HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Planungsstand: "Das Pflichtenheft ist erstellt und vereinbart."

Die Pflichten sind geklärt und im Pflichtenheft beschrieben.

Durch den Rahmen (= aktive Grenzen und Begrenzungen) und den Lasten (= passive Grenzen und Begrenzungen) ergibt sich das Feld für die Pflichten und Verpflichtungen. Die von Projekten und durch das Projektmanagement zu erfüllenden Pflichten werden im so genannten Pflichtenheft zusammengefasst und damit für das Projekt und das Projektmanagement verbindlich.

Das Pflichtenheft ist gegliedert in:

  1. Pflichtenheft des Projekts, das alle Pflichten enthält, die durch die Sache, also z.B. durch das Projekt zu erfüllen sind,
  2. Pflichtenheft des Projektmanagements, das alle Pflichten enthält, die durch die Menschen, also z.B. durch das Projektmanagement zu erfüllen sind.

Pflichten sind zu erfüllen. Es geht meistens z.B. um

  1. Es ist etwas zu tun, = aktive Pflicht bzw. Verpflichtung.
  2. Es ist etwas zu unterlassen = aktive Pflicht bzw. Verpflichtung.
  3. Es ist etwas zu ertragen = passive Pflicht bzw. Verpflichtung.
  4. Es ist etwas zu erdulden = passive Pflicht bzw. Verpflichtung.

Die Verpflichtung (zur Pflicht) besteht immer gegenüber Dritten, zu welchen eine

  1. direkte Beziehung besteht, wie z.B. Arbeits- oder Auftragsverhältnis, Lebens- oder Wohngemeinschaft,
  2. indirekte Beziehung besteht, wie z.B. aus der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft wie Gemeinde, Region, Volk, Staat, Beruf, Altersgruppe.

Die Verpflichtung (zur Pflichterfüllung) kann auch per se entstehen z.B.

  1. aus der Existenz z.B. als Erbsünde, besser Erbschuld, Urpflicht, das Leben zu leben und seine Talente zu entwickeln und verfügbar zu machen,
  2. aus Moral und Ethik,
  3. aus Tradition,
  4. aus dem Eigentum und Besitz,
  5. als ungeschriebenes Gesetz, wie z.B. die Verpflichtung zu Achtung und Respekt voreinander und miteinander,
  6. als Gesetz, wie z.B. aus dem Grundgesetz wie z.B. Bürgerpflichten, Wahlpflicht,
  7. als Folge von Rechtsbeziehungen wie z.B. bei Verträgen und Vereinbarungen, Erbschaft,
  8. aus Idealismus,
  9. aus Werten, Überzeugungen,
  10. als Selbstverpflichtung.

Von den Verpflichteten (= "Schuldnern, Schuldigen") wird in der Regel erwartet, dass sie z.B.

  1. ihre Pflicht aus freien Stücken erfüllen,
  2. für die dazu erforderlichen Ressourcen selbst sorgen,
  3. auf persönliche Vorteile verzichten,
  4. auch Nachteile in Kauf nehmen,

um ihre Verpflichtungen erfüllen zu können.

Pflichterfüllung muss jedoch weder anstrengend sein noch besondere Mühe machen. Die Verpflichtung zur Pflichterfüllung besteht gegenüber dem Berechtigten, der die Erfüllung der Pflicht verlangen kann bzw. demgegenüber die Erfüllung der Pflicht zu belegen und zu beweisen ist.

Mahnungen:

Im Berufs- und Arbeitsleben scheint "Arbeit" manchmal erst dort zu beginnen, wo sie keinen Spaß mehr macht und / oder zumindest schwer fällt. Selbstverständliche Pflichterfüllung erfährt oftmals wenig Wertschätzung, sondern wird konsumiert. Nur zu Jubiläen wird dann auch mal anerkennend angesprochen, was mitunter über viele Jahre hinweg unbemerkt geleistet wurde.

Die Berechtigten bzw. Begünstigten aus den Pflichten haben vielfach Anspruch auf die Pflichterfüllung durch die Verpflichteten. Oder zumindest Erwartungen. Insbesondere entscheiden die Berechtigten bzw. Begünstigen, ob die Art und Weise, wie eine Pflicht erfüllt wurde, genügt. Das kann von vielen Zufällen abhängen wie auch beliebig beurteilt werden.

Die Nichterfüllung von Pflichten hat in der Regel weitere, insbesondere höhere Verpflichtungen zur Folge: Der Verpflichtetet strudelt immer tiefer in seine Verpflichtungen, schließlich zu Schuld oder zumindest Schuldgefühlen. Solches zu vermeiden, werden seitens der Verpflichteten oftmals viele Tricks angewendet, um aus bestehenden Verpflichtungen heraus zu kommen oder sie auch mit geringeren Beiträgen zu erfüllen, als tatsächlich ursprünglich erwartet und vereinbart.

...und die Moral von der Geschichte oder: Was ist das Ergebnis?

Nicht nur in Projekten und im Projektmanagement ist es wichtig zu klären, welche Pflichten durch das Projekt und das Projektmanagement zu erfüllen sind. Dort ist jedoch besonders wichtig, die übernommenen Pflichten festzuhalten, weil durch die weiteren Planungen des Projekts und des Projektmanagements sicher gestellt werden muss, dass die Pflichten sowohl erfüllbar sind als auch erfüllt werden.

Das Ergebnis des Pflichtenheftes ist die verbindliche Vereinbarung und Offenlegung der Pflichten, an deren Erfüllung die Berechtigten das Projekt, die Produkte und Leistungen und das Projektmanagement messen werden. Es enthält also Forderungen, Erwartungen und deren Begrenzungen. Wird das Pflichtenheft vom Projektmanagement angenommen, verspricht es auch gleichzeitig, die Pflichten zu erfüllen.

Das Pflichtenheft entsteht in einem iterativen Prozess und wird schließlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart.