HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Planungsstand: "Die Leistungen sind endgültig beschrieben."

Die Leistungsbeschreibungen bilden die formale Grundlage für die zu beauftragenden oder beauftragten Leistungen. Leistungen werden durch Menschen erbracht.

Enthalten die Leistungen nur technische Leistungen, enthalten die Leistungsbeschreibungen die Mengengerüste, die Anforderungen und die spezifischen Umstände, unter welchen die (technischen) Leistungen zu erbringen sind. Das gilt insbesondere, wenn die Leistungen im Rahmen von bestimmten Prozessen zu erbringen sind.

In den Leistungsbeschreibungen werden dokumentiert:

  1. welche Leistungen konkret für das Projekt benötigt werden,
  2. welche Leistungen konkret für das Projektmanagement benötigt werden,
  3. welche konkreten Leistungen durch das Projekt zu erbringen sind,
  4. welche konkreten Leistungen durch das Projektmanagement zu erbringen sind.

Die Art und Weise, wie die Leistungen zu erbringen sind, kann ebenfalls festgelegt werden. Es ist insbesondere dort erforderlich, wo die jeweiligen Leistungen in bestimmte Prozesse eingebunden werden und die Ereignisse in den Prozessen und deren Ergebnisse von den passgenauen Leistungen abhängen.

Die Leistungsbeschreibungen bilden die Grundlagen für die Planungen des Aufwandes an Zeit, Materialien und anderen Ressourcen, die notwendig und ausreichend erscheinen, um die jeweiligen Leistungen zu erbringen.

Die Leistungsbeschreibungen bilden auch das Anforderungsprofil für die Prüfung der Eignung von Personen und Organisationen für die jeweiligen Leistungen: Stärken, Erfahrungen und Lücken in der Eignung und in den Kompetenzen können erkannt und durch geeignete Maßnahmen geschlossen werden.

Erfahrene Leistungsträger prüfen die Leistungsbeschreibungen genau, bevor sie sich zu den geforderten, also nicht nur gewünschten, Leistungen verpflichten. Unerfahrene sehen die Leistungsbeschreibungen als Herausforderungen an, sich bewähren zu können.

Mahnungen:

Leistungen haben viel mit wirksamen Tun zu tun. Leistungen beschränken sich jedoch nicht auf Handlungen. Leistungen können auch in Unterlassungen oder Duldungen oder Verzichten bestehen, die überhaupt keine Handlungen erfordern.

In der Praxis wird oftmals erwartet, dass bestimmte Leistungen auch zu einem bestimmten Ergebnis führen. Das kann, muss aber nicht zutreffen.

Routineleistungen im Alltag sind im Rahmen von Projekten oftmals keine Routinen, sondern manchmal Schwerstarbeit.

Projekte sind keine Spielwiesen für Experimente. Es liegt in der Verantwortung des Projektmanagements, für die Leistungen nur Personen und Organisationen zu verpflichten, welche die entsprechenden Leistungen auch erbringen wollen, dürfen oder können.

...und die Moral von der Geschichte oder: Was ist das Ergebnis?

Wer vom Friseur kommt, braucht deshalb noch lange nicht gut frisiert sein, auch wenn und obwohl der Friseur selbst sein Bestes gegeben hat.

Die Leistung kann leichter verweigert werden als die Arbeit. Eine Leistungsverweigerung ist in der Regel nicht beweisbar.

Mehrleistungen werden in der Regel nicht vergütet. Sie werden als "freiwillige" Leistungen behandelt, für welche nichts zu bezahlen ist, schon gar nicht im Nachhinein.

Versäumte Leistungen werden in Projekten oftmals durch so genannte Notlösungen oder vorläufige Lösungen ersetzt; meistens endgültig.