Die Leistungen und Beiträge der Beteiligten aus der eigenen Organisation sind verbindlich vereinbart.
Leistungsvereinbarungen enthalten die verbindlichen Absprachen zwischen Beteiligten aus der gleichen Organisation über die wechselseitig zu erbringenden Leistungen sowie über die wechselseitigen Rechte und Pflichten.
Die Leistungsvereinbarungen sind mit den Verträgen und Vereinbarungen mit Externen vergleichbar. Solche können jedoch nicht abgeschlossen werden, weil die Vertragspartner der Leistungsvereinbarungen derselben Organisation angehören und deshalb z.B. wegen Vertragsverletzungen kein Gericht anrufen können. Vorzubereiten, zu planen und zu vereinbaren sind deshalb z.B.
Zu den sachlichen Inhalten der Leistungsvereinbarungen zählen z.B. insbesondere:
Von den (vermeintlich) Schwächeren in der Verhandlungsposition sollten ebenfalls die stillschweigenden Vereinbarungen durch ausdrückliche ersetzt werden z.B. für
Die Verhandlungen bei den Leistungsvereinbarungen werden oft als Gelegenheiten zu Machtspielen und Machtspielchen missbraucht: Der stärkere Bereich will sich gegen den Schwächeren durchsetzen. Das ist reine Zeitverschwendung oder sogar ein Fehlverhalten, weil Zeiten, Kapazitäten und Geld der Gesamtorganisation eingesetzt werden, ohne jegliche Leistung zu erzeugen. Wenn Machtspiele zu erwarten sind, sollten keine Leistungsvereinbarungen ("auf Augenhöhe") erfolgen, sondern von der schwächeren Partei die von der stärkeren zu erbringenden Leistungen über die Vorgesetzten anzufordern und im Rahmen deren Disziplinargewalt anweisen bzw. beauftragen zu lassen.
Vielfach zerstreiten sich die Beteiligten einer Leistungsvereinbarung über die Verrechnungspreise. Der Aufwand hierfür sollte klein gehalten werden, denn letztlich "wird aus der rechten Hosentasche bezahlt, was in die linke Hosentasche hineingesteckt wird".
Bei Leistungsvereinbarungen sollten die Grenzen der eigenen Leistungsmöglichkeiten und der Leistungsbereitschaft absolut scharf gezogen und durchgesetzt werden: Jedes Versprechen, das darüber hinaus geht, schädigt die eigene Organisation als Ganzes.
Die Schwächen de kollegialen Partner sind in der Regel bestens bekannt. Die Annahme, dass Außenstehende frei von solchen Schwächen seien, täuscht meistens: Die Schwächen sind nur (noch nicht) bekannt.
Leistungen, die intern erbracht werden können, sollten konsequent auch intern erbracht werden.
Bei den Verhandlungen über Leistungsvereinbarungen treten häufig Konflikte in den Vordergrund, die aus anderen Bezügen ungelöst schwelen. Es sollten stets Wege gefunden werden, die sachlichen Leistungsvereinbarungen und die anstehende Konfliktbearbeitungen getrennt und angemessen zu behandeln.
Das Ergebnis der Leistungsvereinbarungen ist die Übersicht, welche Leistungen für das Projekt und im Projektmanagement nicht mit eigenen Kräften erbracht werden und deshalb durch Dritte zu erbringen sind, also durch entsprechende Verträge und Vereinbarungen "eingekauft" werden (müssen).
Die Leistungsvereinbarungen entstehen in einem iterativen Prozess, der von der Einschätzung, Zumutung und grundsätzlichen Klärung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft schließlich zu den konkreten Leistungsvereinbarungen führt.
Planungsstand, Reife der Planungen
Projektdokumentation gesichert.
Rahmen abgesteckt. Rahmenheft erstellt.
Lasten geklärt. Lastenheft erstellt.
Pflichten festgelegt. Pflichtenheft erstellt.
endgültige Leistungsbeschreibungen erstellt.
entscheidungsreife Vorlagen zur Freigabe
Liste der Berechtigten erstellt.
Projektorganisation festgelegt.
Entscheidungsnotfälle bekannt.
Daten, Dokumente bereitgestellt.
Materialbedarf, Mengengerüste ermittelt.
Kapazitäten, Kapazitätsbedarfe geklärt.
Leistungsorte, Erfüllungsorte festgelegt.
Methoden und Verfahren verbindlich.
Leistungsvereinbarungen abgeschlossen.
Interne Aufträge sind erteilt.
Logistik versorgt und entsorgt.
Materialsatz, Werkzeugkasten, Ausstattungssatz