden z.B.

  1. durch so genannte "flüssige Mittel" wie z.B. Bargeld, verfügbare Guthaben,
  2. durch Zusagen von Krediten, die zu Auszahlung abgerufen werden können,
  3. durch Bezahlung der fälligen Rechnungen durch Dritte, z.B. Sponsoren, Spendern,
  4. durch Abruf von zugesagten Zuschüssen, z.B. öffentliche Förderungen,
  5. durch Stundungsvereinbarung mit dem Gläubiger, d.h. die Bezahlung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig, zu welchem die Liquidität (wieder) herzustellen ist,
  6. durch Vereinbarung von Ratenzahlungen,
  7. durch teilweise oder vollständige Nichtanerkennung von Rechnungen für empfangene Leistungen und erhaltene Waren, d.h. Reduzierung einer bestehenden Zahlungsverpflichtung, Skontoabzug,
  8. durch Verzicht auf die Forderung durch den Gläubiger, d.h. Wegfall der Zahlungsverpflichtung,
  9. durch Aufrechnung und Verrechnung der fälligen Forderung mit eigenen Forderungen an den Gläubiger, z.B. aus selbst erbrachten Leistungen für den Gläubiger,
  10. durch Sicherheitseinbehalte für eventuell noch entstehende Forderungen an den Gläubiger, z.B. aus Garantieverpflichtungen.

Die finanziellen Mittel für die Liquidität werden bereitgestellt vom Eigentümer, Gesellschafter, Investoren, Banken, Kreditgebern anderer Art, durch Beteiligungen (aller Art) sowie durch die unternehmensinternen Kostenträger durch die Budgets, die sie zur Verfügung stellen.

Liquidität kostet Geld. Keine Liquidität die Existenz. So lautet eine uralte Weisheit von Unternehmern.

Die Kosten der Liquidität erhöhen die Kosten des Projektes und des Projektmanagements. Neben den unmittelbaren Kosten können auch erhebliche personelle Kapazitäten gebunden werden. Kostentreiber der Liquidität sind z.B.

  1. Kreditsicherheiten,
  2. Provisionen,
  3. Disagio,
  4. Vermittlungsgebühren,
  5. Zinsen,
  6. laufende Verwaltungskosten,
  7. Nachweise der Einhaltung von Bedingungen z.B. für Kredite, Förderungen, Mittelverwendungen,
  8. Prüfungskosten, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung,
  9. Folgekosten für Gutachten und Testate, Einsichtsrechte, Auskunftsrechte und Auskunftspflichten,
  10. Kosten der Kreditsicherheiten.

Die Geldgeber sind in der Regel nicht am Projekt oder am Projektmanagement interessiert, sondern nur an der Sicherheit, dass sie ihren Zinsen erhalten und das geliehene Geld wieder zurück erhalten. Bestehen diesbezüglich keine Zweifel, wird dem Schuldner eine "gute Bonität" zugeschrieben, wenn nicht, eine schlechte.

Die Liquidität kann jederzeit eingeschränkt werden z.B. durch:

  1. ordentliche und außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten der Gläubiger, z.B. für noch ausstehende Auszahlungsverpflichtungen oder Zuschüsse,
  2. Veränderungen de Auszahlungsbedingungen und des Auszahlungsmodus,
  3. Veränderungen der Zinsen und Verwaltungskosten,
  4. Ausfall von Gläubiger für zugesagte, aber noch nicht abgerufene Kredite und Zuschüsse, z.B. durch Auflösung, Tod,
  5. Zahlungsunfähigkeit der Gläubiger,
  6. Währungsschwankungen,
  7. Wegfall oder Kürzung der bereitgestellten Budgets,
  8. Kostenerhöhungen des Projekts oder des Projektmanagements,
  9. Zusatzkosten für Sonderwünsche, die nicht kalkuliert waren,
  10. Unvorhergesehene Kosten z.B. durch Unfälle, Katastrophen, höhere Gewalt.

In Projekten und im Projektmanagement sind deshalb immer sicherzustellen:

  1. die Gesamtfinanzierung,
  2. die Verfügbarkeit der finanziellen Mittel zu den Terminen der fälligen Zahlungen,
  3. die Vorfinanzierungen oder Zwischenfinanzierungen von zugesagten, aber noch nicht auszahlungsreifen Mittel,
  4. die Schaffung der Voraussetzungen und die Erfüllung der Bedingungen für die Auszahlung der benötigten Geldmittel, z.B. Bereitstellung von Sicherheiten, Nachweisen,
  5. der rechtzeitige Abruf der benötigten Geldmittel,
  6. die Dispositionen der benötigten Geldmittel, d.h. der rechtzeitige Abruf,
  7. die Umwidmungen von Geldmittel im Rahmen der erlaubten Mittelverwendungen,
  8. die rechtzeitigen Nachfinanzierungen von voraussichtlichen Kostenüberschreitungen,
  9. die Nachweisung der Bonität auch nach der Auszahlung,
  10. die Nachweisung der ordnungsgemäßen und vereinbarungsgemäßen Mittelverwendungen.

Mahnungen:

Die Zahlungsverpflichtung entsteht meistens bereits mit der Beschlussfassung, wird konkret bei der Bestellung und fällig nach der empfangenen Lieferung und Leistung. Die bereits eingegangenen Zahlungsverpflichtungen lösen in den Buchhaltungen in der Regel "keine Vorgänge" aus: Es sind deshalb Nebenrechnungen erforderlich, um zu ermitteln bzw. transparent zu halten:

  1. welcher Liquiditätsbedarf besteht,
  2. wann die Liquidität bereit stehen muss,
  3. wofür die Liquidität verwendet wird, d.h. welche Rechnungen daraus bezahlt werden,
  4. ob der zur Verfügung stehende Liquiditätsrahmen für die restliche Gesamtfinanzierung noch ausreicht,
  5. wo und wann und wodurch finanzielle Engpässe entstehen können oder werden bzw. bereits entstanden sind,
  6. wie die finanziellen Engpässe überwunden, d.h. beendet werden,
  7. welche Maßnahmen zur Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung der Liquidität erforderlich sind,
  8. wer die Entscheidungen rechtzeitig trifft,
  9. wer die Entscheidungen bezüglich den Konsequenzen der Entscheidungen für das Projekt und das Projektmanagement trifft,
  10. wie die verwendete Liquidität "wieder verdient" (amortisiert) wird.

Aus dem verfügbaren Geld werden in der Regel erst alle Geldkosten (Zinsen und Nebenkosten) bezahlt. Erst der verbleibende Rest steht für das Projekt und das Projektmanagement zur Verfügung.

...und die Moral von der Geschichte oder: Was ist das Ergebnis?

"Wo kein Geld, da keine Musik." lautet ein uraltes Prinzip der Straßenmusikanten. Beim Geld hört jede Freundschaft auf: Steht kein Geld (mehr) zur Verfügung, stirbt jede Idee und damit jedes Projekt, gleichgültig, was zuvor von wem auch immer gewollt war.

Das Ergebnis der Auseinandersetzung mit der Liquidität ist die kompromisslose Verpflichtung der Geldgeber zur Bereitstellung der Mittel, wenn die Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sind. Ein weiteres Ergebnis ist die Ermittlung des Zeitpunktes, zu welchem ein Projekt noch mit dem geringstmöglichen finanziellen Schaden abgebrochen werden kann.

Der Liquiditätsbedarf ist fortlaufend zu aktualisieren und zu belegen nach:

  1. geplanten Mitteln,
  2. bereits verwendeten Mitteln,
  3. voraussichtlich noch benötigten Mitteln,
  4. insgesamt benötigten Mitteln,
  5. Herkunft der Mittel,
  6. Bonität der Gläubiger und deren voraussichtlichen Entwicklung,
  7. Bonität der Schuldner und deren voraussichtlichen Entwicklung.