HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Planungsstand: "Die intern zu erbringenden Leistungen sind durch Leistungsvereinbarungen gesichert."

Die Leistungen und Beiträge der Beteiligten aus der eigenen Organisation sind verbindlich vereinbart.

Leistungsvereinbarungen enthalten die verbindlichen Absprachen zwischen Beteiligten aus der gleichen Organisation über die wechselseitig zu erbringenden Leistungen sowie über die wechselseitigen Rechte und Pflichten.

Die Leistungsvereinbarungen sind mit den Verträgen und Vereinbarungen mit Externen vergleichbar. Solche können jedoch nicht abgeschlossen werden, weil die Vertragspartner der Leistungsvereinbarungen derselben Organisation angehören und deshalb z.B. wegen Vertragsverletzungen kein Gericht anrufen können. Vorzubereiten, zu planen und zu vereinbaren sind deshalb z.B.

  1. alle sachlichen Vertragsinhalte über Leistungen und Gegenleistungen wie bei Verträgen und Vereinbarungen mit Externen auch,
  2. Vereinbarungen über die Art und Weise der wechselseitigen Mitwirkungen,
  3. Vereinbarungen über wechselseitigen Nichteinmischungen,
  4. Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Ressourcen des Unternehmens,
  5. Vereinbarungen über die Art und Weise der wechselseitigen Mitarbeit über die Leitungsvereinbarungen hinaus,
  6. Vereinbarungen über die einzuhaltenden Rahmenbedingungen,
  7. Vereinbarungen über die Regeln und Spielregeln des Umgangs miteinander,
  8. Vereinbarungen über die Art und Weise der Nutzung der überlassenen Informationen über die Leistungsvereinbarungen hinaus,
  9. Vereinbarungen über den Umgang mit Dritten, auch innerhalb der Organisation, soweit es die Leistungsvereinbarungen betrifft,
  10. Vereinbarungen über die Art und Weise der Vermittlung bei Schwierigkeiten, Störungen, Konflikten und Streitigkeiten.

Zu den sachlichen Inhalten der Leistungsvereinbarungen zählen z.B. insbesondere:

  1. Termine,
  2. Leistungsorte,
  3. Erfüllungsorte,
  4. Qualitäten,
  5. Mengen,
  6. Preise, Verrechnungspreise, Kostenträgerschaft (Wer budgetiert?),
  7. Art und Weise der Abnahme (Anerkennung, Akzeptanz) der Leistungen,
  8. Folgen bei Nichterfüllung, Schlechterfüllung, Unmöglichkeit der Leistung,
  9. Informationspflichten z.B. bei wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen, Prioritäten, Aufgabengebiete oder Organisationsveränderungen,
  10. wechselseitige Treuepflichten.

Von den (vermeintlich) Schwächeren in der Verhandlungsposition sollten ebenfalls die stillschweigenden Vereinbarungen durch ausdrückliche ersetzt werden z.B. für

  1. die Kostenträgerschaft, d.h. wer budgetiert die Kosten,
  2. die Art und Weise der Abrechnungen, auch von Leistungen, die Dritte im Rahmen der Leistungsvereinbarungen erbringen,
  3. die Weisungsbefugnisse,
  4. die Art und Weise des Abrufs der Leistungen, z.B. bei Überlassung von Personal,
  5. die Zugangsregelungen zu Informationen, Räumen, Einrichtungen,
  6. das notwendige Stillhalten,
  7. die Art und Weise der Wahrung von Betriebsgeheimnissen und des notwendigen Stillschweigens,
  8. die Art und Weise der Bereitstellung der Nutzung der Daten und Informationen,
  9. die Art und Weise des Datenschutzes und der Datensicherheit, auch gegenüber zufälliger anderweitiger Nutzung oder zufälligem Zugang von unbeteiligten und unbefugten Dritten,
  10. die Art und Weise der weiteren Nutzung der Erfahrungen und Erkenntnisse sowie entstandenen Produkte, Hilfsmittel und Werkzeugen.

Die Verhandlungen bei den Leistungsvereinbarungen werden oft als Gelegenheiten zu Machtspielen und Machtspielchen missbraucht: Der stärkere Bereich will sich gegen den Schwächeren durchsetzen. Das ist reine Zeitverschwendung oder sogar ein Fehlverhalten, weil Zeiten, Kapazitäten und Geld der Gesamtorganisation eingesetzt werden, ohne jegliche Leistung zu erzeugen. Wenn Machtspiele zu erwarten sind, sollten keine Leistungsvereinbarungen ("auf Augenhöhe") erfolgen, sondern von der schwächeren Partei die von der stärkeren zu erbringenden Leistungen über die Vorgesetzten anzufordern und im Rahmen deren Disziplinargewalt anweisen bzw. beauftragen zu lassen.

Mahnungen:

Vielfach zerstreiten sich die Beteiligten einer Leistungsvereinbarung über die Verrechnungspreise. Der Aufwand hierfür sollte klein gehalten werden, denn letztlich "wird aus der rechten Hosentasche bezahlt, was in die linke Hosentasche hineingesteckt wird".

Bei Leistungsvereinbarungen sollten die Grenzen der eigenen Leistungsmöglichkeiten und der Leistungsbereitschaft absolut scharf gezogen und durchgesetzt werden: Jedes Versprechen, das darüber hinaus geht, schädigt die eigene Organisation als Ganzes.

Die Schwächen de kollegialen Partner sind in der Regel bestens bekannt. Die Annahme, dass Außenstehende frei von solchen Schwächen seien, täuscht meistens: Die Schwächen sind nur (noch nicht) bekannt.

...und die Moral von der Geschichte oder: Was ist das Ergebnis?

Leistungen, die intern erbracht werden können, sollten konsequent auch intern erbracht werden.

Bei den Verhandlungen über Leistungsvereinbarungen treten häufig Konflikte in den Vordergrund, die aus anderen Bezügen ungelöst schwelen. Es sollten stets Wege gefunden werden, die sachlichen Leistungsvereinbarungen und die anstehende Konfliktbearbeitungen getrennt und angemessen zu behandeln.

Das Ergebnis der Leistungsvereinbarungen ist die Übersicht, welche Leistungen für das Projekt und im Projektmanagement nicht mit eigenen Kräften erbracht werden und deshalb durch Dritte zu erbringen sind, also durch entsprechende Verträge und Vereinbarungen "eingekauft" werden (müssen).

Die Leistungsvereinbarungen entstehen in einem iterativen Prozess, der von der Einschätzung, Zumutung und grundsätzlichen Klärung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft schließlich zu den konkreten Leistungsvereinbarungen führt.