HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Planungsstand: "Die Wege der Entscheidungen sind bestimmt."

Die Wege, wie Entscheidungen herbeigeführt und getroffen werden, sind festgelegt und akzeptiert sowie organisiert.

Die Entscheidungswege, um welche es hier geht, sind die Wege der offiziellen und formellen Entscheidungen. Häufig haben sie erhebliche Konsequenzen für den Entscheider selbst sowie die von der Entscheidung Betroffenen und daran Beteiligten.

Der Weg, den eine solche wichtige Entscheidung nimmt, beginnt mit der Erkenntnis oder der Feststellung oder Vereinbarung, dass eine Entscheidung erforderlich wird bzw. ist. Das kann unvermittelt entstehen.

Der Weg endet mit der Entscheidung. Solange eine Entscheidung noch nicht getroffen ist, scheinen mehr Optionen zu bestehen. Tatsächlich nimmt die Zahl der gangbaren Alternativen ab, je höher der Entscheidungsdruck ist, was insbesondere für festgelegte Entscheidungstermine (Ablauf von Fristen) zutrifft.

Die Entscheidungswege können in der Regel nicht beschleunigt werden. Für dringende Fälle werden deshalb Notregelungen getroffen.

Die Entscheidungswege sind gepflastert mit z.B.

  1. Verfahren,
  2. Routinen,
  3. Verhaltensmustern,
  4. Rollen,
  5. Regeln, Richtlinien,
  6. Spielregeln,
  7. Befindlichkeiten,
  8. Vorlagen, Formularen,
  9. Einflussnahmen,
  10. Interessen.

Die Entscheidungswege müssen klar sein, d.h. vereinbart für z.B.

  1. Einzelentscheidungen durch Personen,
  2. Entscheidungsvorbereitungen,
  3. Entscheidungen durch Gremien (Personenmehrheiten), z.B.
    1. Beschlussfassungen mit einfacher Mehrheit,
    2. Beschlussfassungen mit höheren Zustimmungsanforderungen,
    3. einstimmige Beschlussfassungen,
    4. Beschlüsse mit Vetorechten,
    5. Beschlüsse, die von Dritten, z.B. Behörden zu genehmigen sind,
  4. Entscheidungen als Gutachter,
  5. Entscheidungen als Richter, Amtsperson,
  6. Entscheidungen,
    1. die z.B. zustimmungspflichtig sind,
    2. denen eine Anhörung vorhergehen muss,
    3. die mitbestimmungspflichtig sind,
    4. die geheim zu halten sind,
  7. Entscheidungen durch Schiedsspruch,
  8. Entscheidungen durch das Los,
  9. Autoritäre Entscheidungen wie Setzungen, Anweisungen, Anordnungen, Befehle, Dekrete,
  10. Entscheidungen im Notfall, unter Druck oder unter anderen ungünstigen Rahmenbedingungen.

Formelle Entscheidungen erfordern in der Regel z.B. ein formelles Antragsverfahren.

Werden die Entscheidungswege nicht eingehalten oder verlassen, werden Entscheidungen getroffen z.B.

  1. durch Schaffung von Fakten, die keine andere als die gewünschte Entscheidung mehr zulassen,
  2. Geschäftsführung ohne Auftrag,
  3. Eigenmächtigkeiten,
  4. Ausloten und Ausnutzen von Ermessenspielräumen,
  5. Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen, z.B. wenn nichts geregelt ist oder das Geregelt nicht anwendbar ist,
  6. Entscheidungen durch Stellvertreter im Sinne des Entscheiders,
  7. spontane Entscheidungen, wenn "Not am Mann" oder "Gefahr im Verzug" ist und Handeln wichtiger als Überlegen ist,
  8. Vorentscheidung in eigener Verantwortung bis die übergangenen Entscheidungswege und Formalia nachgeholt sind,
  9. "Laufen lassen" und (Gott-)Vertrauen, dass nur geschieht, was sich als zweckdienlich erweist,
  10. als "Rütlischwur", d.h. zusammenzuhalten, auch wenn die Entscheidung sich im Nachhinein als ungünstig erweisen sollte.

Die Entscheidungswege haben eine sehr unterschiedliche Bedeutung für z.B.

  1. die Personen, die auf eine Entscheidung von anderen angewiesen sind,
  2. die Personen, die eine Entscheidung zu treffen haben,
  3. die Personen , die eine bestimmte Entscheidung durchsetzen bzw. erreichen wollen oder müssen, z.B. in einem Gremium,
  4. die Personen, die Entscheidungen vorzubereiten haben,
  5. die Personen, die an Entscheidungen mitwirken können, dürfen, wollen oder müssen,
  6. die Personen, die bei Entscheidungen bestimmte Interessen einbringen, beachten, bevorzugen, durchsetzen oder verhindern wollen,
  7. die Personen, die bestimmte Entscheidungen verhindern oder ablehnen wollen, sollen, dürfen, können oder müssen,
  8. die Personen, die getroffene Entscheidungen rechtfertigen und verantworten müssen,
  9. die Personen, die Entscheidungen im Namen Dritter, z.B. des Volkes oder für die von ihr vertretenen Organisation treffen wollen, sollen, dürfen oder müssen,
  10. die Personen, die bei ihren Entscheidungen bestimmte Auflagen und Interessen zu bevorzugen haben.

Mahnungen:

Entscheiden ist eine persönliche Leistung. Sie setzt eine Wahlmöglichkeit voraus, d.h. die Existenz von mindestens einer Alternative. Das kann das "Nein" sein.

Eine Entscheidung kann nicht automatisiert werden: Maschinen und Programme können nur ablaufen, aber nichts entscheiden: sie haben keine Wahl.

...und die Moral von der Geschichte oder: Was ist das Ergebnis?

Entscheidungen sind umso schwieriger und die Entscheidungswege dauern umso länger, je ähnlicher sich die Alternativen sind, zwischen denen zu entscheiden ist bzw. aus welchen eine Alternative auszuwählen (zu entscheiden) ist.

Für Projekte und das Projektmanagement gelten zunächst die allgemeinen Entscheidungswege. Sie sind gegebenenfalls rechtzeitig auf die im Projekt und durch das Projektmanagement zu treffenden Entscheidungen anzupassen. In der Regel legitimieren Projekte das Projektmanagement nicht, von den allgemeinen Entscheidungswegen abzuweichen. Auch wenn dies sehr oft vorkommt und geduldet wird, werden die Kompetenzüberschreitungen spätestens geahndet, wenn eine Entscheidung schief läuft, d.h. im Nachhinein nicht sanktioniert wird.

Die Entscheidungswege entstehen iterativ, wobei die Erfahrungen und die neuen Anforderungen sowie die bereits eingetretenen und zu erwartenden Veränderungen jeweils eingebaut werden.